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Zusammenfassung

Das Gericht übt Druck auf einen Mann aus, seine Berufung gegen eine Verurteilung wegen Widerstands und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zurückzuziehen. Obwohl das Verfahren den Mann sichtlich belastet, scheint der Richter nicht an seinen Schilderungen des Vorfalls interessiert zu sein. Dass es in dem Verfahren keine Entlastung für den Mann geben wird, wirkt sowohl seitens des Gerichts als auch seiner Verteidigung bereits vorherbestimmt.

Kommentar

In diesem Fall können wir beobachten, wie Abläufe und Vorgehensweisen im Strafsystem darauf angelegt sind, beschuldigte Personen einzuschüchtern und unter Druck zu setzen. Selbst, wenn sie anwaltlich vertreten werden (was nicht zwangsläufig der Fall ist), ist es für Betroffene nicht einfach, sich Gehör zu verschaffen. In diesem Fall bleibt es dem Mann verwehrt, seine Sicht der Dinge und seine persönlichen Umstände genauer darzulegen, denn das Gericht scheint sich dafür wenig zu interessieren. Auch seine Verteidigerin unternimmt nur wenige Versuche, den Standpunkt ihres Mandanten in das Verfahren einzubringen.

Der Richter geht mehrfach detailliert auf das Vorstrafenregister des Mannes ein, um dessen Charakter zu bewerten. Eine solche Logik widerspricht dem vermeintlichen Anspruch des Strafrechtssystems, auf Rehabilitierung ausgerichtet zu sein und stellt Retribution in den Vordergrund. Der Richter scheint den Angeklagten bereits abgeschrieben zu haben und betrachtet ihn offenbar als unerwünscht in Deutschland. Die Bemühungen des Mannes, die Erwartungen und Auflagen des Gerichts zu erfüllen, indem er sich regelmäßig mit seiner Bewährungshilfe trifft, den Alkoholkonsum einstellt und sich bei der Arbeitssuche engagiert, tragen nicht zu einer Strafmilderung bei.

Bericht

Zu Beginn der Verhandlung teilt der Richter dem Angeklagten mit, dass er nach Gesprächen mit dessen Anwältin und der Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen sei, dass eine Berufung nichts nützen würde und fragt ihn, ob er diese nicht zurücknehmen wolle. Der Dolmetscher des Angeklagten übersetzt nur teilweise und es wirkt, als würde er die vom Richter mitgeteilten juristischen Details sehr gekürzt zusammenfassen. Dabei ist unklar, ob dem Mann alle wichtigen Informationen kommuniziert werden.

Auf Grundlage dieses Austauschs erklärt sich der Mann mit einer beschränkten Berufung – also nur gegen die Höhe des Urteils – einverstanden, anstatt seinen Schuldspruch wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf die Polizei anzufechten. Die Staatsanwaltschaft führt aus, dass die Polizei den Mann an dem besagten Tag kontrolliert hatte. Er habe „zu nah an der Polizei“ gestanden und sei „aggressiv“ gewesen, woraufhin Beamte ihn zu Boden drückten. Er hatte an dem Tag getrunken und erklärt in der Verhandlung, er habe nicht verstanden, warum er kontrolliert und von den Beamt*innen festgehalten wurde. Der Hergang wird nicht weiter erörtert, da sich das Gericht umgehend der Frage nach dem Strafmaß widmet: Der Richter fordert den Mann auf, zu erklären, warum er eine niedrigere Strafe verdient habe.

Auf Aufforderung seiner Anwältin erklärt dieser, dass er nicht mehr trinkt, an Treffen einer Selbsthilfegruppe teilgenommen hat, Deutschkurse besucht und sich der Arbeitssuche widmet. Er steht unter Bewährungsaufsicht und meldet sich auch regelmäßig bei der Bewährungshilfe sowie dem Arbeitsamt. Der Richter stellt eine Reihe von Fragen: „Warum haben Sie aufgehört, zur Selbsthilfegruppe zu gehen?“, „Haben Sie Ihren Deutschkurs beendet?“, „Was haben Sie seit dem Ende des Deutschkurses gemacht?“, „Dürfen Sie überhaupt in Deutschland arbeiten?“, „Haben Sie Beweise, dass Sie clean sind?“ Diese Befragung belastet den Angeklagten sichtlich. Er antwortet ruhig, ist aber offensichtlich mitgenommen.

Der Mann erläutert seine schwierige finanzielle Lage und dass er deshalb seiner Arbeitssuche Priorität einräume. Er sei davon ausgegangen, dass sein Bewährungshelfer dem Gericht Nachweise über seine Nüchternheit zukommen lassen würde. Der Richter erwidert, dass ihn diese Nachweise nicht erreicht hätten und sagt, er könne deswegen jetzt auch nichts mehr tun. Dann fährt er mit der Verlesung des Strafregisters des Mannes fort.

