Fall 30
| Fallnummer | 30 |
| Anklage | Diebstahl |
| Verteidigung anwesend | Ja |
| Übersetzung anwesend | Nein |
| Rassifizierte Person | Ja |
| Ausgang | Geldstrafe |
Ein Mann steht wegen Diebstahls von Kleidung vor Gericht. Unter Verweis auf Jahre zurückliegende Vorstrafen wertet das Gericht die Tat als „Rückfall in alte Muster“. Zwar erkennt es an, dass frühere Diebstähle mit Problemen, die mit seinem damaligen Drogengebrauch verbunden waren, zusammenhingen und der Angeklagte sich derzeit in einer schwierigen persönlichen Situation befindet. Dennoch verhängt es eine hohe Geldstrafe und ordnet zusätzlich Schadensersatz an. Das Gericht scheint davon auszugehen, dass er wieder Drogen gebrauche und deshalb erneut strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.
Das Gericht stigmatisiert den Angeklagten auf Grundlage lange zurückliegender Diebstahlsdelikte, die laut Verteidigung damals Folge von Problemen waren, die mit seinem Drogengebrauch zusammenhingen. Dabei setzt das Gericht offenbar voraus, dass die aktuelle Belastungssituation den Angeklagten möglicherweise wieder zum Drogenkonsum gebracht habe und dass dies die Diebstahlshandlung erkläre – oder zumindest, dass seine Vergangenheit bedeute, er werde nun erneut straffällig. Diese Annahmen dienen als Grundlage für die Härte der Strafe.
Das Gericht versteht kriminalisiertes Verhalten als Nebenprodukt eines Drogengebrauchs, den es pathologisiert, statt als ein Thema des öffentlichen Gesundheitswesens, das durch komplexe Faktoren wie wirtschaftliche Ungleichheit beeinflusst wird. In diesem Fall gibt es keinen Beweis dafür, dass die Person überhaupt Drogen gebraucht. Das Gericht geht einfach davon aus, dass er, weil er früher Drogen gebraucht und Straftaten begangen hat, auch jetzt beides wieder im Zusammenhang tut – und dass er deshalb hart bestraft werden sollte, damit sich dieses vermeintliche Muster nicht wiederholt. All diese Schlussfolgerungen basieren auf erschreckenden und unzutreffenden Annahmen über Drogengebrauch, darunter, dass Drogengebrauch immer ein Problem und kriminogen ist, oder dass aufgrund der sozioökonomischen Lage der Person der Diebstahl nicht anders zu verstehen ist. Durch die Verhängung einer hohen Geldstrafe gegenüber einem Angeklagten, der ohnehin in einer prekären Situation ist, verschärft das Gericht dessen Lebensumstände zusätzlich.
Der Angeklagte steht wegen Diebstahls von Kleidung im Wert von knapp 50 € vor Gericht. Auf Nachfrage zu seinen finanziellen und persönlichen Umständen erklärt er, dass er seine Frau unterstützt, die sich einer Krebsbehandlung unterzieht, und dass er hauptsächlich von Bürgergeld sowie einem Minijob lebt.
Nach Verlesung der Anklage gesteht der Angeklagte den Diebstahl. Er erklärt, dass er die Kleidung als Geschenk für seine im Krankenhaus liegende Frau vorgesehen hatte, um ihr in einer schweren Phase etwas Trost zu spenden. Er berichtet, dass er emotional und finanziell stark belastet sowie verschuldet sei und kürzlich seinen Job verloren habe. Er sagt, er könne nicht erklären, warum er die Kleidung gestohlen habe, und dass er seit seiner Überwindung der Probleme, die mit seinem Drogengebrauch zusammenhingen, vor fast 20 Jahren keine Straftaten mehr begangen habe.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Diebstahl von Kleidung – anders als etwa der Diebstahl von Grundnahrungsmitteln – nicht durch die finanzielle Not des Angeklagten gerechtfertigt sei. Sie fordert eine Geldstrafe von fast 2.000 € sowie die Erstattung des Warenwerts. Sie betont, der Angeklagte habe zwar die Tat eingeräumt, aber keine klare Erklärung für sein Verhalten geliefert. Der Angeklagte erklärt sich für die Tat verantwortlich und nutzt sein Schlusswort, um sich beim Gericht zu entschuldigen.
Das Gericht verurteilt den Mann zu einer Geldstrafe von 1.500 €. Die Richterin verweist auf die Drogengebrauchsgeschichte des Angeklagten und erkennt an, dass die meisten früheren Delikte lange zurückliegen. Den aktuellen Fall deutet sie jedoch als Rückkehr zu früheren Mustern aus Drogengebrauch und notgedrungenem Diebstahl. Für das Gericht rechtfertigt dies die Verhängung einer hohen Geldstrafe.

