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Zusammenfassung

Ein junger Mann steht wegen Diebstahls vor Gericht. Während der Verhandlung erfährt er, dass seine Strafe hoch ausfallen wird, weil er ein Messer bei sich hatte, obwohl es laut Beweislage nicht während der Tat verwendet wurde. Die Richterin droht dem Angeklagten mit einer Haftstrafe. Ohne anwaltlichen Rat bleibt ihm offenbar wenig übrig, als die harte Strafe zu akzeptieren und sich die Unterstellungen der Richterin gefallen zu lassen, dass er gewerbsmäßig stiehlt – genau wie die nicht näher spezifizierten „anderen“, auf die sich die Richterin bezieht.

Kommentar

Dieser Fall zeigt, wie das Strafgericht sich als Vollstrecker des Migrationssystems versteht. Die Richterin hatte vor der Verhandlung Absprachen mit den Migrationsbehörden getroffen und scheint den Angeklagten in seinem Strafverfahren wegen vermeintlicher administrativer Probleme in Zusammenhang mit seinem Migrationsstatus härter zu bestrafen. Der Fall verdeutlicht auch, wie der Besitz eines Messers die Schwere der Strafe erhöht, selbst wenn aus den Beweisen hervorgeht, dass das Messer während der mutmaßlichen Tat nicht benutzt wurde. Gerichte nehmen an, dass Menschen, die Messer mit sich führen, gewalttätig sind und erkennen nicht an, dass für viele wohnungslose oder anderweitig marginalisierte Menschen Messer zur Selbstverteidigung oder als notwendiges Alltagswerkzeug dienen. Gerichte lassen sich von der moralischen Panik über „Messerkriminalität“ beeinflussen. In diesem Fall droht das Gericht mit einer Haftstrafe – eine Drohung, die beim Angeklagten spürbare Angst auslöst. Der Fall veranschaulicht die Gewalt, die dem Narrativ der „Ausländerkriminalität“ und seinen Ablegern innewohnt, und wie diese Narrative die Erfahrungen beeinflussen, die migrantisierte Menschen mit dem Strafsystem machen.

Bericht

Die Richterin beginnt den Fall mit der Bemerkung, dass ein Polizeieinsatz erforderlich war, um das Erscheinen des Angeklagten vor Gericht sicherzustellen, und suggeriert damit, der Angeklagte habe absichtlich versucht, die Zustellung seiner Ladung zu verhindern. Aus dem Gesprächsverlauf wird jedoch nicht deutlich, ob der Angeklagte sich überhaupt eines Problems mit seiner Anmeldung bewusst war. Die Richterin überreicht ihm einen Strafbefehl für einen weiteren Diebstahlsfall und erklärt, dass dieser rechtskräftig sei, obwohl der Angeklagte ihn vorher nicht erhalten hatte.

Nach dem Verlesen der Anklage im aktuellen Fall gibt der Angeklagte zu, Parfüm für seine Frau gestohlen zu haben. Das Gericht zeigt ihm ein Foto des Messers, das bei seiner Festnahme gefunden wurde. Der Mann erklärt, dass er es zu Hause in der Küche benutze und nicht wusste, dass er es während der Tat bei sich hatte. Die Richterin erklärt ihm, dass das Mitführen eines Messers während eines Diebstahls die Anklage auf Diebstahl mit Waffe erhöht. Sie fügt hinzu: „Ich schneide auch Obst und Fleisch zu Hause, aber es würde mir nicht einfallen, ein Messer mitzunehmen.“

Dann lenkt sie das Gespräch auf den Strafbefehl und fragt den Angeklagten: „Haben Sie sich jemals Gedanken darüber gemacht, wie Sie das bezahlen werden?“ Er bejaht das und fragt, ob er in Raten zahlen könne. Die Richterin lächelt und erklärt, dass es sich nun um Diebstahl mit einer Waffe handele und sie sehe keinen Grund für Strafmilderung.

Die Staatsanwältin argumentiert, der Angeklagte habe das Messer in vollem Wissen mit sich getragen und fordert daher eine lange Haftstrafe auf Bewährung. Die Richterin reduziert die beantragte Strafe um zwei Monate, folgt aber ansonsten der Einschätzung der Staatsanwältin, dass eine harte Strafe angemessen sei. Sie erklärt, dass es besser sei, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, damit der Angeklagte arbeiten könne, was für seine Integration besser sei. Sie warnt ihn, dass er bei einer erneuten Verurteilung ins Gefängnis kommen werde und betont, dass sein Kind ihn nach der Haftzeit nicht wiedererkennen würde. Sie bezweifelt, dass das Parfüm wirklich für seine Frau war und unterstellt ihm, er habe versucht, damit Geld zu machen „so wie das die anderen auch machen“. Sie beendet die Verhandlung mit einer Reihe von Ermahnungen an den Angeklagten: Er solle sich von Straftaten fernhalten, seine Post öffnen und seinen Wohnsitz ordnungsgemäß anmelden.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 34

