Sprache wechseln

Menü

Neue Analyse veröffentlicht: Gerichte verstärken durch ihren Umgang mit Drogen strukturelle Benachteiligung

Justice Collective

Grafik, die den Krieg gegen Drogen illustriert: Mit Handschellen, Cannabisblättern und nicht näher bezeichneten Substanzen

In über sechs Jahrzehnten hat der globale Krieg gegen Drogen1 weder Drogenmärkte effektiv eingedämmt noch gesundheitspolitische Verbesserungen herbeigeführt. Was er stattdessen bewirkt hat, ist die Ausweitung und Normalisierung staatlicher Strafgewalt.

Das internationale Prohibitionssystem, das diesen Krieg (der nicht allein metaphorisch geführt wird) bedingt, war von Anfang an von rassistischen Annahmen geprägt, die beispielsweise beeinflussen, welche Substanzen als gefährlich und daher zu verbieten gelten und welche nicht. Diese Logik setzt sich bis heute fort: Drogenpolitik wird weltweit entlang rassistischer Linien gestaltet und durchgesetzt. Studien aus unterschiedlichen Ländern zeigen, dass BIPoC-Personen in jeder Phase des Strafsystems überproportional betroffen sind – von Polizeikontrollen über Festnahmen bis hin zu Verurteilungen und Inhaftierungen.2

Auch in Deutschland wird das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nicht neutral angewendet. Rassifizierte und migrantisierte Menschen geraten deutlich häufiger ins Visier der Polizei und werden häufiger bestraft. Neben Faktoren wie dem rassistischen Polizieren spielen auch Strafgerichte eine maßgebliche Rolle in der repressiven und rassistischen Logik des globalen und lokalen Krieges gegen Drogen.

Wie unsere Beobachtungen von mehr als 300 Fällen in Berliner Strafgerichten zeigen (viele davon mit Drogenbezug), werden Drogendelikte vor Gericht vor allem als Ausdruck moralischen Versagens und Kriminalität behandelt, anstatt als Fragen von Gesundheit oder sozialer Ungleichheit. Gerichte untermauern dadurch rassistische Polizeipraktiken und verhängen teilweise überproportional harte Strafen gegen rassifizierte und migrantisierte Menschen. Die strukturellen Bedingungen, unter denen Menschen mit Drogen in Kontakt kommen – etwa Armut, Ausschluss vom Arbeitsmarkt oder ungleicher Zugang zu Versorgung – bleiben dabei weitgehend unberücksichtigt.

Unsere Beobachtungen zeigen, dass Richter*innen häufig auf verkürzte und stigmatisierende Vorstellungen von Drogengebrauch zurückgreifen und damit negative „Sozialprognosen“ begründen und harte Strafen rechtfertigen, selbst in Bagatellfällen. Gleichzeitig werden Reformen wie die Teillegalisierung von Cannabis ungleich umgesetzt: Während privilegiertere Gruppen davon Nutzen tragen, bleiben repressive Praktiken für andere bestehen. Strafgerichte wenden in Bezug auf Drogen also nicht einfach nur das BtMG an. Sie tragen aktiv dazu bei, ein System zu stabilisieren, das insbesondere rassifizierte und marginalisierte Menschen kriminalisiert, pathologisiert und ausgrenzt – und das im Namen des Rechts und vermeintlicher „Hilfe“.

Unsere vollständige Analyse davon, wie Gerichte strukturelle Benachteiligung durch ihren Umgang mit Drogen reproduzieren, gibt es hier zu lesen. Die dazugehörigen Berichte aus unserem Fallarchiv finden sich hier.

Quellenangaben

  • 1

    In Anlehnung an Kojo Karam verwenden wir diesen Begriff zur Bezeichnung des international und national durchgesetzten Verbots illegaler Rauschmittel, The War on Drugs and the Global Colour Line (2019), 2.

  • 2

    Details zu diesen Studien finden sich hier in unseren Beobachtungen.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 39

Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.

Der Krieg gegen Drogen
Rassistisches Polizieren
Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 38

Bei einer inhaftierten Person wird Cannabis in einer Menge gefunden, die normalerweise in Berlin nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Person wird aus der Haft zum Gericht für eine Verhandlung gebracht und schließlich zu einer Geldstrafe von 30 € verurteilt.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 37

Eine weiße Frau mit Wahlverteidigerin wird für den Besitz von 15 kleinen Tüten Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Gesamtmenge liegt knapp über dem gesetzlichen Schwellenwert für eine „nicht geringe Menge“. Das Gericht akzeptiert die Erklärung der Frau, dass das Cannabis für den persönlichen Gebrauch bestimmt war und begründet die relativ milde Strafe mit einer positiven Beurteilung der Lebenssituation der Angeklagten und ihrem „normalen bürgerlichen Leben“.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 36

Kurz vor der Gesetzesänderung von 2024, mit der bestimmte Formen des Anbaus, des Besitzes und des Erwerbs von Cannabis in Deutschland legalisiert wurden, wird ein junger Mann beschuldigt, Cannabis per Autolieferung verkauft zu haben. Trotz der relativ geringen Menge an gefundenem Cannabis und der Tatsache, dass der Mann Fürsorgepflichten hat und in finanziellen Schwierigkeiten steckt, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Letztendlich verhängt der Richter trotz der bevorstehenden Öffnung des Cannabismarktes eine lange Bewährungsstrafe.

Der Krieg gegen Drogen
Bewährungsstrafe
Verstoß gegen BtMG