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Zusammenfassung

In einem Verfahren von etwa zehn Minuten stellt das Gericht das Bußgeldverfahren wegen eines Verkehrsstreits gegen einen jungen Mann ein. In dem Streit hatte die Gegenpartei, ein Polizist in Zivil, seine Befugnisse missbraucht.

Kommentar

Dies war ein seltener Fall, in dem polizeilicher Machtmissbrauch offen thematisiert wurde und die beschuldigte Person ein günstigeres Ergebnis erzielen konnte. Trotzdem zeigt der Fall Ungerechtigkeiten. Der Betroffene sollte zunächst ein Bußgeld wegen Fehlverhaltens im Straßenverkehr zahlen. Dagegen erhob er Einspruch, was aufgrund der prozessualen Hürden nur wenige tun. Im Prozess wird deutlich, wie Polizei und Gerichte gemeinsam das Ziel der Bestrafung verfolgen und wie das System so gestaltet ist, dass polizeiliches Fehlverhalten kaum aufgearbeitet wird. Das Verfahren war sehr kurz und der Polizeibeamte wurde nicht vor Gericht geladen. Zwar wies das Gericht den Fall ab, doch ohne die Fakten im Detail zu erörtern oder den Polizisten für den Machtmissbrauch zur Einschüchterung des Mannes zur Verantwortung zu ziehen. Auf diese Weise bleibt polizeiliches Fehlverhalten verborgen und wird toleriert, anstatt systematisch aufgearbeitet zu werden. Das bestmögliche Ergebnis, eine Einstellung des Verfahrens, ist für den Angeklagten, der wahrscheinlich unter Stress und anderen Folgen des Verfahrens zu leiden hatte, dennoch nicht ideal.

Bericht

In diesem Fall handelte es sich um einen Verkehrsstreit, bei dem der Betroffene nach eigener Aussage Vorfahrt beim Abbiegen hatte. Ein anderes Fahrzeug behinderte ihn jedoch, und die beiden Fahrer gerieten darüber in Streit. Während des Gesprächs offenbarte der in zivil gekleidete Fahrer dem Betroffenen, er sei Polizist und verlangte seine Personalien. Der Betroffene zögerte und entgegnete, er glaube nicht, dass die Person Polizist ist. Dennoch nannte er diesem schließlich seinen Namen und sein Geburtsdatum. Der Polizist rief weitere Polizeibeamte hinzu, die wenig später vor Ort offiziell die Personalien des Mannes aufnahmen. Der Betroffene erhielt schließlich ein Bußgeld, wogegen er Widerspruch einlegte. Der Richter erachtete das Verhalten des Polizisten als rechtswidrig und stellte das Verfahren ein.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 34

Ein Mann steht wegen des Diebstahls einer geringen Menge an Lebensmitteln und Alkohol vor Gericht. Obwohl er alle Faktoren erfüllt, die Gerichte bei Menschen mit Problemerfahrungen in Zusammenhang mit Substanzgebrauch (darunter Alkohol und andere Drogen) gewöhnlich als Zeichen von „Rehabilitation“ ansehen, verurteilt ihn die Richterin zu einer hohen Geldstrafe. Sie erkennt zwar an, dass weitere Sanktionen kontraproduktiv sein könnten, ergänzt jedoch beim Verlassen des Saals: „Das ist die Konsequenz einer Straftat – das hätten Sie damals bedenken sollen.“

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 33

Ein Mann mit prekärem Aufenthaltsstatus und Problemen im Zusammenhang mit Drogengebrauch wird wegen Ladendiebstahls von Waren im Wert von unter 40 € verurteilt. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von fast 2.000 € wegen Diebstahls mit Waffen. Obwohl die Richterin selbst Zweifel daran äußert, ob dieser Vorwurf überhaupt erfüllt ist, übernimmt sie den Antrag der Staatsanwaltschaft – mit erheblichen finanziellen Folgen und möglichen Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht des Angeklagten.

Strafe als Grenzmechanismus
Messer-Panik
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 32

Nachdem er drei Nächte in U-Haft verbracht hat, steht ein Mann wegen Diebstahls von Waren im Wert von etwa 50 € in einem beschleunigten Verfahren vor Gericht. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, da Staatsanwaltschaft und Gericht seine wiederholten Diebstahlsdelikte nicht als Ausdruck seiner Lebensumstände werten, sondern als Beleg für die Notwendigkeit einer harten und abschreckenden Strafe. In Übereinstimmung mit dem Verteidiger teilen sie die Auffassung, dass für Suchttherapie angeblich der beste Orte das Gefängnis sei.

Kriminalisierung von Armut
Haftstrafe
Diebstahl

Fall 31

Ein junger Mann wird wegen des Diebstahls von Lebensmitteln, Hygieneartikeln und anderen geringwertigen Gegenständen zu einer Geldstrafe von 750 € verurteilt. Zum Tatzeitpunkt war er wohnungslos und wird zur Verhandlung aus der U-Haft vorgeführt. Obwohl das Gericht seine Probleme in Zusammenhang mit Armut und Drogengebrauch anerkennt, vertritt der Richter die Auffassung, der Angeklagte hätte zu Drogen schlicht „Nein sagen“ müssen. Das Urteil ist mit der Warnung verbunden, dass jede weitere Straftat zu einer Inhaftierung führen werde.

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Perspektiven

Collage of: politicians holding report, police, and an arrow/graph.

Die polizeiliche Kriminalstatistik ist als Instrument zur Bewertung der Sicherheitslage ungeeignet

Justice Collective, Grundrechtekomitee und 40 weitere

Wissenschaftler*innen und Mitglieder der Zivilgesellschaft warnen vor der politisierten Nutzung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik, die jedes Jahr dafür genutzt wird, falsche Narrative über steigende Kriminalität und vermeintlich „kriminelle Migrant*innen“ zu verbreiten. Die Unterzeichnenden stellen das durch das BKA und die Medien gezeichnete statistische Bild entschieden in Frage und betonen, dass die PKS zur Polarisierung der Gesellschaft und Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen beiträgt.

Rassistisches Polizieren
Picture of Berlin criminal court.

Rassimus vor Gericht dokumentieren: Interview mit Justizwatch

Justizwatch

Ein Interview mit Justizwatch über ihre Arbeit zur Dokumentation von Rassismus vor Gericht in Berlin.

Rassistisches Polizieren
image Solidarity is a Weapon, KOP

Solidarische Interventionen in rassistische Gewaltsysteme: Polizieren, Strafjustiz und (Massen-) Kriminalisierung

Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP)

Die Verschärfung staatlicher Repression, Marginalisierung und Militarisierung führt gegenwärtig zu einer Zunahme der Polizeigewalt, zu einer steigenden Zahl von Verhaftungen wegen Armutsdelikten und zur brutalen (strafrechtlichen) Disziplinierung „innerer Feinde“. In dieser Situation erscheint es dringend notwendig, darüber nachzudenken, wie wir den Kampf gegen rassistische Polizeigewalt und staatlichen Rassismus enger mit anderen Kämpfen verknüpfen können, um Entmenschlichung, Ausbeutung und weit verbreitete staatliche Gewalt endlich abzuschaffen.

Rassistisches Polizieren