Fall 15
Fallnummer | 15 |
Anklage | Verstoß gegen StVO, Sonstige |
Verteidigung anwesend | Nein |
Übersetzung anwesend | Nein |
Rassifizierte Person | Ja |
Ausgang | Sonstige |
In einem Verfahren von etwa zehn Minuten stellt das Gericht das Bußgeldverfahren wegen eines Verkehrsstreits gegen einen jungen Mann ein. In dem Streit hatte die Gegenpartei, ein Polizist in Zivil, seine Befugnisse missbraucht.
Dies war ein seltener Fall, in dem polizeilicher Machtmissbrauch offen thematisiert wurde und die beschuldigte Person ein günstigeres Ergebnis erzielen konnte. Trotzdem zeigt der Fall Ungerechtigkeiten. Der Betroffene sollte zunächst ein Bußgeld wegen Fehlverhaltens im Straßenverkehr zahlen. Dagegen erhob er Einspruch, was aufgrund der prozessualen Hürden nur wenige tun. Im Prozess wird deutlich, wie Polizei und Gerichte gemeinsam das Ziel der Bestrafung verfolgen und wie das System so gestaltet ist, dass polizeiliches Fehlverhalten kaum aufgearbeitet wird. Das Verfahren war sehr kurz und der Polizeibeamte wurde nicht vor Gericht geladen. Zwar wies das Gericht den Fall ab, doch ohne die Fakten im Detail zu erörtern oder den Polizisten für den Machtmissbrauch zur Einschüchterung des Mannes zur Verantwortung zu ziehen. Auf diese Weise bleibt polizeiliches Fehlverhalten verborgen und wird toleriert, anstatt systematisch aufgearbeitet zu werden. Das bestmögliche Ergebnis, eine Einstellung des Verfahrens, ist für den Angeklagten, der wahrscheinlich unter Stress und anderen Folgen des Verfahrens zu leiden hatte, dennoch nicht ideal.
In diesem Fall handelte es sich um einen Verkehrsstreit, bei dem der Betroffene nach eigener Aussage Vorfahrt beim Abbiegen hatte. Ein anderes Fahrzeug behinderte ihn jedoch, und die beiden Fahrer gerieten darüber in Streit. Während des Gesprächs offenbarte der in zivil gekleidete Fahrer dem Betroffenen, er sei Polizist und verlangte seine Personalien. Der Betroffene zögerte und entgegnete, er glaube nicht, dass die Person Polizist ist. Dennoch nannte er diesem schließlich seinen Namen und sein Geburtsdatum. Der Polizist rief weitere Polizeibeamte hinzu, die wenig später vor Ort offiziell die Personalien des Mannes aufnahmen. Der Betroffene erhielt schließlich ein Bußgeld, wogegen er Widerspruch einlegte. Der Richter erachtete das Verhalten des Polizisten als rechtswidrig und stellte das Verfahren ein.