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Zusammenfassung

Ein Mann steht wegen des Diebstahls einer geringen Menge an Lebensmitteln und Alkohol vor Gericht. Obwohl er alle Faktoren erfüllt, die Gerichte bei Menschen mit Problemerfahrungen in Zusammenhang mit Substanzgebrauch (darunter Alkohol und andere Drogen) gewöhnlich als Zeichen von „Rehabilitation“ ansehen, verurteilt ihn die Richterin zu einer hohen Geldstrafe. Sie erkennt zwar an, dass weitere Sanktionen kontraproduktiv sein könnten, ergänzt jedoch beim Verlassen des Saals: „Das ist die Konsequenz einer Straftat – das hätten Sie damals bedenken sollen.“

Kommentar

Diese Verhandlung zeigt den zynischen und zyklischen Charakter strafender Logiken, insbesondere für Menschen, die versuchen, aus Mustern von Problemerfahrungen in Zusammenhang mit Substanzgebrauch und Inhaftierung auszubrechen. Auch wenn der Angeklagte systemische Hindernisse überwunden hat, bleibt das System darauf ausgerichtet, ihn für seine früheren Taten zu bestrafen. Obwohl er die vom Gericht als „Resozialisierung“ angesehenen Standards erfüllt, wird er hart bestraft. Das Strafsystem gibt letzten Endes vor, Menschen zu rehabilitieren, während es gleichzeitig aktiv deren Fähigkeit untergräbt, ihre Lebensumstände zu verändern.

Bericht

Eine Klasse von Polizeischüler*innen beobachtet die Verhandlung als Teil ihrer Ausbildung. Vor Beginn dürfen sie Fragen stellen. Die Richterin erläutert den Hintergrund des Falls, unter anderem, dass dem Angeklagten nach einem Verstoß gegen Bewährungsauflagen ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden sei. Als der Angeklagte und sein Anwalt den Saal betreten, scheint unklar, ob sie sich vor der Verhandlung besprochen haben.

Die Richterin nimmt die Personalien auf. Der Angeklagte erklärt, die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, was sich anscheinend nicht ohne weiteres aus der Akte ergibt. Der Anwalt mutmaßt, es könne sich um eine doppelte Staatsangehörigkeit handeln. Die Richterin entgegnet, dass das nicht weiter relevant sei: Wenn der Angeklagte die deutsche Staatsangehörigkeit habe – „dann hat die Ausländerbehörde hier nichts mehr zu interessieren“.

Auf Nachfrage erklärt der Angeklagte, er sei verheiratet, habe zwei kleine Kinder und absolviere eine Umschulung, für die er ein geringes Einkommen erhält. Der Tatvorwurf betrifft den Diebstahl von Fertigessen und alkoholischen Getränken. Der Angeklagte schildert, er sei zur Tatzeit stark alkoholisiert gewesen und könne sich an viele Details nicht erinnern. Nach einer Haftstrafe in einem anderen Bundesland habe sich sein Alkoholkonsum verschlimmert. Kurz vor der Tat habe er seine Unterkunft verloren und im Freien geschlafen. Drei Tage nach dem Diebstahl habe er sich selbst in ein Entzugsprogramm begeben und sei seitdem abstinent.

Die Richterin verweist auf den Polizeibericht, der einen sehr hohen Blutalkoholwert dokumentiert. Sie zeigt anschließend Standbilder aus der Videoüberwachung des Supermarkts. Der Angeklagte identifiziert sich selbst und sagt: „Das ist für mich heute jemand anderes. Ich erkenne diesen Mann nicht wieder.“

Auf Nachfrage bestätigt er, inzwischen wieder bei seiner Frau und den Kindern zu wohnen. Sein Anwalt ergänzt, dass in einem anderen Bundesland ein Verfahren wegen eines Bewährungsbruchs ausstehe. Die Richterin entgegnet: „Daran kann ich nichts ändern.“

Die Staatsanwaltschaft erkennt an, dass der Angeklagte sich „auf dem richtigen Weg“ befinde und berücksichtigt die Alkoholisierung als strafmildernd. Sie beantragt dennoch eine Geldstrafe von über 1.000 €.

Die Verteidigung beantragt daraufhin überraschend einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit infolge der Alkoholisierung. Die Richterin reagiert irritiert. Sie rügt den Verteidiger dafür, den Antrag nicht vorab gestellt zu haben, und verweist auf ein erforderliches forensisches Gutachten, das mehrere tausend Euro kosten könne und vom Angeklagten selbst zu tragen wäre, falls kein Freispruch erfolgt. Sie schließt die Beweisaufnahme und zieht sich zur Beratung zurück.