Ein Mann steht wegen des Diebstahls einer geringen Menge an Lebensmitteln und Alkohol vor Gericht. Obwohl er alle Faktoren erfüllt, die Gerichte bei Menschen mit Problemerfahrungen in Zusammenhang mit Substanzgebrauch (darunter Alkohol und andere Drogen) gewöhnlich als Zeichen von „Rehabilitation“ ansehen, verurteilt ihn die Richterin zu einer hohen Geldstrafe. Sie erkennt zwar an, dass weitere Sanktionen kontraproduktiv sein könnten, ergänzt jedoch beim Verlassen des Saals: „Das ist die Konsequenz einer Straftat – das hätten Sie damals bedenken sollen.“

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 33

Ein Mann mit prekärem Aufenthaltsstatus und Problemen im Zusammenhang mit Drogengebrauch wird wegen Ladendiebstahls von Waren im Wert von unter 40 € verurteilt. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von fast 2.000 € wegen Diebstahls mit Waffen. Obwohl die Richterin selbst Zweifel daran äußert, ob dieser Vorwurf überhaupt erfüllt ist, übernimmt sie den Antrag der Staatsanwaltschaft – mit erheblichen finanziellen Folgen und möglichen Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht des Angeklagten.

Strafe als Grenzmechanismus
Messer-Panik
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 32

Nachdem er drei Nächte in U-Haft verbracht hat, steht ein Mann wegen Diebstahls von Waren im Wert von etwa 50 € in einem beschleunigten Verfahren vor Gericht. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, da Staatsanwaltschaft und Gericht seine wiederholten Diebstahlsdelikte nicht als Ausdruck seiner Lebensumstände werten, sondern als Beleg für die Notwendigkeit einer harten und abschreckenden Strafe. In Übereinstimmung mit dem Verteidiger teilen sie die Auffassung, dass für Suchttherapie angeblich der beste Orte das Gefängnis sei.

Kriminalisierung von Armut
Haftstrafe
Diebstahl

Fall 31

Ein junger Mann wird wegen des Diebstahls von Lebensmitteln, Hygieneartikeln und anderen geringwertigen Gegenständen zu einer Geldstrafe von 750 € verurteilt. Zum Tatzeitpunkt war er wohnungslos und wird zur Verhandlung aus der U-Haft vorgeführt. Obwohl das Gericht seine Probleme in Zusammenhang mit Armut und Drogengebrauch anerkennt, vertritt der Richter die Auffassung, der Angeklagte hätte zu Drogen schlicht „Nein sagen“ müssen. Das Urteil ist mit der Warnung verbunden, dass jede weitere Straftat zu einer Inhaftierung führen werde.

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Perspektiven

Police carrying out searches on people standing next to a wall

Prozessbeobachtungen zeigen: Moralische Panik um „Messerkriminalität“ schürt Kriminalisierung

Justice Collective

Ein Blick auf Strafverfahren, bei denen Messer eine Rolle spielen, zeigt, dass diese Fälle oft weit von dem in den Medien gezeichneten Bild brutaler Angriffe entfernt sind. Wir liefern dazu Fallberichte, Analysen und eine Diskussionsveranstaltung.

Messer-Panik
Four politicians from Germany’s leading parties

Kriminalisiert: Die Anti-Migrationsdebatte legitimiert und verschleiert rassistische Politik und Praxis

Anthony Obst, Justice Collective

Mit der durch vereinzelte Gewalttaten der vergangenen Monate aufgeheizten Anti-Migrationsdebatte konnte sich ein rassistisch-autoritärer Konsens formieren, in dem Law-and-Order-Politik als alternativlos dargestellt wird. Es brauche immer härtere Maßnahmen der sozialen Kontrolle, um der Unsicherheit entgegenzuwirken, die angeblich auf Zuwanderung zurückzuführen sei. Das verzerrt die gewaltvolle Realität rassistischer Kriminalisierung.

Strafe als Grenzmechanismus
Migrationsdelikt
Sign that says "Fleeing war is not terrorism, dehumanising people is!"

Geflüchtet in Deutschland: Das allgegenwärtige Grenzregime

Britta Rabe, Grundrechtekomitee

Erreichen Menschen nach der Flucht durch Wüste, über Meer und Land lebendig Europäischen Boden, und haben Pushbacks, Schläge und vielleicht gar Folter überstanden, sind sie auch innerhalb der Festung Europa mit einem ausgrenzenden System konfrontiert, das ihr Ankommen auf vielfältige Weise erschwert bis unmöglich macht. Sie müssen feststellen, dass das EU-Grenzregime bis nach Deutschland hineinreicht. Grenzen durchziehen unsere Gesellschaften unsichtbar, aber spürbar für diejenigen, die sie ausschließen.

Strafe als Grenzmechanismus
Migrationsdelikt