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Zusammenfassung

Ein Mann ist beschuldigt, einen Mitarbeiter des Jobcenters am Telefon beleidigt zu haben und wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Während der Verhandlung ist die Richterin mit ihm ungeduldig. Sie drängt ihn, die Anweisungen des Jobcenters zu befolgen, und zeigt kein Verständnis dafür, dass jemand, der auf Sozialleistungen angewiesen ist, frustriert mit dieser Institution sein könnte.

Kommentar

Der Mann, dem in diesem Fall Beleidigung vorgeworfen wird, erklärt, dass er jeden Monat unterschiedliche Beträge vom Jobcenter erhalte und dass diese unter dem Regelsatz lägen. Das deutet darauf hin, dass er wahrscheinlich mit Überwachung und Sanktionierung durch das Jobcenter zu kämpfen hat. Diese behördlichen Taktiken zielen darauf ab, Ausgaben möglichst zu beschränken und Menschen schnell in Arbeit zu drängen – was Arbeitgeber*innen dabei hilft, Löhne niedrig zu halten. In den vergangenen Jahren schürten Politiker*innen und Medien verstärkt das rassistische Narrativ, migrantisierte Menschen kämen nach Deutschland, um im großen Stil Sozialleistungen zu erschleichen.1 Der Angeklagte ist ein rassifizierter deutscher Staatsbürger, was nahelegt, dass verstärkte Kontrollpraktiken durch das Jobcenter auch über kürzlich migrantisierte Bevölkerungsgruppen hinausgehen.

Dass eine Person ihre Frustration zum Ausdruck bringt, wenn ihre Leistungen gekürzt werden, aus denen sie ihren Lebensunterhalt bestreitet, sollte eigentlich nachvollziehbar sein. Dennoch zeigt das Gericht keinerlei Verständnis. Im Gegenteil: Es fungiert in diesem Fall als verlängerter Arm des Jobcenter-Sanktionssystems und dient der zusätzlichen Disziplinierung eines Leistungsberechtigten.

Der Mann erhält eine sehr hohe Geldstrafe (mehr als vier Monatseinkommen). Er hat keine anwaltliche Vertretung. Die immer weiter eskalierende Situation im Gerichtssaal ist unter anderem auch auf die voreingenommene Perspektive der Richterin zurückzuführen, aus der heraus sie seine eigenen Verteidigungsversuche betrachtet. Durch rassistische Zuschreibungen werden rassifizierte Personen oft als emotional oder irrational wahrgenommen.

In diesem Fall sehen wir, wie racial capitalism in der Praxis funktioniert: Er verfestigt rassistische Strukturen der sozialen Hierarchie innerhalb ausbeuterischer Klassenverhältnisse und der neoliberalen Kleinhaltung des Wohlfahrtsstaates.

Bericht

Zu Beginn der Verhandlung fragt die Richterin den Mann, ob er noch eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche habe, was nicht der Fall ist. Er erklärt, er sei arbeitslos und erhalte Bürgergeld in einer Höhe, die unter dem Regelsatz liege und zudem jeden Monat unterschiedlich hoch sei.

Der Mann wird beschuldigt, im Laufe eines Telefongesprächs über seine Sozialleistungen einen Mitarbeiter des Jobcenters beleidigt zu haben. Der Beschuldigte erklärt, dass er den Mitarbeiter nicht direkt beschimpft, sondern lediglich eine rhetorische Frage gestellt habe, die als Beleidigung aufgefasst wurde.

Er ist sichtlich verärgert über die Vorwürfe und die Befragung und versucht, seine Sichtweise darzulegen. Beim Austausch mit der Richterin ist manchmal nicht klar, wer mit dem Sprechen an der Reihe ist, worauf die Richterin irritiert reagiert („Sie sind nicht dran!“). An einer Stelle sagt sie:

Dabei bleibt unklar, ob sich die Richterin auf die Vorwürfe in dem Fall bezieht oder auf die Versuche des Mannes, seine Perspektive zu schildern. Das Gericht wertet die Aussagen des Mannes als Geständnis und entlässt den Mitarbeiter des Jobcenters aus dem Zeugenstand. Die Richterin übernimmt das Strafmaß aus dem Antrag der Staatsanwaltschaft und setzt eine Geldstrafe von über 1.500 € fest. Zum Schluss fragt sie noch: „Sie wollen doch weiter Leistungen vom Jobcenter bekommen, oder? Warum behandeln Sie dann die Mitarbeiter so?“

Die Richterin und die Staatsanwältin lachen, als der Mann den Saal verlässt.

Quellenangaben

  • 1

    Mitali Nagrecha und Anthony Obst, “‘Clankriminalität’, ‘Sozialbetrug’ und die Massenkriminalisierung von Sozialleistungsberechtigten” in Mohammed Ali Chahrour, Levi Sauer, Lina Schmid, Jorinde Schulz, Michèle Winkler (Hg.), Generalverdacht: Wie mit dem Mythos Clankriminalität Politik gemacht wird (Nautilus 2023).

Fälle aus unserem Archiv

Fall 39

Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.

Der Krieg gegen Drogen
Rassistisches Polizieren
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Fall 38

Bei einer inhaftierten Person wird Cannabis in einer Menge gefunden, die normalerweise in Berlin nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Person wird aus der Haft zum Gericht für eine Verhandlung gebracht und schließlich zu einer Geldstrafe von 30 € verurteilt.

Der Krieg gegen Drogen
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Fall 37

Eine weiße Frau mit Wahlverteidigerin wird für den Besitz von 15 kleinen Tüten Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Gesamtmenge liegt knapp über dem gesetzlichen Schwellenwert für eine „nicht geringe Menge“. Das Gericht akzeptiert die Erklärung der Frau, dass das Cannabis für den persönlichen Gebrauch bestimmt war und begründet die relativ milde Strafe mit einer positiven Beurteilung der Lebenssituation der Angeklagten und ihrem „normalen bürgerlichen Leben“.

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Fall 36

Kurz vor der Gesetzesänderung von 2024, mit der bestimmte Formen des Anbaus, des Besitzes und des Erwerbs von Cannabis in Deutschland legalisiert wurden, wird ein junger Mann beschuldigt, Cannabis per Autolieferung verkauft zu haben. Trotz der relativ geringen Menge an gefundenem Cannabis und der Tatsache, dass der Mann Fürsorgepflichten hat und in finanziellen Schwierigkeiten steckt, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Letztendlich verhängt der Richter trotz der bevorstehenden Öffnung des Cannabismarktes eine lange Bewährungsstrafe.

Der Krieg gegen Drogen
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Perspektiven