Nach zwei Minuten kehrt sie sichtbar verärgert zurück, wirft die Akten auf den Tisch und erklärt, sie könne aufgrund des Antrags derzeit nicht entscheiden und müsse nun weiter aufklären. Erneut weist sie auf die Kosten und die geringe Aussicht auf Erfolg hin. Daraufhin spricht der Verteidiger seinen Mandanten an und fragt, ob der Antrag aufrechterhalten oder zurückgezogen werden solle. Der Angeklagte wirkt überfordert. Schließlich wird der Antrag zurückgezogen. Das Schlussplädoyer des Verteidigers bleibt vage; konkrete Anträge stellt er nicht.

Dem Angeklagten wird das letzte Wort erteilt. Sein Anwalt unterbricht ihn mehrfach. Erst nach wiederholter Aufforderung der Richterin kommt er zu Wort: „Schauen Sie, es tut mir leid. Ich will mein Leben in Ordnung bringen.Ich will einfach nicht wieder ins Gefängnis.“

Während die Richterin zur Urteilsberatung den Saal verlässt, sagt der Verteidiger zum Angeklagten: „Die stecken dich einfach direkt wieder in den offenen Vollzug.“ Stattdessen verhängt das Gericht eine Geldstrafe, die etwa zur Hälfte des Antrags der Staatsanwaltschaft liegt. Die Richterin begründet den reduzierten Tagessatz mit Rücksicht auf die Kinder des Angeklagten und erkennt an, dass er ohne juristischen Druck eine Entzugsbehandlung begonnen habe. Gleichzeitig verweist sie auf das noch ausstehende Verfahren in einem anderen Bundesland, wo bei Delikten im Zusammenhang mit Substanzgebrauch strenger geurteilt werde. Beim Verlassen des Saals sagt sie: „Das ist die Konsequenz einer Straftat – das hätten Sie damals bedenken sollen.“

Fälle aus unserem Archiv

Fall 39

Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.

Der Krieg gegen Drogen
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Fall 38

Bei einer inhaftierten Person wird Cannabis in einer Menge gefunden, die normalerweise in Berlin nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Person wird aus der Haft zum Gericht für eine Verhandlung gebracht und schließlich zu einer Geldstrafe von 30 € verurteilt.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 37

Eine weiße Frau mit Wahlverteidigerin wird für den Besitz von 15 kleinen Tüten Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Gesamtmenge liegt knapp über dem gesetzlichen Schwellenwert für eine „nicht geringe Menge“. Das Gericht akzeptiert die Erklärung der Frau, dass das Cannabis für den persönlichen Gebrauch bestimmt war und begründet die relativ milde Strafe mit einer positiven Beurteilung der Lebenssituation der Angeklagten und ihrem „normalen bürgerlichen Leben“.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 36

Kurz vor der Gesetzesänderung von 2024, mit der bestimmte Formen des Anbaus, des Besitzes und des Erwerbs von Cannabis in Deutschland legalisiert wurden, wird ein junger Mann beschuldigt, Cannabis per Autolieferung verkauft zu haben. Trotz der relativ geringen Menge an gefundenem Cannabis und der Tatsache, dass der Mann Fürsorgepflichten hat und in finanziellen Schwierigkeiten steckt, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Letztendlich verhängt der Richter trotz der bevorstehenden Öffnung des Cannabismarktes eine lange Bewährungsstrafe.

Der Krieg gegen Drogen
Bewährungsstrafe
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Perspektiven

Flag of the Romani people flying in front of an official looking building

Strukturen des Antiziganismus: Ein Interview mit Valerie Laukat von Amaro Foro

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Bei unseren Prozessbeobachtungen sehen wir immer wieder, wie tief antiziganistischer Rassismus in deutschen Behörden und der Gesellschaft verankert ist. In diesem Interview sprechen wir mehr über die Strukturen der Ausbeutung und Ausgrenzung dahinter – und welche Schritte für einen transformativen Wandel nötig sind.

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Simsim Abdo von Kotti Cares über die Kriminalisierung migrantischer Jugendlicher in Berlin

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Ein Interview, das Einblicke gibt in die täglichen Kriminalisierungserfahrungen migrantischer Jugendlicher am Kottbusser Tor.

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Collage on blue background with images of flowers, drugs, handcuffs, and a newspaper headline about the War on Drugs.

Drogenpolitik solidarisch denken: Ein Interview mit Philine Edbauer von My Brain My Choice

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Wir sprechen mit Philine Edbauer von der Initiative My Brain My Choice darüber, wie sich der „Krieg gegen Drogen“ in Deutschland überwinden lässt. Dabei geht es unter anderem über die Schäden, die durch den Prohibitionsansatz und Diskriminierung entstehen, die Gründe dafür, weshalb Entkriminalisierung notwendig ist und weitere transformative Ansätze für eine gerechtere Drogenpolitik.

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Neue Analyse veröffentlicht: Gerichte verstärken durch ihren Umgang mit Drogen strukturelle Benachteiligung

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Wie unsere jüngsten Beobachtungen zeigen, behandeln Gerichte Drogendelikte vor allem als Ausdruck moralischen Versagens und Kriminalität, anstatt als Fragen von Gesundheit oder sozialer Ungleichheit.

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