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Zusammenfassung

Ein junger Mann wird aufgrund seiner Äußerungen bei einer Polizeikontrolle wegen Beleidigung verurteilt. Das Gericht berücksichtigt weder die Entschuldigung des Mannes noch die Tatsache, dass dieser die Kontrolle als diskriminierend empfand. Als ihm eine härtere Strafe angedroht wird, akzeptiert er die hohe Geldstrafe, gegen die er Einspruch eingelegt hatte.

Kommentar

In ihrem Buch Crook County beschreibt die US-amerikanische Soziologin Nicole Van Cleve Strafgerichtsverfahren als rassistische Erniedrigungszeremonien: „Vor Gericht können Staatsbedienstete ein zeremonielles Schauspiel vorführen, das den Anschein von Fairness erweckt. Dabei bleibt rassistische Diskriminierung hinter bürokratischen Vorgängen, gerichtlichen Abläufen sowie fehlender Aufsicht und Rechenschaftspflicht verborgen. Es ist eine Art staatlich legitimierte rassistische Gewalt, bei der weiße Beamt*innen unter dem Deckmantel der Verbrechensbekämpfung über Schwarze und Latinx Personen moralisch urteilen und sie bestrafen können.“ Obwohl in Deutschland auch andere rassifizierte Gruppen besonders betroffen sind, können wir in diesem Fall eine ähnliche Dynamik beobachten.

Der Prozess wirkt auf die Prozessbeobachter*innen wie inszeniert, so als wäre er eine rituelle Bestrafung und Demütigung dieses rassifizierten Mannes. Unter anderem hat dieser es nämlich gewagt, die Polizeikontrolle als diskriminierend zu bezeichnen. Der Richter fragt die als Zeugen geladenen Polizeibeamten, wie der Betroffene Wiedergutmachung leisten könne. Das ist demütigend und zeigt, auf wessen Seite das Gericht steht. Den Polizisten ist die Genugtuung anzusehen, als sie – vom Richter aufgefordert – ihre Macht erneut demonstrieren dürfen und von dem Angeklagten verlangen, sich öffentlich zu entschuldigen. Am Ende der rassistischen Erniedrigungszeremonie stellt der Richter Fragen, die stark in die Privatsphäre des Mannes eindringen, aber das Urteil nicht beeinflussten.

Bericht

Der Beschuldigte arbeitet als Mechaniker und erscheint in Arbeitsuniform zur Anhörung. Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklage, wodurch wir eine Version der Geschehnisse erhalten, die sich an dem besagten Tag zugetragen haben sollen. Der Mann wurde von zwei Polizeibeamten kontrolliert, die ihn später aufgrund seiner Äußerungen wegen Beleidigung anzeigten. Er erhielt einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von mehr als 2.000 €. Dagegen legte er Einspruch ein.

Bei seiner Vernehmung gibt der Betroffene seine Version der Ereignisse wieder. Er erklärt, dass er die Gründe für die Polizeikontrolle nicht verstanden und die Kontrolle als diskriminierend empfunden habe. Die Polizei habe ihm nicht erklärt, warum er sich ausweisen musste, und deshalb habe er sich geweigert, dies zu tun. Daraufhin habe der Polizist seine Freundin gefragt, was sie „von so einem Loser“ wolle. Er habe diese Bemerkung als unangemessen empfunden und deshalb mit der Beleidigung reagiert, die ihm später zur Last gelegt worden sei.

Der Richter stellt keine weiteren Fragen. Er teilt dem Mann mit, dass er die Aussage der beiden als Zeugen geladenen Polizisten in diesem Fall für glaubwürdig halte. Der Mann werde wahrscheinlich eine härtere Strafe bekommen, wenn er seinen Einspruch gegen den Strafbefehl nicht zurückziehe.

Der Verteidiger geht auf die Bemerkungen des Richters ein und beschränkt den Einspruch seines Mandanten auf die Rechtsfolgen. Das bedeutet, der Einspruch richtet sich nur noch gegen die Höhe der Geldstrafe, nicht gegen den Strafbefehl und den damit verbundenen Vorwurf an sich. Das Gericht ruft die als Zeugen geladenen Polizisten in den Gerichtssaal und fragt sie, ob der Mann eine Wiedergutmachung leisten (und somit eine niedrigere Geldstrafe erhalten) könnte. Einer von ihnen bittet um eine öffentliche Entschuldigung, woraufhin der Richter mit den Achseln zuckt und den Betroffenen mit einer Geste auffordert, dies zu tun. Der Mann entschuldigt sich. Der Richter bittet die Polizisten, zu bestätigen, dass sie die Entschuldigung annehmen.

