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Zusammenfassung

Bei einer inhaftierten Person wird Cannabis in einer Menge gefunden, die normalerweise in Berlin nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Person wird aus der Haft zum Gericht für eine Verhandlung gebracht und schließlich zu einer Geldstrafe von 30 € verurteilt.

Kommentar

Von staatlicher Seite gibt es immer wieder Versuche, das Strafrechtssystem „effizienter“ zu gestalten, indem Verfahrensrechte eingeschränkt oder ganz abgeschafft werden – zum Beispiel durch Vorschläge, mehr Fälle per Strafbefehl abzuurteilen. Gleichzeitig lässt sich ein scheinbar widersprüchliches Phänomen beobachten: Manchmal ist der Staat bereit, enorme Ressourcen für Bestrafungen aufzuwenden – mit dem Ziel, zu disziplinieren und zu demütigen.

In diesem Fall sitzt der Angeklagte im Gefängnis, wo bei ihm eine kleine Menge Cannabis gefunden wurde. Das Ganze spielt sich vor dem Hintergrund der damals bevorstehenden Teillegalisierung von Cannabisbesitz ab: bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit sollten hiernach straffrei werden. Bei dem Angeklagten wird weniger als ein Zehntel dieser Menge gefunden. Schon vor der neuen Gesetzgebung sah die Berliner Staatsanwaltschaft bei unter 15 Gramm in der Regel von einer strafrechtlichen Verfolgung ab.

Dennoch wird hier ein Mann wegen des Besitzes einer sehr geringen Menge Cannabis vor Gericht gestellt. Dabei ist der Transport von Gefangenen zu Gerichtsterminen normalerweise teuer und logistisch aufwändig. Vor Gericht wird die Person zusätzlich gedemütigt und respektlos behandelt: Sein Anwalt und der Richter diskutieren vor ihm darüber, warum er noch nicht abgeschoben wurde. Am Ende dieser Prozedur wird er der Mann zu einer Geldstrafe von 30 € verurteilt.

Bericht

Der Angeklagte wird aus dem Gefängnis zum Gericht gebracht. Wir erfahren, dass er eine mittellange Haftstrafe verbüßt und gelernter Bauarbeiter ist. Er hat auch im Gefängnis gearbeitet, in den letzten drei Monaten aber nicht mehr.

Die Staatsanwaltschaft trägt vor, dass ihm der Besitz von etwa zwei Gramm Cannabis im Gefängnis vorgeworfen wird. Sein Anwalt erklärt, dass er das Cannabis für den Eigengebrauch hatte und zu einem früheren Zeitpunkt in Behandlung gewesen ist. Nachdem das Gericht einige weitere Fragen zum Hintergrund des Mannes stellt, fügt der Anwalt hinzu, dass sein Mandant aufgrund von Abschiebehindernissen noch nicht abgeschoben worden sei. Warum der Anwalt das erwähnt, bleibt unklar.

Das Gericht befragt den Mann anschließend ausführlich zu seinem Drogengebrauch. Die Staatsanwaltschaft will wissen, warum der Angeklagte vor ein paar Monaten mit der Arbeit im Gefängnis aufgehört hat. Er antwortet, dass er gerne weiterarbeiten würde.

Der Staatsanwalt beantragt eine Geldstrafe von 60 €. Positiv seien das Geständnis des Mannes und die geringe Menge zu werten, negativ allerdings seine Vorstrafen. Sein Anwalt stimmt dieser Argumentation zu und plädiert nur für eine etwas niedrigere Strafe. Der Richter verhängt daraufhin eine 30 € Geldstrafe.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 39

Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.

Der Krieg gegen Drogen
Rassistisches Polizieren
Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 37

Eine weiße Frau mit Wahlverteidigerin wird für den Besitz von 15 kleinen Tüten Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Gesamtmenge liegt knapp über dem gesetzlichen Schwellenwert für eine „nicht geringe Menge“. Das Gericht akzeptiert die Erklärung der Frau, dass das Cannabis für den persönlichen Gebrauch bestimmt war und begründet die relativ milde Strafe mit einer positiven Beurteilung der Lebenssituation der Angeklagten und ihrem „normalen bürgerlichen Leben“.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 36

Kurz vor der Gesetzesänderung von 2024, mit der bestimmte Formen des Anbaus, des Besitzes und des Erwerbs von Cannabis in Deutschland legalisiert wurden, wird ein junger Mann beschuldigt, Cannabis per Autolieferung verkauft zu haben. Trotz der relativ geringen Menge an gefundenem Cannabis und der Tatsache, dass der Mann Fürsorgepflichten hat und in finanziellen Schwierigkeiten steckt, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Letztendlich verhängt der Richter trotz der bevorstehenden Öffnung des Cannabismarktes eine lange Bewährungsstrafe.

Der Krieg gegen Drogen
Bewährungsstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 35

Ein junger Mann erhält eine hohe Geldstrafe von 1.200 € dafür, eine geringe Menge Cannabis verkauft zu haben. Die Verhandlung findet kurz nach dem Inkrafttreten eines neuen Cannabisgesetzes statt, das im Jahr 2024 legale Wege für den Anbau, Besitz und Erwerb von Cannabis in Deutschland geschaffen hat. Der Mann scheint in diesem Fall jedoch nicht von den Reformen und den milderen Strafen für den Handel mit Cannabis zu profitieren. Der Richter hält die Staatsanwaltschaft dazu an, dieselbe Strafe zu beantragen wie vor dem neuen Gesetz und spricht ein hartes Urteil.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Perspektiven