Fall 9
| Fallnummer | 9 |
| Anklage | Sonstige |
| Verteidigung anwesend | Nein |
| Übersetzung anwesend | Nein |
| Rassifizierte Person | Ja |
| Ausgang | Geldstrafe |
Ein Mann ist beschuldigt, einen Mitarbeiter des Jobcenters am Telefon beleidigt zu haben und wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Während der Verhandlung ist die Richterin mit ihm ungeduldig. Sie drängt ihn, die Anweisungen des Jobcenters zu befolgen, und zeigt kein Verständnis dafür, dass jemand, der auf Sozialleistungen angewiesen ist, frustriert mit dieser Institution sein könnte.
Der Mann, dem in diesem Fall Beleidigung vorgeworfen wird, erklärt, dass er jeden Monat unterschiedliche Beträge vom Jobcenter erhalte und dass diese unter dem Regelsatz lägen. Das deutet darauf hin, dass er wahrscheinlich mit Überwachung und Sanktionierung durch das Jobcenter zu kämpfen hat. Diese behördlichen Taktiken zielen darauf ab, Ausgaben möglichst zu beschränken und Menschen schnell in Arbeit zu drängen – was Arbeitgeber*innen dabei hilft, Löhne niedrig zu halten. In den vergangenen Jahren schürten Politiker*innen und Medien verstärkt das rassistische Narrativ, migrantisierte Menschen kämen nach Deutschland, um im großen Stil Sozialleistungen zu erschleichen.1 Der Angeklagte ist ein rassifizierter deutscher Staatsbürger, was nahelegt, dass verstärkte Kontrollpraktiken durch das Jobcenter auch über kürzlich migrantisierte Bevölkerungsgruppen hinausgehen.
Dass eine Person ihre Frustration zum Ausdruck bringt, wenn ihre Leistungen gekürzt werden, aus denen sie ihren Lebensunterhalt bestreitet, sollte eigentlich nachvollziehbar sein. Dennoch zeigt das Gericht keinerlei Verständnis. Im Gegenteil: Es fungiert in diesem Fall als verlängerter Arm des Jobcenter-Sanktionssystems und dient der zusätzlichen Disziplinierung eines Leistungsberechtigten.
Der Mann erhält eine sehr hohe Geldstrafe (mehr als vier Monatseinkommen). Er hat keine anwaltliche Vertretung. Die immer weiter eskalierende Situation im Gerichtssaal ist unter anderem auch auf die voreingenommene Perspektive der Richterin zurückzuführen, aus der heraus sie seine eigenen Verteidigungsversuche betrachtet. Durch rassistische Zuschreibungen werden rassifizierte Personen oft als emotional oder irrational wahrgenommen.
In diesem Fall sehen wir, wie racial capitalism in der Praxis funktioniert: Er verfestigt rassistische Strukturen der sozialen Hierarchie innerhalb ausbeuterischer Klassenverhältnisse und der neoliberalen Kleinhaltung des Wohlfahrtsstaates.
Zu Beginn der Verhandlung fragt die Richterin den Mann, ob er noch eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche habe, was nicht der Fall ist. Er erklärt, er sei arbeitslos und erhalte Bürgergeld in einer Höhe, die unter dem Regelsatz liege und zudem jeden Monat unterschiedlich hoch sei.
Der Mann wird beschuldigt, im Laufe eines Telefongesprächs über seine Sozialleistungen einen Mitarbeiter des Jobcenters beleidigt zu haben. Der Beschuldigte erklärt, dass er den Mitarbeiter nicht direkt beschimpft, sondern lediglich eine rhetorische Frage gestellt habe, die als Beleidigung aufgefasst wurde.
Er ist sichtlich verärgert über die Vorwürfe und die Befragung und versucht, seine Sichtweise darzulegen. Beim Austausch mit der Richterin ist manchmal nicht klar, wer mit dem Sprechen an der Reihe ist, worauf die Richterin irritiert reagiert („Sie sind nicht dran!“). An einer Stelle sagt sie:
Dabei bleibt unklar, ob sich die Richterin auf die Vorwürfe in dem Fall bezieht oder auf die Versuche des Mannes, seine Perspektive zu schildern. Das Gericht wertet die Aussagen des Mannes als Geständnis und entlässt den Mitarbeiter des Jobcenters aus dem Zeugenstand. Die Richterin übernimmt das Strafmaß aus dem Antrag der Staatsanwaltschaft und setzt eine Geldstrafe von über 1.500 € fest. Zum Schluss fragt sie noch: „Sie wollen doch weiter Leistungen vom Jobcenter bekommen, oder? Warum behandeln Sie dann die Mitarbeiter so?“
Die Richterin und die Staatsanwältin lachen, als der Mann den Saal verlässt.
Quellenangaben
- 1
Mitali Nagrecha und Anthony Obst, “‘Clankriminalität’, ‘Sozialbetrug’ und die Massenkriminalisierung von Sozialleistungsberechtigten” in Mohammed Ali Chahrour, Levi Sauer, Lina Schmid, Jorinde Schulz, Michèle Winkler (Hg.), Generalverdacht: Wie mit dem Mythos Clankriminalität Politik gemacht wird (Nautilus 2023).
