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Zusammenfassung

Ein junger Mann, der noch alte Geldstrafen abbezahlt, wird wegen des Diebstahls eines Sandwiches und einer Schokolade zu einer Geldstrafe von 600 € verurteilt. Obwohl das Gericht finanzielle Not als Motiv anerkennt, betont die Richterin, Diebstahl sei „keine Lösung“.

Kommentar

Das Strafsystem zielt zwar besonders auf migrantisierte und rassifizierte Menschen ab, richtet sich jedoch systematisch auch gegen alle, die von Armut betroffen sind. In diesem Fall wird ein weißer deutscher Mann dafür bestraft, dass er nicht genug Geld hatte, um für sein Essen zu zahlen. Obwohl die Richterin anerkennt, dass dies der Grund für den Diebstahl ist, besteht das System darauf, dass der Mann bestraft werden muss. Die Aussage der Richterin, Diebstahl sei „keine Lösung“, trägt eine bittere Ironie: Welche Lösung bietet Bestrafung für Menschen, die sich Grundbedürfnisse wie Nahrung nicht leisten können? Die zusätzliche Geldstrafe wird die monatlichen Zahlungen des Mannes auf fast die Hälfte seines monatlichen Einkommens erhöhen. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Mann auf Diebstahl als Überlebensstrategie angewiesen ist – und letztlich im Gefängnis landet, wenn er die Strafen nicht mehr begleichen kann (durch Ersatzfreiheitsstrafe). So perpetuiert das System Armut und kriminalisiert die Betroffenen, statt echte Lösungen anzubieten.

Obwohl der Mann hart bestraft wurde, konnten wir dennoch beobachten, dass er als weißer Deutscher anders – und zwar etwas wohlwollender – behandelt wurde als viele Angeklagte in Fällen, die sich gegen rassifizierte und migrantisierte Menschen richten. Zum Beispiel erleben wir fast nie, dass das Gericht eine Strafe von 10 € pro Tag verhängt, selbst bei Menschen, deren Einkommen unter dem Bürgergeld-Regelsatz liegt, wie z.B. bei Asylbewerber*innen. Laut Gesetz sollten sich Geldstrafen nach den finanziellen Verhältnissen der Betroffenen richten, sind aber für Menschen mit geringem Einkommen in der Regel zu hoch. So setzt das Gericht bei Menschen, die Bürgergeld erhalten, routinemäßig 15 € pro Tag an, also fast ihr gesamtes Tageseinkommen. In diesem Fall ging das Gericht auf 10 € herunter. Indem die Richterin anerkennt, dass Geldmangel wahrscheinlich eine Rolle bei dem Diebstahl gespielt hat, zeigt sie auch mehr Verständnis, als es den meisten Angeklagten entgegengebracht wird.

Bericht

Die Verhandlung dauert nur wenige Minuten. Die Richterin stellt dem Angeklagten, der keinen Rechtsbeistand hat, ein paar kurze Fragen zu dem Vorwurf, er habe ein Sandwich und etwas Schokolade in einem Supermarkt gestohlen.

Der Mann ergänzt, dass er bereits Geldstrafen für drei vorige Urteile in Raten abbezahlt, die 40 % seines Bürgergeldes ausmachen.

Die Richterin stimmt dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft zu, eine Geldstrafe von 600 € (60 Tage zu 10 €/Tag) zu verhängen. Sie erklärt, dass der Diebstahl „eine dumme Sache“ sei und dass der Mann zwar kein Geld hatte, aber Diebstahl dennoch keine Lösung sei. Sie fügt hinzu, dass seine früheren Verurteilungen, für die er immer noch zahlt, in die Strafzumessung einflossen.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 34

Ein Mann steht wegen des Diebstahls einer geringen Menge an Lebensmitteln und Alkohol vor Gericht. Obwohl er alle Faktoren erfüllt, die Gerichte bei Menschen mit Problemerfahrungen in Zusammenhang mit Substanzgebrauch (darunter Alkohol und andere Drogen) gewöhnlich als Zeichen von „Rehabilitation“ ansehen, verurteilt ihn die Richterin zu einer hohen Geldstrafe. Sie erkennt zwar an, dass weitere Sanktionen kontraproduktiv sein könnten, ergänzt jedoch beim Verlassen des Saals: „Das ist die Konsequenz einer Straftat – das hätten Sie damals bedenken sollen.“

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 33

Ein Mann mit prekärem Aufenthaltsstatus und Problemen im Zusammenhang mit Drogengebrauch wird wegen Ladendiebstahls von Waren im Wert von unter 40 € verurteilt. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von fast 2.000 € wegen Diebstahls mit Waffen. Obwohl die Richterin selbst Zweifel daran äußert, ob dieser Vorwurf überhaupt erfüllt ist, übernimmt sie den Antrag der Staatsanwaltschaft – mit erheblichen finanziellen Folgen und möglichen Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht des Angeklagten.

Strafe als Grenzmechanismus
Messer-Panik
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 32

Nachdem er drei Nächte in U-Haft verbracht hat, steht ein Mann wegen Diebstahls von Waren im Wert von etwa 50 € in einem beschleunigten Verfahren vor Gericht. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, da Staatsanwaltschaft und Gericht seine wiederholten Diebstahlsdelikte nicht als Ausdruck seiner Lebensumstände werten, sondern als Beleg für die Notwendigkeit einer harten und abschreckenden Strafe. In Übereinstimmung mit dem Verteidiger teilen sie die Auffassung, dass für Suchttherapie angeblich der beste Orte das Gefängnis sei.

Kriminalisierung von Armut
Haftstrafe
Diebstahl

Fall 31

Ein junger Mann wird wegen des Diebstahls von Lebensmitteln, Hygieneartikeln und anderen geringwertigen Gegenständen zu einer Geldstrafe von 750 € verurteilt. Zum Tatzeitpunkt war er wohnungslos und wird zur Verhandlung aus der U-Haft vorgeführt. Obwohl das Gericht seine Probleme in Zusammenhang mit Armut und Drogengebrauch anerkennt, vertritt der Richter die Auffassung, der Angeklagte hätte zu Drogen schlicht „Nein sagen“ müssen. Das Urteil ist mit der Warnung verbunden, dass jede weitere Straftat zu einer Inhaftierung führen werde.

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Perspektiven