Fall 35
| Fallnummer | 35 |
| Anklage | Verstoß gegen BtMG |
| Verteidigung anwesend | Ja |
| Übersetzung anwesend | Nein |
| Rassifizierte Person | Ja |
| Ausgang | Geldstrafe |
Ein junger Mann erhält eine hohe Geldstrafe von 1.200 € dafür, eine geringe Menge Cannabis verkauft zu haben. Die Verhandlung findet kurz nach dem Inkrafttreten eines neuen Cannabisgesetzes statt, das im Jahr 2024 legale Wege für den Anbau, Besitz und Erwerb von Cannabis in Deutschland geschaffen hat. Der Mann scheint in diesem Fall jedoch nicht von den Reformen und den milderen Strafen für den Handel mit Cannabis zu profitieren. Der Richter hält die Staatsanwaltschaft dazu an, dieselbe Strafe zu beantragen wie vor dem neuen Gesetz und spricht ein hartes Urteil.
Nach dem Cannabisgesetz (CanG) von 2024 darf eine Person bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit zum Eigenbedarf besitzen und bis zu 50 Gramm zu Hause aufbewahren. Das setzt den vorliegenden Fall in Perspektive: Ein junger Mann wird für die Abgabe von 2,8 Gramm Cannabis verurteilt – also etwa ein Neuntel dessen, was mittlerweile jede*r in der Öffentlichkeit mit sich tragen darf.
In diesem Fall wird der Mann für den privaten Handel mit Cannabis verurteilt, was unter der neuen Regelung weiterhin verboten bleibt. Allerdings wurden mit dem neuen Gesetz die Strafen für die illegale Abgabe teilweise gesenkt, was den grundsätzlichen Wandel hin zu einer weniger prohibitionsorientierten Haltung widerspiegelt: über Cannabisvereine ist nun sogar der legale Erwerb möglich. Hier jedoch erwähnt der Richter zwar die neue Regelung, gerät aber bei dem Versuch, sie zu erklären ins Straucheln und erklärt der Staatsanwaltschaft, dass sie einfach dieselbe Strafe beantragen könne wie nach altem Recht. Die Deutlichkeit, mit der hier ersichtlich wurde, dass Gesetzesänderungen nicht immer (oder zumindest nicht immer umgehend) zu veränderter Praxis führen, war in diesem Fall besonders bemerkenswert – und vielleicht sogar ein Grund für eine Berufung.
Fakt ist, dass die Abgabe von Cannabis auch nach dem neuen Gesetz noch immer hart kriminalisiert wird. Während das Gesetz verhandelt wurde, beteiligte sich Justice Collective an einer Koalition, die vor genau diesen absehbaren Folgen warnte. Die Koalition argumentierte, dass das Gesetz rassistische und andere strukturelle Ungerechtigkeiten im Strafsystem verfestigen, oder sogar verschärfen könnte. Im Dezember 2023 schrieben wir:
„Auf Basis der Erfahrungen anderer Länder erwarten Expert*innen, dass das CanG einen signifikanten Anteil des Cannabis-Handels in den legalen Bereich verlagern wird. Dennoch wird auch in Zukunft ein großer illegaler Markt existieren. Heute besteht dieser illegale Markt aus zwei Segmenten. Entgegen landläufiger Meinung finden heute etwa 90 Prozent des Cannabis-Handels in privaten Räumen statt, also hinter geschlossenen Türen. Dieser Teil des Marktes, der mehrheitlich von weißen Deutschen bedient wird, ist für die Polizei weitgehend unsichtbar und wird nur selten verfolgt.
Die rassifizierten und migrantisierten Dealer*innen, die keinen Zugang zum privilegierten Marktsegment haben, handeln hingegen häufig in öffentlichen Räumen. Nicht selten handelt es sich um Menschen ohne Arbeitserlaubnis, die mangels Zugang zum offiziellen Arbeitsmarkt kein legales Einkommen generieren können, oder um anderweitig strukturell diskriminierte Menschen.
Das Ausmaß dieser Diskriminierung könnte sich also durch das CanG sogar vergrößern: Während der heute »unsichtbare« Markt weitgehend in Cannabis-Clubs und somit in die Legalität wechseln wird, werden Illegalität und Kriminalisierung nahezu gänzlich auf rassifizierte und migrantisierte Gruppen fallen.“
Dieser Fall bestätigt unsere Einschätzung: Während privilegierte Deutsche nun legal Cannabis anbauen, erwerben und konsumieren können, werden marginalisierte Menschen weiterhin wegen cannabisbezogener Delikte kontrolliert und strafrechtlich verfolgt. Wie wir damals argumentierten – und wie dieser Fall zeigt – braucht es entschlossenere Schritte, um Strafen für die Abgabe zu reduzieren oder abzuschaffen sowie Wiedergutmachung für die Gemeinschaften zu leisten, die besonders von Kriminalisierung betroffen sind.
Das Gericht beginnt mit einigen grundlegenden Fragen zum Angeklagten. Er ist ein junger Mann, der vormals im Sanitätsdienst gearbeitet hat und der vor kurzem bei seinem bisherigen Arbeitgeber aufgehört hat. Dieser schuldet ihm noch zwei Monatsgehälter; sobald der Streit beigelegt ist, kann er Arbeitslosengeld beantragen.
Dann werden die Vorwürfe geschildert: Der Mann soll eine geringe Menge Cannabis verkauft haben. Bei seiner Festnahme fand die Polizei außerdem etwas Geld bei ihm. Zu Beginn der Verhandlung weist der Richter darauf hin, dass die bisher geltenden Regelungen durch das neue Cannabisgesetz ersetzt wurden, die nun auf diesen Fall anzuwenden sind.
Der Verteidiger verliest eine Erklärung und erläutert, dass sein Mandant nervös sei, da er erstmals vor Gericht stehe. Laut Anwalt war sein Mandant am fraglichen Tag nur deshalb in das Verkaufsgeschäft involviert, weil er auf Bitte eines Freundes und für einen kleinen Geldbetrag dessen Schicht übernommen hatte. Der Angeklagte erklärt, dass er einverstanden sei, wenn das Gericht sein Handy und das gefundene Geld einzieht.
Der Richter beginnt anschließend damit, die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf das Verfahren zu erklären, gerät jedoch ins Stocken. Er endet schließlich mit der Bemerkung: „Eigentlich macht es hier gar keinen Unterschied. Es ist nur Papierkram.“ Die Staatsanwaltschaft wirkt unsicher, ob es für die Strafhöhe etwas Neues zu berücksichtigen gibt. Der Richter ergänzt daraufhin, dass die Staatsanwaltschaft ihren Antrag einfach so wie vor der Gesetzesänderung formulieren könne.
Schließlich fordert die Staatsanwaltschaft 1.200 € Geldstrafe und die Einziehung des Handys. Die Verteidigung hält dem kaum etwas entgegen und bittet lediglich um eine etwas geringere Summe. Der Angeklagte entschuldigt sich und bittet darum, eine Strafe zu erhalten, die ihm den Beruf nicht verbaut.
Der Richter verhängt die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe und erklärt, es handele sich um eine milde Sanktion, die die berufliche Zukunft des Angeklagten nicht gefährde. Er gehe davon aus, dass dieser nur dieses eine Mal gehandelt habe und erkennt an, dass die Menge gering war. Das neue Cannabisgesetz konnte den Mann jedoch nicht davor schützen, wegen des Verkaufs einer geringen Menge Cannabis kriminalisiert zu werden.
