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Zusammenfassung

Ein junger Mann, der noch alte Geldstrafen abbezahlt, wird wegen des Diebstahls eines Sandwiches und einer Schokolade zu einer Geldstrafe von 600 € verurteilt. Obwohl das Gericht finanzielle Not als Motiv anerkennt, betont die Richterin, Diebstahl sei „keine Lösung“.

Kommentar

Das Strafsystem zielt zwar besonders auf migrantisierte und rassifizierte Menschen ab, richtet sich jedoch systematisch auch gegen alle, die von Armut betroffen sind. In diesem Fall wird ein weißer deutscher Mann dafür bestraft, dass er nicht genug Geld hatte, um für sein Essen zu zahlen. Obwohl die Richterin anerkennt, dass dies der Grund für den Diebstahl ist, besteht das System darauf, dass der Mann bestraft werden muss. Die Aussage der Richterin, Diebstahl sei „keine Lösung“, trägt eine bittere Ironie: Welche Lösung bietet Bestrafung für Menschen, die sich Grundbedürfnisse wie Nahrung nicht leisten können? Die zusätzliche Geldstrafe wird die monatlichen Zahlungen des Mannes auf fast die Hälfte seines monatlichen Einkommens erhöhen. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Mann auf Diebstahl als Überlebensstrategie angewiesen ist – und letztlich im Gefängnis landet, wenn er die Strafen nicht mehr begleichen kann (durch Ersatzfreiheitsstrafe). So perpetuiert das System Armut und kriminalisiert die Betroffenen, statt echte Lösungen anzubieten.

Obwohl der Mann hart bestraft wurde, konnten wir dennoch beobachten, dass er als weißer Deutscher anders – und zwar etwas wohlwollender – behandelt wurde als viele Angeklagte in Fällen, die sich gegen rassifizierte und migrantisierte Menschen richten. Zum Beispiel erleben wir fast nie, dass das Gericht eine Strafe von 10 € pro Tag verhängt, selbst bei Menschen, deren Einkommen unter dem Bürgergeld-Regelsatz liegt, wie z.B. bei Asylbewerber*innen. Laut Gesetz sollten sich Geldstrafen nach den finanziellen Verhältnissen der Betroffenen richten, sind aber für Menschen mit geringem Einkommen in der Regel zu hoch. So setzt das Gericht bei Menschen, die Bürgergeld erhalten, routinemäßig 15 € pro Tag an, also fast ihr gesamtes Tageseinkommen. In diesem Fall ging das Gericht auf 10 € herunter. Indem die Richterin anerkennt, dass Geldmangel wahrscheinlich eine Rolle bei dem Diebstahl gespielt hat, zeigt sie auch mehr Verständnis, als es den meisten Angeklagten entgegengebracht wird.

Bericht

Die Verhandlung dauert nur wenige Minuten. Die Richterin stellt dem Angeklagten, der keinen Rechtsbeistand hat, ein paar kurze Fragen zu dem Vorwurf, er habe ein Sandwich und etwas Schokolade in einem Supermarkt gestohlen.

Der Mann ergänzt, dass er bereits Geldstrafen für drei vorige Urteile in Raten abbezahlt, die 40 % seines Bürgergeldes ausmachen.

Die Richterin stimmt dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft zu, eine Geldstrafe von 600 € (60 Tage zu 10 €/Tag) zu verhängen. Sie erklärt, dass der Diebstahl „eine dumme Sache“ sei und dass der Mann zwar kein Geld hatte, aber Diebstahl dennoch keine Lösung sei. Sie fügt hinzu, dass seine früheren Verurteilungen, für die er immer noch zahlt, in die Strafzumessung einflossen.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 39

Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.

Der Krieg gegen Drogen
Rassistisches Polizieren
Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 38

Bei einer inhaftierten Person wird Cannabis in einer Menge gefunden, die normalerweise in Berlin nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Person wird aus der Haft zum Gericht für eine Verhandlung gebracht und schließlich zu einer Geldstrafe von 30 € verurteilt.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 37

Eine weiße Frau mit Wahlverteidigerin wird für den Besitz von 15 kleinen Tüten Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Gesamtmenge liegt knapp über dem gesetzlichen Schwellenwert für eine „nicht geringe Menge“. Das Gericht akzeptiert die Erklärung der Frau, dass das Cannabis für den persönlichen Gebrauch bestimmt war und begründet die relativ milde Strafe mit einer positiven Beurteilung der Lebenssituation der Angeklagten und ihrem „normalen bürgerlichen Leben“.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 36

Kurz vor der Gesetzesänderung von 2024, mit der bestimmte Formen des Anbaus, des Besitzes und des Erwerbs von Cannabis in Deutschland legalisiert wurden, wird ein junger Mann beschuldigt, Cannabis per Autolieferung verkauft zu haben. Trotz der relativ geringen Menge an gefundenem Cannabis und der Tatsache, dass der Mann Fürsorgepflichten hat und in finanziellen Schwierigkeiten steckt, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Letztendlich verhängt der Richter trotz der bevorstehenden Öffnung des Cannabismarktes eine lange Bewährungsstrafe.

Der Krieg gegen Drogen
Bewährungsstrafe
Verstoß gegen BtMG

Perspektiven