Fall 28
| Fallnummer | 28 |
| Anklage | Diebstahl |
| Verteidigung anwesend | Nein |
| Übersetzung anwesend | Ja |
| Rassifizierte Person | Ja |
| Ausgang | Bewährungsstrafe |
Eine Frau wurde per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die ihr gerichtlich zugeteilte Pflichtverteidigung legte dagegen Einspruch ein. Bei der Verhandlung ist weder die Verteidigung noch eine angemessene Dolmetschung anwesend. Da die Frau zum Tatzeitpunkt eine in Deutschland verbotene Waffe bei sich trug, drängt die Richterin sie dazu, den Einspruch zurückzunehmen, da sie aus ihrer Sicht bereits eine milde Strafe erhalten habe. Sie urteilt hart über sie, weil sie mit „den falschen Leuten“ zu tun habe, und fordert sie auf, ihrem Kind ein besseres Beispiel zu geben.
Dieser Fall zeigt, wie sich verfahrensrechtliche Ungerechtigkeiten im Rechtssystem mit einer moralischen Panik vor Messern verbinden, was die Marginalisierung von migrantisierten Personen weiter verstärkt. Waffenverbote führen zu härteren Strafen für Migrant*innen, weil diese sich der Verbote und der konkreten Regelungen möglicherweise nicht bewusst sind und weil sie häufiger polizeilich kontrolliert werden. In diesem Fall wird auch deutlich, wie hart Menschen in eigentlich einfachen Diebstahlsfällen bestraft werden, wenn sie ein Messer bei sich tragen. Vor Gericht erhielt die Angeklagte weder eine rechtliche Vertretung noch eine angemessene Dolmetschung. Sie war nicht in der Lage, auf die Bewertung der Richterin ihres sozialen Umfelds und ihres moralischen Charakters zu reagieren, welche ohnehin auf einem allgemeinen Misstrauen gegenüber Migrant*innen und einer Panik um „Messerkriminalität“ zu beruhen scheinen. Am Ende wird die Angeklagte dazu gedrängt, ihre Strafe zu akzeptieren – und damit auch die möglichen migrationsrechtlichen Konsequenzen, die ihr nach einer strafrechtlichen Verurteilung drohen.
Die Angeklagte erscheint früh und scheint unsicher zu sein, was sie tun soll. Die Dolmetscherin nimmt sie zunächst nicht zur Kenntnis und beginnt erst auf Aufforderung der Richterin mit der Übersetzung. Sie spricht außerdem nicht die Muttersprache der Angeklagten. Die Angeklagte lebt mit ihrem Kind in einer Geflüchtetenunterkunft und nimmt Deutschunterricht. Die Richterin fordert sie daher auf, ohne die Dolmetscherin zu sprechen, womit die Angeklagte allerdings Schwierigkeiten hat. Statt das gesamte Gespräch zu verdolmetschen, übersetzt die Dolmetscherin nur einzelne Wörter, die die Angeklagte nicht versteht.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, einen Diebstahl begangen zu haben, während sie ein in Deutschland verbotenes Butterflymesser bei sich trug. Ihr ursprünglicher Strafbefehl verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe, aber ihre gerichtlich bestellte Pflichtverteidigung (die bei der Verhandlung nicht anwesend ist) legte Berufung ein. Die Richterin fragt die Angeklagte, ob sie Kontakt zu ihrer Anwältin hatte, woraufhin sie antwortet, dass sie nicht einmal wusste, dass sie eine habe. Die Richterin reagiert darauf nicht, sondern fährt mit der Prüfung der Akten fort. Sie sagt, dass es ihr bei näherer Betrachtung so erscheint, als habe die Angeklagte nicht allein gehandelt. Sie erklärt, dass eine andere Frau in dem Laden verhaftet wurde, die bereits mehrere Vorstrafen wegen Diebstahls hat, und fügt hinzu: „Das ist keine gute Gesellschaft“. Als die Angeklagte versucht, sich zu erklären, fällt ihr die Richterin ins Wort, während die Dolmetscherin weder ihre Worte noch die der Richterin übersetzt. Erst jetzt teilt die Richterin der Angeklagten mit, dass sie schweigen darf.
Die Richterin sagt ihr, dass es in ihrem besten Interesse wäre, die Berufung zurückzuziehen, da ihre Strafe bereits nahe am Mindestmaß liege. Sie fügt beiläufig hinzu: „Es sei denn, die Anschuldigungen sind völlig falsch, was natürlich sein kann, aber dann müssten wir auch Zeugen anhören, die ich für heute nicht geladen habe.“ Die Angeklagte scheint die Erklärung der Richterin nicht zu verstehen und fragt ihre Dolmetscherin: „Heißt das, ich kann heute einfach gehen?“ Die Dolmetscherin wirkt sichtlich genervt von der Verwirrung der Angeklagten und scheint sich unwohl dabei zu fühlen, deren Fragen vor der Richterin zu beantworten.
Nach einigem Hin und Her mit der Dolmetscherin entscheidet sich die Frau, den Einspruch zurückzuziehen und die zuvor verhängte Bewährungsstrafe zu akzeptieren. Sie fragt, ob die Bewährung eine Registrierung oder regelmäßige Meldung bei der Polizei erfordert. Die Richterin lacht und weist die Frage zurück, als sei sie abwegig. Bevor sie die Verhandlung schließt, warnt die Richterin die Angeklagte davor, sich mit dem „falschen Umfeld“ einzulassen, und betont, wie wichtig es sei, ein gutes Vorbild für ihr Kind zu sein. Sie wiederholt, dass die Angeklagte jetzt wissen sollte, dass das Messer in Deutschland verboten ist, und warnt, dass jede zukünftige Verurteilung eine härtere Strafe nach sich ziehen werde, da sie sich nicht mehr auf Unkenntnis des Gesetzes berufen kann.
