Fall 39
| Fallnummer | 39 |
| Anklage | Verstoß gegen BtMG |
| Verteidigung anwesend | Ja |
| Übersetzung anwesend | Nein |
| Rassifizierte Person | Ja |
| Ausgang | Geldstrafe |
Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.
Dieser Fall zeigt, wie Richter*innen auch dann hart bestrafen, wenn sie behaupten, die Lebensumstände einer Person zu verstehen, und dabei ihren Ermessensspielraum nicht wirklich nutzen. Obwohl der Richter vorgibt, die schwierige Lage der Frau nachzuvollziehen – einschließlich ihrer Obdachlosigkeit zur Tatzeit –, verhängt er eine empfindliche Geldstrafe. Die hohe Strafe verschärft die prekäre Situation der Frau, gerade als sie eine neue Ausbildung beginnen will. Die Behauptung des Richters, 15 € Tagessatz seien niedrig, widerspricht der Rechtspraxis, denn deutlich niedrigere Tagessätze sind durchaus üblich. Selbst von der Berliner Generalstaatsanwältin gab es 2023 eine Anweisung, die Tagessätze für Bürgergeld-Empfänger*innen auf 5 € zu begrenzen. Der Richter hätte der Frau also einen viel geringeren Betrag auferlegen können.
Ein weiterer Aspekt, den wir in diesem Fall beobachtet haben, ist die Feindseligkeit, mit der Polizist*innen bestimmten Menschen entgegentreten. Sie begegnen der Frau mit Vorurteilen und völlig ohne Respekt, wie sich in ihrer Aussage zeigt: „Wenn wir mit solchen Leuten reden, erzählen die normalerweise immer die gleichen Geschichten.“ Wen sie mit „solchen Leuten“ meinen, wird nicht gesagt, aber wir erfahren, dass sie glaubten, die Frau lebe in ihrem Auto. Offenbar unterstellen die Polizisten Menschen in einer solchen Lage grundsätzlich Unehrlichkeit. Von der Verteidigung erfahren wir außerdem, dass die Frau an jenem Abend von der Polizei schikaniert wurde – was im Prozess nicht zur Sprache kommt, angesichts der Umstände und des Verhaltens der Polizei vor Gericht aber nicht überraschen würde.
Zu Beginn der Verhandlung erfragt das Gericht einige Hintergrundinformationen zur Angeklagten. Sie ist eine junge Frau, die aktuell Bürgergeld bezieht und demnächst eine Ausbildung beginnen will, für die sie bereits eine Zusage hat. Zur Tatzeit war sie wohnungslos.
Ihr wird vorgeworfen, eine sogenannte „harte“ Droge aus ihrem Auto heraus verkauft zu haben. Bei einer Kontrolle werden bei ihr ein kleiner Geldbetrag und eine geringe Menge Drogen gefunden. Als sie zu den Vorwürfen befragt wird, gesteht sie. „Warum?“, fragt der Richter. Sie sagt, sie sei in einer verzweifelten Lage gewesen, damals ohne Wohnung. Der Richter fragt, ob das Auto, in dem sie gefunden wurde, ihr gehörte. Sie antwortet, nein, es gehöre einem Bekannten.
Als erster Zeuge sagt ein Polizist aus. Er berichtet, er sei in jener Nacht auf Streife gewesen, als er sah, wie die Angeklagte aus ihrem Auto stieg, jemanden traf und offenbar etwas gegen Geld tauschte. Er habe sie ansprechen wollen, sei aber zu Fuß unterwegs gewesen und habe deshalb Verstärkung gerufen. Er beobachtete, wie die Frau wieder ins Auto stieg und wegfuhr. Der Richter fragt nach, unter anderem, ob es den Anschein hatte, dass die Frau in ihrem Auto lebte. Der Beamte antwortet: „Wenn wir mit solchen Leuten reden, erzählen die normalerweise immer die gleichen Geschichten.“ Er sagt nichts darüber, was er am Auto beobachtet hat oder ob es so aussah, als lebe sie darin.
Als nächstes wird ein zweiter Beamter als Zeuge gehört. Er war vom ersten Zeugen als Verstärkung gerufen worden und hatte die Frau mit seinem Wagen verfolgt. Der Polizist sagt aus, die Frau sei kooperativ gewesen, habe gestanden und angeblich der Durchsuchung zugestimmt. Nachdem der Beamte Drogen und Geld gefunden hatte (und sie gestanden hatte), wurde sie festgenommen. Auch hier fragt der Richter, ob die Polizei bemerkt habe, dass sie in einer prekären finanziellen Lage war. Dieser Beamte antwortet, sie sei obdachlos gewesen und habe in dem Auto gelebt, in dem er sie angehalten habe.
Es folgen die Plädoyers. Die Staatsanwaltschaft fordert trotz der schwierigen Lage der Frau 1.800 € Geldstrafe (120 Tagessätze à 15 €), weil sie eine „harte Droge“ verkauft habe. Der Anwalt der Frau weist darauf hin, dass die Tat schon eine Weile zurückliegt und sie weder davor noch danach polizeilich aufgefallen sei. Er betont, dass sie kurz vor Beginn einer Ausbildung steht, die gefährdet sein könnte, wenn die Strafe so hoch ausfällt, dass sie ins Führungszeugnis eingetragen wird. Außerdem sei der Tagessatz von 15 € zu hoch, da die Frau Bürgergeld beziehe.
Am Ende setzt der Richter eine niedrigere Gesamtstrafe an als die Staatsanwaltschaft, behält aber eine hohe Anzahl an Tagessätzen bei. Das Urteil liegt gerade noch unter der Grenze, ab der es ins Führungszeugnis eingetragen würde. Der Richter geht explizit auf das Argument der Verteidigung zum Tagessatz ein und behauptet, 15 € lägen im unteren Bereich für Bürgergeld-Empfänger*innen – was tatsächlich nicht stimmt.



