Sprache wechseln

Menü

Zusammenfassung

Eine junge Frau wird wegen mehrfachen Ladendiebstahls zu neun Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Ihr desinteressierter Anwalt setzt sich kaum für sie ein und erläutert auch nicht die Umstände ihres prekären Beschäftigungsverhältnisses, welches in diesem Fall einen relevanten Hintergrund bildet, sich aber nicht auf die Entscheidung des Gerichts auswirkt.

Kommentar

Obwohl unsere Prozessbeobachter*innen vor dem offiziellen Beginn der Verhandlung Gespräche zwischen der Richterin und dem Verteidiger mithören konnten, bleibt einiges unklar. So wissen wir zum Beispiel nicht, ob oder wie gut die beschuldigte Frau ihre Dolmetscherin verstehen konnte, da diese aus einem anderen Land als die Frau kam und nicht viel sagte. Außerdem bleiben die Details ihres Beschäftigungsverhältnisses ungeklärt. Wir wissen also nicht, ob der Frau derzeit überhaupt ein Einkommen zur Verfügung steht. Ihr Anwalt wirkte während der Verhandlung weitgehend passiv und schien keine Argumente vorzubringen oder Fragen aufzuwerfen.

Um die strukturellen Aspekte dieses Falles zu verstehen, müssen wir einige Hintergrundinformationen berücksichtigen. Die Frau stammt aus einem Land, das von Deutschland kürzlich als „sicheres Herkunftsland“ eingestuft wurde – eine Einstufung, die weithin kritisiert wird. Das bedeutet, dass die Frau, falls sie einen Asylantrag gestellt hat (was in diesem Fall nicht klar ist), sehr wahrscheinlich keine Arbeitserlaubnis mehr haben würde. Entweder wurde sie somit um ihre Arbeitserlaubnis gebracht, oder sie ist weiterhin als Saisonarbeiterin in einem prekären Arbeits-Sektor beschäftigt, der dafür berüchtigt ist, unterbezahlte Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben. So oder so ist das Leben der Frau in Deutschland von rassistischen Strukturen geprägt – sei es durch Über-Ausbeutung oder durch Ausgrenzung –, die es ihr nahezu unmöglich machen, ihren Lebensunterhalt auf legalem Wege zu sichern.

Vor Gericht bieten sich selten genauere Einblicke in Lebensumstände dieser Art, die ein Licht auf strukturelle Ungleichheit werfen. Würde das Gericht genauer hinschauen, müsste es sich womöglich mit der Sinnlosigkeit und Ungerechtigkeit der Bestrafung auseinandersetzen. In diesem Fall erfährt das Gericht von dem prekären Beschäftigungsverhältnis der Frau, das den Hintergrund für den ihr vorgeworfenen Diebstahl bildet. Das ändert jedoch nichts an der Entscheidung des Gerichts. Am Ende bestraft der Richter die Frau trotzdem schwer.

Bericht

Die Prozessbeobachtung beginnt mit einem Vorgespräch, bei dem die Richterin und der Verteidiger zusammen durch die Akten gehen, um sich darauf zu einigen, alle Anklagepunkte an diesem Tag zu verhandeln. Währenddessen scherzen sie miteinander. Bevor die Frau den Saal betritt, unterhält sich die Richterin noch mit dem Anwalt über die finanzielle Situation seiner Mandantin. Der Anwalt gibt an, dass seine Mandantin nicht mehr arbeitet.

Dann kommt eine junge Frau herein, die in diesem Prozess die Angeklagte ist. Sie erzählt (entgegen der Behauptung ihres Anwalts), dass sie zurzeit einen Mindestlohn-Job ausübt und dass ihr die Vergehen leid tun. Sie arbeite nun und werde nicht wieder straffällig. Ihr Anwalt hat nicht viel zu ihrer Verteidigung beizutragen und stimmt der vom Staatsanwalt vorgeschlagenen Strafe von drei Jahren Bewährung, die bei Verstoß gegen die Bewährungsauflagen in eine neunmonatige Haftstrafe umgewandelt werden kann, zu. Die Richterin nimmt den Vorschlag an und begründet die hohe Strafe damit, dass der Wert der entwendeten Waren hoch sei, obwohl das Geständnis der Frau einen mildernden Faktor darstelle.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 39

Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.

Der Krieg gegen Drogen
Rassistisches Polizieren
Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 38

Bei einer inhaftierten Person wird Cannabis in einer Menge gefunden, die normalerweise in Berlin nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Person wird aus der Haft zum Gericht für eine Verhandlung gebracht und schließlich zu einer Geldstrafe von 30 € verurteilt.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 37

Eine weiße Frau mit Wahlverteidigerin wird für den Besitz von 15 kleinen Tüten Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Gesamtmenge liegt knapp über dem gesetzlichen Schwellenwert für eine „nicht geringe Menge“. Das Gericht akzeptiert die Erklärung der Frau, dass das Cannabis für den persönlichen Gebrauch bestimmt war und begründet die relativ milde Strafe mit einer positiven Beurteilung der Lebenssituation der Angeklagten und ihrem „normalen bürgerlichen Leben“.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 36

Kurz vor der Gesetzesänderung von 2024, mit der bestimmte Formen des Anbaus, des Besitzes und des Erwerbs von Cannabis in Deutschland legalisiert wurden, wird ein junger Mann beschuldigt, Cannabis per Autolieferung verkauft zu haben. Trotz der relativ geringen Menge an gefundenem Cannabis und der Tatsache, dass der Mann Fürsorgepflichten hat und in finanziellen Schwierigkeiten steckt, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Letztendlich verhängt der Richter trotz der bevorstehenden Öffnung des Cannabismarktes eine lange Bewährungsstrafe.

Der Krieg gegen Drogen
Bewährungsstrafe
Verstoß gegen BtMG

Perspektiven