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Zusammenfassung

Drei junge Männer werden wegen Diebstahls vom Schnellgericht vorgeladen. Da das Gericht für einen von ihnen keine*n Dolmetscher*in geladen hat, wird er nicht angehört. Stattdessen erhält er per Post einen Strafbefehl. Die beiden anderen Personen werden nach einer kurzen Anhörung zu je 600 € Geldstrafe verurteilt.

Kommentar

Wie in vielen Fällen, die wir beobachten, versucht das Gericht das Verfahren auf verschiedene Weisen abzukürzen – mit negativen Konsequenzen für die Beschuldigten. Die dritte beschuldigte Person (P3) erscheint zwar vor Gericht, erhält aber keine Gelegenheit auszusagen. Grund dafür ist, dass das Gericht es versäumt hat, eine*n geeignete*n Dolmetscher*in zu bestellen und dies nun auch nicht nachholen will. Die Richterin verurteilt die beiden anderen Männer zu einer Strafe mit einem Tagessatz in Höhe von 15 €, obwohl sie als Asylbewerber wahrscheinlich nur über sehr begrenzte oder gar keine Mittel verfügen. Das Gericht hätte sie zu ihrer finanziellen Lage befragen und niedrigere Geldstrafen festsetzen sollen, was nicht passiert ist. Dieses Vorgehen zeigt, wie Gerichte mit Hilfe vermeintlich neutraler Vorschriften und Praktiken als Teil eines rassistischen Grenzregimes handeln: Die Richterin verurteilt die drei Männer zu einer hohen Strafe und äußert ihre Hoffnung, sie mögen das Land verlassen.

Bericht

Im Prozess geht es um drei junge Männer, denen vorgeworfen wird, gemeinsam Kleidungsstücke im Wert von etwa 150 € gestohlen zu haben. Am Anfang gibt es eine lange Diskussion um den Dolmetscher, der für alle drei Männer geladen wurde. Allerdings sprechen nur zwei von ihnen dieselbe Sprache. Der Dolmetscher kann sich zwar mit dem dritten Mann (P3) einigermaßen verständigen, allerdings ist er nicht für die Sprache zugelassen, die dieser Mann spricht.

Die Richterin, die Staatsanwältin und der Dolmetscher beraten sich. Sie beschließen, P3 per Strafbefehl zu verurteilen, anstatt das Verfahren zu vertagen und eine*n zusätzliche*n Dolmetscher*in zu bestellen. P3 teilt dem Gericht mit, dass er plane, Deutschland innerhalb weniger Wochen zu verlassen und in sein Heimatland zurückzukehren. Die Richterin sagt, sie hoffe, dass er den Strafbefehl noch vor seiner Abreise erhalte.

Als das geklärt ist, wird das Verfahren mit den beiden anderen Männern fortgesetzt. Beide sind jung, erst seit kurzer Zeit in Deutschland und haben keine Arbeitserlaubnis. Sie gestehen, die Kleidungsstücke gestohlen zu haben. Nach einem kurzen Austausch darüber, welche Gegenstände P1 genau entwendet hat, beendet die Richterin die Befragung. Beide werden zu Geldstrafen von 40 Tagessätzen à 15 € verurteilt, also insgesamt 600 €. Die Richterin bezeichnet das als „ausreichend“, denn es könne schließlich sein, dass sie das Land wieder verlassen. Worauf die Richterin hier genau anspielt, wird nicht näher erläutert.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 39

Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.

Der Krieg gegen Drogen
Rassistisches Polizieren
Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 38

Bei einer inhaftierten Person wird Cannabis in einer Menge gefunden, die normalerweise in Berlin nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Person wird aus der Haft zum Gericht für eine Verhandlung gebracht und schließlich zu einer Geldstrafe von 30 € verurteilt.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 37

Eine weiße Frau mit Wahlverteidigerin wird für den Besitz von 15 kleinen Tüten Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Gesamtmenge liegt knapp über dem gesetzlichen Schwellenwert für eine „nicht geringe Menge“. Das Gericht akzeptiert die Erklärung der Frau, dass das Cannabis für den persönlichen Gebrauch bestimmt war und begründet die relativ milde Strafe mit einer positiven Beurteilung der Lebenssituation der Angeklagten und ihrem „normalen bürgerlichen Leben“.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 36

Kurz vor der Gesetzesänderung von 2024, mit der bestimmte Formen des Anbaus, des Besitzes und des Erwerbs von Cannabis in Deutschland legalisiert wurden, wird ein junger Mann beschuldigt, Cannabis per Autolieferung verkauft zu haben. Trotz der relativ geringen Menge an gefundenem Cannabis und der Tatsache, dass der Mann Fürsorgepflichten hat und in finanziellen Schwierigkeiten steckt, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Letztendlich verhängt der Richter trotz der bevorstehenden Öffnung des Cannabismarktes eine lange Bewährungsstrafe.

Der Krieg gegen Drogen
Bewährungsstrafe
Verstoß gegen BtMG

Perspektiven