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Zusammenfassung

Eine junge Frau wird wegen dreifachen Fahrens ohne Fahrschein zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Wenn sie erneut ohne Fahrkarte erwischt wird, drohen ihr mehrere Monate Haft und wahrscheinlich der Verlust ihrer prekären Beschäftigung.

Kommentar

In diesem Fall stützt sich das Gericht bei der Prüfung des Vorsatzes auf mehrere Annahmen: zum einen, dass das Fehlen der Kundennummer auf der Monatskarte auf eine betrügerische Absicht hinweist, und zum anderen, dass die Frau vorsätzlich nicht zahlen wollte, weil sie bereits wegen eines vergleichbaren Delikts verurteilt wurde. Diese Annahmen spiegeln die Voreingenommenheit der Richterin wider. Während der Verhandlung spielt sie zum Teil die Rolle des Jobcenters („Warum arbeiten Sie nicht mehr?“) und zum Teil die der Ausländerbehörde („Warum sprechen Sie nicht Deutsch?“). Ihre Urteile über den Charakter der Angeklagten fließen offenbar in das Strafmaß ein, während die strukturelle sozioökonomische Situation der Angeklagten kaum Beachtung findet.

Für unsere Prozessbeobachter*innen wirkt die Verhandlung wie eine theatralische Inszenierung – vor allem als die Richterin und die Staatsanwältin das Ticket der Frau untersuchen, es drehen und wenden und schließlich spekulieren, sie könne Betrug begangen haben. Diese Spekulation impliziert auch einen pauschalen Verdacht gegen gewisse, nicht näher definierte „Leute“, die angeblich versuchen würden, das System auszunutzen. Dabei agieren sie innerhalb eines rassistisch aufgeladenen Diskurses über Betrug in Deutschland: Politiker*innen und Medien nutzen diesen Diskurs, um moralische Paniken zu schüren und stellen migrantisierte Menschen unter Generalverdacht mit dem Vorwurf, unrechtmäßig Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Bericht

Die angeklagte junge Frau arbeitet in einem prekären Job. Als die Richterin fragt, warum sie nicht mehr Stunden arbeitet, antwortet die Frau, sie habe Kinder und könne deshalb nur eine begrenzte Anzahl an Stunden arbeiten. Zudem erhält sie Sozialleistungen. Im vorigen Jahr (möglicherweise während des Zeitraums der ihr zur Last gelegten Delikte) war sie 6-7 Monate lang arbeitslos.

Der Frau wird vorgeworfen, in drei Fällen öffentliche Verkehrsmittel ohne Fahrschein genutzt zu haben. Ihre Anwältin betont, dass die Frau eine Monatskarte besaß, diese aber bei den Kontrollen nicht vorzeigen konnte, und dass daher kein Vorsatz zur Begehung einer Straftat vorlag.

Während der Verhandlung prüfen die Richterin und Staatsanwältin ausgiebig die Monatskarte, die die Frau als Beweis für das Vorliegen einer Fahrkarte mitgebracht hat. Sie mutmaßen, dass eine nicht eingetragene Kundennummer womöglich auf einen Betrug hinweist. („So machen es die Leute!“, sagt die Staatsanwältin). Die Richterin sagt, es sei unüblich, dass Menschen ihre Fahrscheine wegwerfen, und fragt, warum die Frau nicht auch die anderen Fahrscheine zur Verhandlung mitgebracht habe. Die Frau entschuldigt sich.

Ihre Anwältin verteidigt sie und weist darauf hin, dass ihre Mandantin kein Deutsch spricht (weshalb sie Verständnisschwierigkeiten hat und weshalb auch eine Dolmetscherin anwesend ist). Die Richterin fragt daraufhin, warum die Frau nach etwa zehn Jahren in Deutschland noch kein Deutsch gelernt habe. Für sie steht fest, dass die Angeklagte mit Absicht handelte.

Auch die Staatsanwältin geht mit dem Verweis auf frühere Vorstrafen der Frau, darunter ebenfalls Fahren ohne Fahrschein, von einer vorsätzlichen Handlung aus. Sie betont, dass die Frau Kinder und einen Job hat und empfiehlt eine Bewährungsstrafe. Die Verteidigerin führt an, dass ihre Mandantin „gut integriert“ sei („im Vergleich zu meinen anderen Mandanten“) und dass das Gericht keine Beweise für einen Vorsatz habe. Die Richterin verurteilt die Frau zu 5 Monaten Gefängnis, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Sie begründet das Urteil damit, dass die Frau eine „positive Sozialprognose“ habe, weil sie arbeitet – fügt jedoch hinzu, dass sie nur wenig arbeitet und besteht darauf, dass sie mehr arbeiten muss, wenn ihre Kinder älter sind.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 39

Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.

Der Krieg gegen Drogen
Rassistisches Polizieren
Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 38

Bei einer inhaftierten Person wird Cannabis in einer Menge gefunden, die normalerweise in Berlin nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Person wird aus der Haft zum Gericht für eine Verhandlung gebracht und schließlich zu einer Geldstrafe von 30 € verurteilt.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 37

Eine weiße Frau mit Wahlverteidigerin wird für den Besitz von 15 kleinen Tüten Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Gesamtmenge liegt knapp über dem gesetzlichen Schwellenwert für eine „nicht geringe Menge“. Das Gericht akzeptiert die Erklärung der Frau, dass das Cannabis für den persönlichen Gebrauch bestimmt war und begründet die relativ milde Strafe mit einer positiven Beurteilung der Lebenssituation der Angeklagten und ihrem „normalen bürgerlichen Leben“.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 36

Kurz vor der Gesetzesänderung von 2024, mit der bestimmte Formen des Anbaus, des Besitzes und des Erwerbs von Cannabis in Deutschland legalisiert wurden, wird ein junger Mann beschuldigt, Cannabis per Autolieferung verkauft zu haben. Trotz der relativ geringen Menge an gefundenem Cannabis und der Tatsache, dass der Mann Fürsorgepflichten hat und in finanziellen Schwierigkeiten steckt, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Letztendlich verhängt der Richter trotz der bevorstehenden Öffnung des Cannabismarktes eine lange Bewährungsstrafe.

Der Krieg gegen Drogen
Bewährungsstrafe
Verstoß gegen BtMG

Perspektiven