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Zusammenfassung

Das Gericht verurteilt eine ältere Frau wegen geringfügigen Diebstahls in einem Supermarkt zu einer hohen Geldstrafe. Als das Urteil verkündet wird, treten Sicherheitskräfte an die Frau heran und nehmen sie fest. Gegen sie liegt ein Haftbefehl vor, da sie eine Geldstrafe aus einem früheren Fall nicht bezahlt hat; sie soll umgehend ins Gefängnis gebracht werden.

Kommentar

Die Atmosphäre im Gerichtssaal ist von Anfang an angespannt. Unsere Beobachter*innen bemerken zwar, dass zusätzliche Sicherheitskräfte im Raum sind, verstehen aber zunächst nicht, warum. Die angeklagte Person hatte keine Anwält*in, was normalerweise bedeutet, dass sie nicht mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen hat.

Der Prozess führt die Gewalt des Strafsystems auf brutale Weise vor Augen. Das bemerken wir vor allem, als uns klar wird, dass die Behörden im Saal die ganze Zeit wussten, dass die Frau in Handschellen abgeführt und ins Gefängnis gebracht werden sollte. Die Richterin verhängt das Urteil in dem Wissen, dass die Frau wahrscheinlich auch für diesen Fall ins Gefängnis gehen wird, da sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen kann.

In diesem Fall kann Justice Collective intervenieren und die Geldstrafe und Gerichtskosten zahlen, wodurch eine Haftstrafe vermieden wird. Während wir fast zwei Stunden damit beschäftigt sind, Formulare herauszusuchen und auszufüllen, wird die Frau ohne Übersetzer*in von der Polizei festgehalten.

Bericht

Eine ältere Frau erscheint zu ihrer Anhörung, während ihr erwachsener Sohn im Publikumsbereich sitzt. Sie ist vor einigen Jahren nach Deutschland gezogen und gibt an, von Sozialleistungen zu leben. Ihr wird vorgeworfen, etwas aus einem Supermarkt gestohlen zu haben. Die Anhörung findet ohne Anwält*in statt, und der Übersetzer übersetzt nur abschnittsweise.

Zu Beginn fragt die Richterin die Frau, wie man ihren Namen buchstabiert („manchmal bekommen wir Aliasse“), ob sie Deutsch lerne, und warum sie nach Deutschland gekommen sei. Auf ihre Antwort, dass sie vor häuslicher Gewalt geflüchtet sei, erwidert die Richterin, dies sei kein legitimer Grund, um nach Deutschland zu flüchten. (Die Behauptung der Richterin ist falsch. Einige Zeit vor diesem Verfahren stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass geschlechtsspezifische Gewalt in der Tat zu asylrechtlichem Schutz führen kann.)

Als die Anhörung zu den Vorwürfen übergeht, gesteht die Angeklagte, die Gegenstände genommen zu haben. Sie erklärt, dass sie zu dem Zeitpunkt in keinem guten mentalen Zustand war und dass sie sich nicht daran erinnern kann, was genau passiert ist, aber nicht vorhatte zu stehlen. Sie versichert der Richterin, dass so etwas nicht noch einmal passieren wird.

Die Richterin verhängt eine Geldstrafe von fast 1.000 €, deutlich höher als die vom Staatsanwalt geforderte Summe. Zur Begründung erklärt die Richterin, dass sie nicht glaube, dass die Frau für das Vergehen ausreichend Verantwortung übernommen habe.

Es kommt zu Verwirrung, als die Richterin die Frau fragt, ob sie Einspruch gegen das Urteil einlegen möchte und diese scheinbar „Ja” antwortet, wobei unklar ist, ob der Übersetzer die Frage vollständig übersetzt hat. Der Sohn der Frau interveniert aus dem Zuschauerraum, um ihr zu erklären, was sie gefragt worden ist, und legt ihr nahe, dass sie keinen Einspruch einlegen sollte.

Während dieser Interaktion informiert die Richterin die Angeklagte darüber, dass sie heute nicht nach Hause gehen darf. Sie hat ihre Geldstrafe aus einer früheren Straftat sowie die Gerichtskosten noch nicht vollständig bezahlt und muss mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von fast einem Monat rechnen. Sicherheitskräfte treten an die Frau heran, um sie festzunehmen. Der Dolmetscher hat wieder nicht vollständig übersetzt, was gesagt wurde, sodass die Frau sichtlich verwirrt und sehr besorgt ist.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 39

Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.

Der Krieg gegen Drogen
Rassistisches Polizieren
Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 38

Bei einer inhaftierten Person wird Cannabis in einer Menge gefunden, die normalerweise in Berlin nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Person wird aus der Haft zum Gericht für eine Verhandlung gebracht und schließlich zu einer Geldstrafe von 30 € verurteilt.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 37

Eine weiße Frau mit Wahlverteidigerin wird für den Besitz von 15 kleinen Tüten Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Gesamtmenge liegt knapp über dem gesetzlichen Schwellenwert für eine „nicht geringe Menge“. Das Gericht akzeptiert die Erklärung der Frau, dass das Cannabis für den persönlichen Gebrauch bestimmt war und begründet die relativ milde Strafe mit einer positiven Beurteilung der Lebenssituation der Angeklagten und ihrem „normalen bürgerlichen Leben“.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 36

Kurz vor der Gesetzesänderung von 2024, mit der bestimmte Formen des Anbaus, des Besitzes und des Erwerbs von Cannabis in Deutschland legalisiert wurden, wird ein junger Mann beschuldigt, Cannabis per Autolieferung verkauft zu haben. Trotz der relativ geringen Menge an gefundenem Cannabis und der Tatsache, dass der Mann Fürsorgepflichten hat und in finanziellen Schwierigkeiten steckt, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Letztendlich verhängt der Richter trotz der bevorstehenden Öffnung des Cannabismarktes eine lange Bewährungsstrafe.

Der Krieg gegen Drogen
Bewährungsstrafe
Verstoß gegen BtMG

Perspektiven