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Zusammenfassung

In einem Verfahren von etwa zehn Minuten stellt das Gericht das Bußgeldverfahren wegen eines Verkehrsstreits gegen einen jungen Mann ein. In dem Streit hatte die Gegenpartei, ein Polizist in Zivil, seine Befugnisse missbraucht.

Kommentar

Dies war ein seltener Fall, in dem polizeilicher Machtmissbrauch offen thematisiert wurde und die beschuldigte Person ein günstigeres Ergebnis erzielen konnte. Trotzdem zeigt der Fall Ungerechtigkeiten. Der Betroffene sollte zunächst ein Bußgeld wegen Fehlverhaltens im Straßenverkehr zahlen. Dagegen erhob er Einspruch, was aufgrund der prozessualen Hürden nur wenige tun. Im Prozess wird deutlich, wie Polizei und Gerichte gemeinsam das Ziel der Bestrafung verfolgen und wie das System so gestaltet ist, dass polizeiliches Fehlverhalten kaum aufgearbeitet wird. Das Verfahren war sehr kurz und der Polizeibeamte wurde nicht vor Gericht geladen. Zwar wies das Gericht den Fall ab, doch ohne die Fakten im Detail zu erörtern oder den Polizisten für den Machtmissbrauch zur Einschüchterung des Mannes zur Verantwortung zu ziehen. Auf diese Weise bleibt polizeiliches Fehlverhalten verborgen und wird toleriert, anstatt systematisch aufgearbeitet zu werden. Das bestmögliche Ergebnis, eine Einstellung des Verfahrens, ist für den Angeklagten, der wahrscheinlich unter Stress und anderen Folgen des Verfahrens zu leiden hatte, dennoch nicht ideal.

Bericht

In diesem Fall handelte es sich um einen Verkehrsstreit, bei dem der Betroffene nach eigener Aussage Vorfahrt beim Abbiegen hatte. Ein anderes Fahrzeug behinderte ihn jedoch, und die beiden Fahrer gerieten darüber in Streit. Während des Gesprächs offenbarte der in zivil gekleidete Fahrer dem Betroffenen, er sei Polizist und verlangte seine Personalien. Der Betroffene zögerte und entgegnete, er glaube nicht, dass die Person Polizist ist. Dennoch nannte er diesem schließlich seinen Namen und sein Geburtsdatum. Der Polizist rief weitere Polizeibeamte hinzu, die wenig später vor Ort offiziell die Personalien des Mannes aufnahmen. Der Betroffene erhielt schließlich ein Bußgeld, wogegen er Widerspruch einlegte. Der Richter erachtete das Verhalten des Polizisten als rechtswidrig und stellte das Verfahren ein.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 28

Eine Frau wurde per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die ihr gerichtlich zugeteilte Pflichtverteidigung legte dagegen Einspruch ein. Bei der Verhandlung ist weder die Verteidigung noch eine angemessene Dolmetschung anwesend. Da die Frau zum Tatzeitpunkt eine in Deutschland verbotene Waffe bei sich trug, drängt die Richterin sie dazu, den Einspruch zurückzunehmen, da sie aus ihrer Sicht bereits eine milde Strafe erhalten habe. Sie urteilt hart über sie, weil sie mit „den falschen Leuten“ zu tun habe, und fordert sie auf, ihrem Kind ein besseres Beispiel zu geben.

Messer-Panik
Bewährungsstrafe
Diebstahl

Fall 27

Ein Mann, der wegen versuchter Körperverletzung mit einer Waffe verurteilt wurde, legt Berufung gegen sein Urteil ein. Die Verhandlung erfolgt unmittelbar nach einer Welle populistischer Stimmungsmache aufgrund eines Messerangriffs. Während der Verhandlung herrscht ein feindseliges, im Zuge der Messerpanik aufgeheiztes, Klima: Die Verteidigung wird daran gehindert, Zeug*innen zu befragen, während die Richterin und die Staatsanwältin darauf erpicht sind, den Angeklagten in Untersuchungshaft zu behalten, was auch seine Abschiebung erleichtern würde. Obwohl das Berufungsverfahren mangelnde Beweise offenlegt, besteht das Gericht auf eine hohe Haftstrafe. Der Angeklagte wird nach der zweiten Anhörung und zwölf Monaten in Untersuchungshaft freigelassen, da er seine Strafe bereits verbüßt hat.