Der Richter erklärt, dass er es für sinnlos halte, die Berufungsverhandlung fortzusetzen und dass es für den Betroffenen das Beste wäre, seine Berufung zurückzuziehen. Auf Drängen seiner Anwältin („Wir haben doch darüber gesprochen, was wir in diesem Fall tun würden...“) erklärt sich der Mann einverstanden.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 34

Ein Mann steht wegen des Diebstahls einer geringen Menge an Lebensmitteln und Alkohol vor Gericht. Obwohl er alle Faktoren erfüllt, die Gerichte bei Menschen mit Problemerfahrungen in Zusammenhang mit Substanzgebrauch (darunter Alkohol und andere Drogen) gewöhnlich als Zeichen von „Rehabilitation“ ansehen, verurteilt ihn die Richterin zu einer hohen Geldstrafe. Sie erkennt zwar an, dass weitere Sanktionen kontraproduktiv sein könnten, ergänzt jedoch beim Verlassen des Saals: „Das ist die Konsequenz einer Straftat – das hätten Sie damals bedenken sollen.“

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 33

Ein Mann mit prekärem Aufenthaltsstatus und Problemen im Zusammenhang mit Drogengebrauch wird wegen Ladendiebstahls von Waren im Wert von unter 40 € verurteilt. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von fast 2.000 € wegen Diebstahls mit Waffen. Obwohl die Richterin selbst Zweifel daran äußert, ob dieser Vorwurf überhaupt erfüllt ist, übernimmt sie den Antrag der Staatsanwaltschaft – mit erheblichen finanziellen Folgen und möglichen Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht des Angeklagten.

Strafe als Grenzmechanismus
Messer-Panik
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 32

Nachdem er drei Nächte in U-Haft verbracht hat, steht ein Mann wegen Diebstahls von Waren im Wert von etwa 50 € in einem beschleunigten Verfahren vor Gericht. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, da Staatsanwaltschaft und Gericht seine wiederholten Diebstahlsdelikte nicht als Ausdruck seiner Lebensumstände werten, sondern als Beleg für die Notwendigkeit einer harten und abschreckenden Strafe. In Übereinstimmung mit dem Verteidiger teilen sie die Auffassung, dass für Suchttherapie angeblich der beste Orte das Gefängnis sei.

Kriminalisierung von Armut
Haftstrafe
Diebstahl

Fall 31

Ein junger Mann wird wegen des Diebstahls von Lebensmitteln, Hygieneartikeln und anderen geringwertigen Gegenständen zu einer Geldstrafe von 750 € verurteilt. Zum Tatzeitpunkt war er wohnungslos und wird zur Verhandlung aus der U-Haft vorgeführt. Obwohl das Gericht seine Probleme in Zusammenhang mit Armut und Drogengebrauch anerkennt, vertritt der Richter die Auffassung, der Angeklagte hätte zu Drogen schlicht „Nein sagen“ müssen. Das Urteil ist mit der Warnung verbunden, dass jede weitere Straftat zu einer Inhaftierung führen werde.

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Perspektiven

Collage of: politicians holding report, police, and an arrow/graph.

Die polizeiliche Kriminalstatistik ist als Instrument zur Bewertung der Sicherheitslage ungeeignet

Justice Collective, Grundrechtekomitee und 40 weitere

Wissenschaftler*innen und Mitglieder der Zivilgesellschaft warnen vor der politisierten Nutzung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik, die jedes Jahr dafür genutzt wird, falsche Narrative über steigende Kriminalität und vermeintlich „kriminelle Migrant*innen“ zu verbreiten. Die Unterzeichnenden stellen das durch das BKA und die Medien gezeichnete statistische Bild entschieden in Frage und betonen, dass die PKS zur Polarisierung der Gesellschaft und Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen beiträgt.

Rassistisches Polizieren
Picture of Berlin criminal court.

Rassimus vor Gericht dokumentieren: Interview mit Justizwatch

Justizwatch

Ein Interview mit Justizwatch über ihre Arbeit zur Dokumentation von Rassismus vor Gericht in Berlin.

Rassistisches Polizieren
image Solidarity is a Weapon, KOP

Solidarische Interventionen in rassistische Gewaltsysteme: Polizieren, Strafjustiz und (Massen-) Kriminalisierung

Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP)

Die Verschärfung staatlicher Repression, Marginalisierung und Militarisierung führt gegenwärtig zu einer Zunahme der Polizeigewalt, zu einer steigenden Zahl von Verhaftungen wegen Armutsdelikten und zur brutalen (strafrechtlichen) Disziplinierung „innerer Feinde“. In dieser Situation erscheint es dringend notwendig, darüber nachzudenken, wie wir den Kampf gegen rassistische Polizeigewalt und staatlichen Rassismus enger mit anderen Kämpfen verknüpfen können, um Entmenschlichung, Ausbeutung und weit verbreitete staatliche Gewalt endlich abzuschaffen.

Rassistisches Polizieren