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Zusammenfassung

Ein Mann steht wegen Diebstahls von Kleidung vor Gericht. Unter Verweis auf Jahre zurückliegende Vorstrafen wertet das Gericht die Tat als „Rückfall in alte Muster“. Zwar erkennt es an, dass frühere Diebstähle mit Problemen, die mit seinem damaligen Drogengebrauch verbunden waren, zusammenhingen und der Angeklagte sich derzeit in einer schwierigen persönlichen Situation befindet. Dennoch verhängt es eine hohe Geldstrafe und ordnet zusätzlich Schadensersatz an. Das Gericht scheint davon auszugehen, dass er wieder Drogen gebrauche und deshalb erneut strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.

Kommentar

Das Gericht stigmatisiert den Angeklagten auf Grundlage lange zurückliegender Diebstahlsdelikte, die laut Verteidigung damals Folge von Problemen waren, die mit seinem Drogengebrauch zusammenhingen. Dabei setzt das Gericht offenbar voraus, dass die aktuelle Belastungssituation den Angeklagten möglicherweise wieder zum Drogenkonsum gebracht habe und dass dies die Diebstahlshandlung erkläre – oder zumindest, dass seine Vergangenheit bedeute, er werde nun erneut straffällig. Diese Annahmen dienen als Grundlage für die Härte der Strafe.

Das Gericht versteht kriminalisiertes Verhalten als Nebenprodukt eines Drogengebrauchs, den es pathologisiert, statt als ein Thema des öffentlichen Gesundheitswesens, das durch komplexe Faktoren wie wirtschaftliche Ungleichheit beeinflusst wird. In diesem Fall gibt es keinen Beweis dafür, dass die Person überhaupt Drogen gebraucht. Das Gericht geht einfach davon aus, dass er, weil er früher Drogen gebraucht und Straftaten begangen hat, auch jetzt beides wieder im Zusammenhang tut – und dass er deshalb hart bestraft werden sollte, damit sich dieses vermeintliche Muster nicht wiederholt. All diese Schlussfolgerungen basieren auf erschreckenden und unzutreffenden Annahmen über Drogengebrauch, darunter, dass Drogengebrauch immer ein Problem und kriminogen ist, oder dass aufgrund der sozioökonomischen Lage der Person der Diebstahl nicht anders zu verstehen ist. Durch die Verhängung einer hohen Geldstrafe gegenüber einem Angeklagten, der ohnehin in einer prekären Situation ist, verschärft das Gericht dessen Lebensumstände zusätzlich.

Bericht

Der Angeklagte steht wegen Diebstahls von Kleidung im Wert von knapp 50 € vor Gericht. Auf Nachfrage zu seinen finanziellen und persönlichen Umständen erklärt er, dass er seine Frau unterstützt, die sich einer Krebsbehandlung unterzieht, und dass er hauptsächlich von Bürgergeld sowie einem Minijob lebt.

Nach Verlesung der Anklage gesteht der Angeklagte den Diebstahl. Er erklärt, dass er die Kleidung als Geschenk für seine im Krankenhaus liegende Frau vorgesehen hatte, um ihr in einer schweren Phase etwas Trost zu spenden. Er berichtet, dass er emotional und finanziell stark belastet sowie verschuldet sei und kürzlich seinen Job verloren habe. Er sagt, er könne nicht erklären, warum er die Kleidung gestohlen habe, und dass er seit seiner Überwindung der Probleme, die mit seinem Drogengebrauch zusammenhingen, vor fast 20 Jahren keine Straftaten mehr begangen habe.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Diebstahl von Kleidung – anders als etwa der Diebstahl von Grundnahrungsmitteln – nicht durch die finanzielle Not des Angeklagten gerechtfertigt sei. Sie fordert eine Geldstrafe von fast 2.000 € sowie die Erstattung des Warenwerts. Sie betont, der Angeklagte habe zwar die Tat eingeräumt, aber keine klare Erklärung für sein Verhalten geliefert. Der Angeklagte erklärt sich für die Tat verantwortlich und nutzt sein Schlusswort, um sich beim Gericht zu entschuldigen.

Das Gericht verurteilt den Mann zu einer Geldstrafe von 1.500 €. Die Richterin verweist auf die Drogengebrauchsgeschichte des Angeklagten und erkennt an, dass die meisten früheren Delikte lange zurückliegen. Den aktuellen Fall deutet sie jedoch als Rückkehr zu früheren Mustern aus Drogengebrauch und notgedrungenem Diebstahl. Für das Gericht rechtfertigt dies die Verhängung einer hohen Geldstrafe.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 39

Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.

Der Krieg gegen Drogen
Rassistisches Polizieren
Kriminalisierung von Armut
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Fall 38

Bei einer inhaftierten Person wird Cannabis in einer Menge gefunden, die normalerweise in Berlin nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Person wird aus der Haft zum Gericht für eine Verhandlung gebracht und schließlich zu einer Geldstrafe von 30 € verurteilt.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 37

Eine weiße Frau mit Wahlverteidigerin wird für den Besitz von 15 kleinen Tüten Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Gesamtmenge liegt knapp über dem gesetzlichen Schwellenwert für eine „nicht geringe Menge“. Das Gericht akzeptiert die Erklärung der Frau, dass das Cannabis für den persönlichen Gebrauch bestimmt war und begründet die relativ milde Strafe mit einer positiven Beurteilung der Lebenssituation der Angeklagten und ihrem „normalen bürgerlichen Leben“.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 36

Kurz vor der Gesetzesänderung von 2024, mit der bestimmte Formen des Anbaus, des Besitzes und des Erwerbs von Cannabis in Deutschland legalisiert wurden, wird ein junger Mann beschuldigt, Cannabis per Autolieferung verkauft zu haben. Trotz der relativ geringen Menge an gefundenem Cannabis und der Tatsache, dass der Mann Fürsorgepflichten hat und in finanziellen Schwierigkeiten steckt, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Letztendlich verhängt der Richter trotz der bevorstehenden Öffnung des Cannabismarktes eine lange Bewährungsstrafe.

Der Krieg gegen Drogen
Bewährungsstrafe
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Perspektiven