Messer-Panik
Strafe als Grenzmechanismus
Haftstrafe
Körperverletzung

Fall 26

Ein junger Mann steht wegen Diebstahls vor Gericht. Während der Verhandlung erfährt er, dass seine Strafe hoch ausfallen wird, weil er ein Messer bei sich hatte, obwohl es laut Beweislage nicht während der Tat verwendet wurde. Die Richterin droht dem Angeklagten mit einer Haftstrafe. Ohne anwaltlichen Rat bleibt ihm offenbar wenig übrig, als die harte Strafe zu akzeptieren und sich die Unterstellungen der Richterin gefallen zu lassen, dass er gewerbsmäßig stiehlt – genau wie die nicht näher spezifizierten „anderen“, auf die sich die Richterin bezieht.

Messer-Panik
Strafe als Grenzmechanismus
Bewährungsstrafe
Diebstahl

Fall 25

Ohne eine anwesende angeklagte Person oder anwaltliche Vertretung erlässt das Gericht einen Strafbefehl, um eine Person per Post zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft drängt auf eine harte Strafe und darauf, den Tatbestand „Diebstahl mit Waffen“ beizubehalten, obwohl es wenige Beweise gibt und weder die angeklagte Person noch Zeug*innen befragt werden. Obwohl die Richterin mit der ursprünglichen Empfehlung der Staatsanwaltschaft für eine Haftstrafe nicht einverstanden ist, verhängt sie eine hohe Geldstrafe von mehr als 1.300 Euro für den Diebstahl von Lebensmitteln.

Messer-Panik
Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Perspektiven

Collage of: politicians holding report, police, and an arrow/graph.

Die polizeiliche Kriminalstatistik ist als Instrument zur Bewertung der Sicherheitslage ungeeignet

Justice Collective, Grundrechtekomitee und 40 weitere

Wissenschaftler*innen und Mitglieder der Zivilgesellschaft warnen vor der politisierten Nutzung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik, die jedes Jahr dafür genutzt wird, falsche Narrative über steigende Kriminalität und vermeintlich „kriminelle Migrant*innen“ zu verbreiten. Die Unterzeichnenden stellen das durch das BKA und die Medien gezeichnete statistische Bild entschieden in Frage und betonen, dass die PKS zur Polarisierung der Gesellschaft und Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen beiträgt.

Rassistisches Polizieren
Picture of Berlin criminal court.

Rassimus vor Gericht dokumentieren: Interview mit Justizwatch

Justizwatch

Ein Interview mit Justizwatch über ihre Arbeit zur Dokumentation von Rassismus vor Gericht in Berlin.

Rassistisches Polizieren
image Solidarity is a Weapon, KOP

Solidarische Interventionen in rassistische Gewaltsysteme: Polizieren, Strafjustiz und (Massen-) Kriminalisierung

Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP)

Die Verschärfung staatlicher Repression, Marginalisierung und Militarisierung führt gegenwärtig zu einer Zunahme der Polizeigewalt, zu einer steigenden Zahl von Verhaftungen wegen Armutsdelikten und zur brutalen (strafrechtlichen) Disziplinierung „innerer Feinde“. In dieser Situation erscheint es dringend notwendig, darüber nachzudenken, wie wir den Kampf gegen rassistische Polizeigewalt und staatlichen Rassismus enger mit anderen Kämpfen verknüpfen können, um Entmenschlichung, Ausbeutung und weit verbreitete staatliche Gewalt endlich abzuschaffen.

Rassistisches Polizieren