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Zusammenfassung

Eine Frau kommt für eine medizinische Behandlung nach Deutschland. Ihre Familie sammelt mehrere tausend Euro, damit sie die Kosten vorab bezahlen und dadurch ein Visum erhalten kann. Eine deutsche Behörde beschuldigt sie der Ausweisfälschung. Obwohl die Staatsanwaltschaft einräumt, dass der Angeklagten keine Täuschungsabsicht nachzuweisen ist und einen Freispruch fordert, verurteilt das Gericht sie zu einer hohen Geldstrafe und setzt somit ihren Aufenthalt in Deutschland und ihre Gesundheit aufs Spiel.

Kommentar

Der Richter äußert in diesem Fall den falschen Vorwurf, die Frau sei auf nicht legale Weise eingewandert. Das zeugt von der tiefen Verwurzelung rassistischer Vorurteile in Deutschland und seinem Strafsystem. Dieses Vorurteil prägt offensichtlich seine Haltung: Selbst der von der Staatsanwaltschaft eingeräumte Mangel an Beweisen findet bei ihm keine Beachtung. Auch die medizinische Notsituation der Frau bleibt in seiner Bewertung unberücksichtigt. Der Fall zeigt zudem, wie Gerichte als Instrument der Migrationskontrolle fungieren: Durch strafrechtliche Sanktionen werden zusätzliche Hürden für migrantisierte Menschen geschaffen, die ihre Lebensbedingungen und ihren Aufenthaltsstatus weiter destabilisieren.

Bericht

Die beschuldigte Frau betritt den Gerichtssaal in Begleitung ihres Anwalts und eines Dolmetschers. Während der Verhandlung erfahren wir, dass sie etwa zwei Jahre zuvor für lebensnotwendige medizinische Behandlungen nach Deutschland gekommen war, nachdem mehrere Behandlungsversuche in ihrem Heimatland gescheitert waren. Ihre Familie hatte mehrere tausend Euro gesammelt, um die Behandlungskosten im Voraus zu decken und ihr somit zu ermöglichen, ein Visum zu erlangen.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ein Ausweisdokument gefälscht und damit bei einer Behörde eine falsche Identität angegeben zu haben. Der Anwalt der Angeklagten erklärt die Umstände ihrer Einreise nach Deutschland und wie sie an das Ausweisdokument kam, welches die Behörde einem forensischen Bericht zufolge als gefälscht identifizierte. Der Anwalt erklärt, dass die Botschaft in ihrem Heimatland das Dokument anerkannt habe und die Frau demnach keinen Grund zu der Annahme hatte, es könnte gefälscht sein.

Der Richter bezweifelt diese Schilderung und nimmt fälschlicherweise an, der Visumantrag der Angeklagten sei abgelehnt worden. Der Anwalt korrigiert ihn und erklärt, dass dem Antrag aus medizinischen Gründen stattgegeben wurde.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung plädieren für einen Freispruch, aber der Richter beharrt darauf, dass die Fälschung belegt sei. Zudem habe er keine Zweifel an den Täuschungsabsichten der Angeklagten. Der Anwalt erklärt erbost, er werde Einspruch einlegen.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 34

Ein Mann steht wegen des Diebstahls einer geringen Menge an Lebensmitteln und Alkohol vor Gericht. Obwohl er alle Faktoren erfüllt, die Gerichte bei Menschen mit Problemerfahrungen in Zusammenhang mit Substanzgebrauch (darunter Alkohol und andere Drogen) gewöhnlich als Zeichen von „Rehabilitation“ ansehen, verurteilt ihn die Richterin zu einer hohen Geldstrafe. Sie erkennt zwar an, dass weitere Sanktionen kontraproduktiv sein könnten, ergänzt jedoch beim Verlassen des Saals: „Das ist die Konsequenz einer Straftat – das hätten Sie damals bedenken sollen.“

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 33

Ein Mann mit prekärem Aufenthaltsstatus und Problemen im Zusammenhang mit Drogengebrauch wird wegen Ladendiebstahls von Waren im Wert von unter 40 € verurteilt. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von fast 2.000 € wegen Diebstahls mit Waffen. Obwohl die Richterin selbst Zweifel daran äußert, ob dieser Vorwurf überhaupt erfüllt ist, übernimmt sie den Antrag der Staatsanwaltschaft – mit erheblichen finanziellen Folgen und möglichen Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht des Angeklagten.

Strafe als Grenzmechanismus
Messer-Panik
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 32

Nachdem er drei Nächte in U-Haft verbracht hat, steht ein Mann wegen Diebstahls von Waren im Wert von etwa 50 € in einem beschleunigten Verfahren vor Gericht. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, da Staatsanwaltschaft und Gericht seine wiederholten Diebstahlsdelikte nicht als Ausdruck seiner Lebensumstände werten, sondern als Beleg für die Notwendigkeit einer harten und abschreckenden Strafe. In Übereinstimmung mit dem Verteidiger teilen sie die Auffassung, dass für Suchttherapie angeblich der beste Orte das Gefängnis sei.

Kriminalisierung von Armut
Haftstrafe
Diebstahl

Fall 31

Ein junger Mann wird wegen des Diebstahls von Lebensmitteln, Hygieneartikeln und anderen geringwertigen Gegenständen zu einer Geldstrafe von 750 € verurteilt. Zum Tatzeitpunkt war er wohnungslos und wird zur Verhandlung aus der U-Haft vorgeführt. Obwohl das Gericht seine Probleme in Zusammenhang mit Armut und Drogengebrauch anerkennt, vertritt der Richter die Auffassung, der Angeklagte hätte zu Drogen schlicht „Nein sagen“ müssen. Das Urteil ist mit der Warnung verbunden, dass jede weitere Straftat zu einer Inhaftierung führen werde.

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Perspektiven