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Zusammenfassung

Weil sie in einem Supermarkt Kleidung und Lebensmittel im Wert von etwa 100 € gestohlen hat, wird eine junge Frau zu drei Monaten Gefängnis (für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt) und 80 Stunden unbezahlter Arbeit verurteilt. Während der Verhandlung verhält sich die Richterin feindselig ihr gegenüber und beschuldigt sie des Asyl- und Sozialleistungsbetrugs.

Kommentar

Die Richterin scheint in diesem Fall von Anfang an negativ gegenüber der betroffenen Frau eingestellt zu sein. Ihre Befragung spiegelt rassistische Vorurteile gegenüber migrantisierten Menschen wider, da sie offenbar vermutet, dass die Angeklagte unrechtmäßig Sozialleistungen bezieht. Dieser Eindruck bestätigt sich, als die Richterin ihr während der Urteilsverkündung offen Betrugsvorwürfe macht und ihr „kriminelle Energie“ unterstellt. Die Richterin ignoriert dabei, dass Asylbewerber*innen in Deutschland nur sehr begrenzt staatliche Unterstützung erhalten und anders oft kein gesichertes Einkommen erzielen können.

Das Urteil war in diesem Fall besonders hart und wurde zum Teil damit begründet, dass die Frau vormals wegen ähnlicher Delikte bestraft wurde. Die Tatsache, dass Gerichte frühere Verurteilungen stark gewichten, führt häufig dazu, dass Menschen für ihre strukturellen Umstände wiederholt und immer härter bestraft werden.

Bericht

Eine junge Frau betritt den Gerichtssaal mit einem Baby im Kinderwagen und in Begleitung eines Mannes. Sie setzt sich zunächst auf eine der Bänke für Zuschauer*innen. Die Richterin verzieht dabei das Gesicht und murmelt etwas vor sich hin. Die Dolmetscherin erklärt der jungen Frau, sie dürfe dort nicht sitzen. Es herrscht keine Klarheit darüber, ob der Mann und das Baby bleiben können. Die Dolmetscherin erklärt, dass sie wahrscheinlich gehen müssten, was die Richterin daraufhin bestätigt. Nachdem die beiden den Saal verlassen haben, wirkt die Frau noch immer irritiert. Schließlich wird sie aufgefordert, sich auf eine der vorderen Bänke zu setzen.

Die Richterin fragt die persönlichen Angaben der Angeklagten ab. Sie stellt ausführliche Fragen zu ihrem Namen (womöglich weil sie eine falsche Identität vermutet). Die Frau erklärt, dass die verschiedenen aufgelisteten Namen auf Eheschließung zurückzuführen seien, woraufhin sich die Richterin erkundigt, ob es sich bei der Ehe um eine nach deutschem Recht geltende handelt. Außerdem erklärt die Frau, dass sie Kinder habe und seit einigen Jahren in Deutschland lebe. Auf die Frage, wie sie ihren Lebensunterhalt verdiene, sagt die Frau, sie habe einen Asylantrag gestellt. Die Richterin fragt sie dann, was sie in Deutschland wolle und ob sie in ihrem Heimatland verfolgt werde.

Laut Anklageschrift wird die Frau beschuldigt, zusammen mit einer anderen Person, gegen die ebenfalls ein Verfahren läuft, Lebensmittel und Kleidung aus einem Supermarkt gestohlen zu haben. Die Frau gesteht, entschuldigt sich wiederholt und sagt aus, dass sie die Waren für sich und ihre Kinder gestohlen habe. Die Richterin entgegnet, dass sie nicht in Deutschland Asyl beantragen und dann „andauernd Straftaten begehen“ könne, und verweist auf frühere Diebstahlsdelikte.

Bei der Urteilsverkündung unterstellt die Richterin der Angeklagten, dass sie keinen rechtmäßigen Anspruch auf Asyl habe. Sie sei nur in Deutschland, „um Geldleistungen, Wohnraum und Sonstiges zu beziehen“. Die Richterin wirft der Frau vor, „kriminelle Energie“ zu hegen, und bezichtigt sie anhaltslos des Asyl- und Sozialleistungsbetrugs. Die Bewährungsstrafe stellt sie als eine Art Erziehungsmaßnahme dar und droht der Frau für jeden weiteren Verstoß mit Gefängnis. Dabei betont sie, dass unter einem Gefängnisaufenthalt die Kinder der Frau leiden würden. Laut der Richterin würden die 80 Stunden unbezahlte Arbeit auch kein Problem für die Kinderbetreuung darstellen.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 34

Ein Mann steht wegen des Diebstahls einer geringen Menge an Lebensmitteln und Alkohol vor Gericht. Obwohl er alle Faktoren erfüllt, die Gerichte bei Menschen mit Problemerfahrungen in Zusammenhang mit Substanzgebrauch (darunter Alkohol und andere Drogen) gewöhnlich als Zeichen von „Rehabilitation“ ansehen, verurteilt ihn die Richterin zu einer hohen Geldstrafe. Sie erkennt zwar an, dass weitere Sanktionen kontraproduktiv sein könnten, ergänzt jedoch beim Verlassen des Saals: „Das ist die Konsequenz einer Straftat – das hätten Sie damals bedenken sollen.“

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 33

Ein Mann mit prekärem Aufenthaltsstatus und Problemen im Zusammenhang mit Drogengebrauch wird wegen Ladendiebstahls von Waren im Wert von unter 40 € verurteilt. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von fast 2.000 € wegen Diebstahls mit Waffen. Obwohl die Richterin selbst Zweifel daran äußert, ob dieser Vorwurf überhaupt erfüllt ist, übernimmt sie den Antrag der Staatsanwaltschaft – mit erheblichen finanziellen Folgen und möglichen Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht des Angeklagten.

Strafe als Grenzmechanismus
Messer-Panik
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 32

Nachdem er drei Nächte in U-Haft verbracht hat, steht ein Mann wegen Diebstahls von Waren im Wert von etwa 50 € in einem beschleunigten Verfahren vor Gericht. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, da Staatsanwaltschaft und Gericht seine wiederholten Diebstahlsdelikte nicht als Ausdruck seiner Lebensumstände werten, sondern als Beleg für die Notwendigkeit einer harten und abschreckenden Strafe. In Übereinstimmung mit dem Verteidiger teilen sie die Auffassung, dass für Suchttherapie angeblich der beste Orte das Gefängnis sei.

Kriminalisierung von Armut
Haftstrafe
Diebstahl

Fall 31

Ein junger Mann wird wegen des Diebstahls von Lebensmitteln, Hygieneartikeln und anderen geringwertigen Gegenständen zu einer Geldstrafe von 750 € verurteilt. Zum Tatzeitpunkt war er wohnungslos und wird zur Verhandlung aus der U-Haft vorgeführt. Obwohl das Gericht seine Probleme in Zusammenhang mit Armut und Drogengebrauch anerkennt, vertritt der Richter die Auffassung, der Angeklagte hätte zu Drogen schlicht „Nein sagen“ müssen. Das Urteil ist mit der Warnung verbunden, dass jede weitere Straftat zu einer Inhaftierung führen werde.

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Perspektiven