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Prozessbeobachtungen zeigen: Moralische Panik um „Messerkriminalität“ schürt Kriminalisierung

Justice Collective

Polizisten kontrollieren Personen, die vor einer Wand stehen

In den letzten Jahren haben deutsche Medien und Politiker*innen zunehmend Narrative verbreitet, die Migrant*innen mit steigender Gewaltkriminalität in Verbindung bringen. Insbesondere das Narrativ, dass Migrant*innen für eine „Welle“ von Messerangriffen verantwortlich seien, hat an Bedeutung gewonnen, teilweise als Reaktion auf die tragischen Ereignisse in Solingen (2024) und Aschaffenburg (2025). Durch einzelne Gewalttaten angeheizt, konnte sich so eine moralische Panik um „Messerkriminalität“ entwickeln, die genutzt wird, um eine immer restriktivere Migrationspolitik zu rechtfertigen. Doch „Messerkriminalität“ ist keine klar definierte Kategorie, und entgegen der Berichterstattung bleibt die Gewaltkriminalität in Deutschland weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Ein genauerer Blick auf Strafverfahren, bei denen Messer eine Rolle spielen, zeigt, dass diese Fälle oft weit von dem in den Medien gezeichneten Bild brutaler Angriffe entfernt sind.

In Gerichtsverhandlungen zeigt sich ein deutlicher Kontrast zwischen der Realität von Delikten mit Messern und den reißerischen Medienberichten, die die Tragweite solcher Taten oft überspitzen, und dabei rassistische Narrative bedienen. Auf der Grundlage unserer Prozessbeobachtungen haben wir neue Fallberichte in unser Fallarchiv aufgenommen, die das Phänomen dokumentieren, das wir als Messer-Panik bezeichnen. Unsere vollständige Analyse dieses Phänomens findet sich hier als neuer Eintrag in unseren Beobachtungen.

Um unsere Berichte und Analysen weiter zu diskutieren und sie mit den Anliegen betroffener Communities und Aktivist*innen zu verknüpfen, organisieren wir gemeinsam mit Ihr seid keine Sicherheit (ISKS) eine Veranstaltung am 21. Mai im Café Cralle in Berlin. Hier finden sich alle Details dazu auf einen Blick:

Was ist „Messerkriminalität“? – Diskussion zur Waffenverbotszone am Leopoldplatz

Wann? Mittwoch, 21. Mai, 19:30

Wo? Café Cralle, Hochstädter Str. 10a

Was? Info-Veranstaltung und Diskussion

Rechte und konservative Akteure nutzen den Begriff „Messerkriminalität“ gezielt, um rassifizierte Communities zu kriminalisieren und weitreichende Polizeimaßnahmen sowie harte Strafen zu legitimieren. Eine der neuesten Maßnahmen, die im Zuge populistischer Panikmache um „Messerkriminalität“ eingeführt wurde, sind die Waffenverbotszonen.

Während die Polizei vorgibt, durch verstärkte Kontrollen von Messern in diesen Zonen die Sicherheit für alle zu gewährleisten, schaffen die neuen Regeln vor allem eines: einen Vorwand, um „verdachtsunabhängige Kontrollen“ rassistisch einzusetzen.

Was bedeutet eigentlich „Messerkriminalität“? Wer wird geschützt, wer wird betroffen – und wer gerät ins Visier der Polizei?

Gemeinsam mit Ihr seid keine Sicherheit laden wir zu einer kritischen Diskussion über die neu eingerichtete Waffenverbotszone am Leopoldplatz ein.
Wir wollen mit Menschen aus dem Kiez darüber sprechen, was Sicherheit am Leo für uns bedeutet – und warum die neuen Messerverbote möglicherweise mehr schaden als nutzen.

Die Veranstaltung findet auf Deutsch statt. Wenn du eine Flüsterübersetzung benötigst, schreib uns gerne eine Nachricht auf Instagram.

Kommt vorbei – bringt eure Erfahrungen, Perspektiven und Fragen mit!

Fälle aus unserem Archiv

Fall 33

Ein Mann mit prekärem Aufenthaltsstatus und Problemen im Zusammenhang mit Drogengebrauch wird wegen Ladendiebstahls von Waren im Wert von unter 40 € verurteilt. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von fast 2.000 € wegen Diebstahls mit Waffen. Obwohl die Richterin selbst Zweifel daran äußert, ob dieser Vorwurf überhaupt erfüllt ist, übernimmt sie den Antrag der Staatsanwaltschaft – mit erheblichen finanziellen Folgen und möglichen Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht des Angeklagten.

Strafe als Grenzmechanismus
Messer-Panik
Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 28

Eine Frau wurde per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die ihr gerichtlich zugeteilte Pflichtverteidigung legte dagegen Einspruch ein. Bei der Verhandlung ist weder die Verteidigung noch eine angemessene Dolmetschung anwesend. Da die Frau zum Tatzeitpunkt eine in Deutschland verbotene Waffe bei sich trug, drängt die Richterin sie dazu, den Einspruch zurückzunehmen, da sie aus ihrer Sicht bereits eine milde Strafe erhalten habe. Sie urteilt hart über sie, weil sie mit „den falschen Leuten“ zu tun habe, und fordert sie auf, ihrem Kind ein besseres Beispiel zu geben.

Messer-Panik
Bewährungsstrafe
Diebstahl

Fall 27

Ein Mann, der wegen versuchter Körperverletzung mit einer Waffe verurteilt wurde, legt Berufung gegen sein Urteil ein. Die Verhandlung erfolgt unmittelbar nach einer Welle populistischer Stimmungsmache aufgrund eines Messerangriffs. Während der Verhandlung herrscht ein feindseliges, im Zuge der Messerpanik aufgeheiztes, Klima: Die Verteidigung wird daran gehindert, Zeug*innen zu befragen, während die Richterin und die Staatsanwältin darauf erpicht sind, den Angeklagten in Untersuchungshaft zu behalten, was auch seine Abschiebung erleichtern würde. Obwohl das Berufungsverfahren mangelnde Beweise offenlegt, besteht das Gericht auf eine hohe Haftstrafe. Der Angeklagte wird nach der zweiten Anhörung und zwölf Monaten in Untersuchungshaft freigelassen, da er seine Strafe bereits verbüßt hat.

Messer-Panik
Strafe als Grenzmechanismus
Haftstrafe
Körperverletzung

Fall 26

Ein junger Mann steht wegen Diebstahls vor Gericht. Während der Verhandlung erfährt er, dass seine Strafe hoch ausfallen wird, weil er ein Messer bei sich hatte, obwohl es laut Beweislage nicht während der Tat verwendet wurde. Die Richterin droht dem Angeklagten mit einer Haftstrafe. Ohne anwaltlichen Rat bleibt ihm offenbar wenig übrig, als die harte Strafe zu akzeptieren und sich die Unterstellungen der Richterin gefallen zu lassen, dass er gewerbsmäßig stiehlt – genau wie die nicht näher spezifizierten „anderen“, auf die sich die Richterin bezieht.

Messer-Panik
Strafe als Grenzmechanismus
Bewährungsstrafe
Diebstahl