Anschließend stellt der Richter detaillierte Fragen zum Substanz- und Alkoholkonsum des Angeklagten, zu seinen familiären Beziehungen (unter anderem auch, wie das Verhältnis zu seinen Schwestern sei) und zu seinen Hobbys. Außerdem wird er zu seiner finanziellen Situation befragt. Doch all diese Fragen haben keinen Einfluss auf das Urteil. Es bleibt bei der Geldstrafe in Höhe von über 2.000 €.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 34

Ein Mann steht wegen des Diebstahls einer geringen Menge an Lebensmitteln und Alkohol vor Gericht. Obwohl er alle Faktoren erfüllt, die Gerichte bei Menschen mit Problemerfahrungen in Zusammenhang mit Substanzgebrauch (darunter Alkohol und andere Drogen) gewöhnlich als Zeichen von „Rehabilitation“ ansehen, verurteilt ihn die Richterin zu einer hohen Geldstrafe. Sie erkennt zwar an, dass weitere Sanktionen kontraproduktiv sein könnten, ergänzt jedoch beim Verlassen des Saals: „Das ist die Konsequenz einer Straftat – das hätten Sie damals bedenken sollen.“

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 33

Ein Mann mit prekärem Aufenthaltsstatus und Problemen im Zusammenhang mit Drogengebrauch wird wegen Ladendiebstahls von Waren im Wert von unter 40 € verurteilt. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von fast 2.000 € wegen Diebstahls mit Waffen. Obwohl die Richterin selbst Zweifel daran äußert, ob dieser Vorwurf überhaupt erfüllt ist, übernimmt sie den Antrag der Staatsanwaltschaft – mit erheblichen finanziellen Folgen und möglichen Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht des Angeklagten.

Strafe als Grenzmechanismus
Messer-Panik
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 32

Nachdem er drei Nächte in U-Haft verbracht hat, steht ein Mann wegen Diebstahls von Waren im Wert von etwa 50 € in einem beschleunigten Verfahren vor Gericht. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, da Staatsanwaltschaft und Gericht seine wiederholten Diebstahlsdelikte nicht als Ausdruck seiner Lebensumstände werten, sondern als Beleg für die Notwendigkeit einer harten und abschreckenden Strafe. In Übereinstimmung mit dem Verteidiger teilen sie die Auffassung, dass für Suchttherapie angeblich der beste Orte das Gefängnis sei.

Kriminalisierung von Armut
Haftstrafe
Diebstahl

Fall 31

Ein junger Mann wird wegen des Diebstahls von Lebensmitteln, Hygieneartikeln und anderen geringwertigen Gegenständen zu einer Geldstrafe von 750 € verurteilt. Zum Tatzeitpunkt war er wohnungslos und wird zur Verhandlung aus der U-Haft vorgeführt. Obwohl das Gericht seine Probleme in Zusammenhang mit Armut und Drogengebrauch anerkennt, vertritt der Richter die Auffassung, der Angeklagte hätte zu Drogen schlicht „Nein sagen“ müssen. Das Urteil ist mit der Warnung verbunden, dass jede weitere Straftat zu einer Inhaftierung führen werde.

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Perspektiven

Collage of: politicians holding report, police, and an arrow/graph.

Die polizeiliche Kriminalstatistik ist als Instrument zur Bewertung der Sicherheitslage ungeeignet

Justice Collective, Grundrechtekomitee und 40 weitere

Wissenschaftler*innen und Mitglieder der Zivilgesellschaft warnen vor der politisierten Nutzung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik, die jedes Jahr dafür genutzt wird, falsche Narrative über steigende Kriminalität und vermeintlich „kriminelle Migrant*innen“ zu verbreiten. Die Unterzeichnenden stellen das durch das BKA und die Medien gezeichnete statistische Bild entschieden in Frage und betonen, dass die PKS zur Polarisierung der Gesellschaft und Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen beiträgt.

Rassistisches Polizieren
Picture of Berlin criminal court.

Rassimus vor Gericht dokumentieren: Interview mit Justizwatch

Justizwatch

Ein Interview mit Justizwatch über ihre Arbeit zur Dokumentation von Rassismus vor Gericht in Berlin.

Rassistisches Polizieren
image Solidarity is a Weapon, KOP

Solidarische Interventionen in rassistische Gewaltsysteme: Polizieren, Strafjustiz und (Massen-) Kriminalisierung

Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP)

Die Verschärfung staatlicher Repression, Marginalisierung und Militarisierung führt gegenwärtig zu einer Zunahme der Polizeigewalt, zu einer steigenden Zahl von Verhaftungen wegen Armutsdelikten und zur brutalen (strafrechtlichen) Disziplinierung „innerer Feinde“. In dieser Situation erscheint es dringend notwendig, darüber nachzudenken, wie wir den Kampf gegen rassistische Polizeigewalt und staatlichen Rassismus enger mit anderen Kämpfen verknüpfen können, um Entmenschlichung, Ausbeutung und weit verbreitete staatliche Gewalt endlich abzuschaffen.

Rassistisches Polizieren