Fall 25
| Fallnummer | 25 |
| Anklage | Diebstahl |
| Verteidigung anwesend | Nein |
| Übersetzung anwesend | Nein |
| Rassifizierte Person | Ja |
| Ausgang | Geldstrafe |
Ohne eine anwesende angeklagte Person oder anwaltliche Vertretung erlässt das Gericht einen Strafbefehl, um eine Person per Post zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft drängt auf eine harte Strafe und darauf, den Tatbestand „Diebstahl mit Waffen“ beizubehalten, obwohl es wenige Beweise gibt und weder die angeklagte Person noch Zeug*innen befragt werden. Obwohl die Richterin mit der ursprünglichen Empfehlung der Staatsanwaltschaft für eine Haftstrafe nicht einverstanden ist, verhängt sie eine hohe Geldstrafe von mehr als 1.300 Euro für den Diebstahl von Lebensmitteln.
Strafbefehlsverfahren machen einen großen Teil der strafrechtlichen Verurteilungen aus und werden oft hinter verschlossenen Türen verhandelt. In diesem Fall konnten wir beobachten, wie die Richterin und die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl diskutierten. Das Gericht kam mit wenig Rücksicht auf die Umstände der angeklagten Person – und mit begrenzten Informationen – zu einer extrem hohen Geldstrafe. Der Fall zeigt, wie routinemäßig Gerichte Menschen mit wenig Informationen zu sehr hohen Geldstrafen verurteilen und sie damit dem Risiko aussetzen, wegen unbezahlter Geldstrafen Schulden zu machen und ins Gefängnis zu kommen. Er zeigt auch, wie Staatsanwält*innen auf eine Strafverschärfung wegen Waffengebrauchs bestehen, selbst wenn die genaue Art der Waffe oder die Frage, ob und wie sie benutzt wurde, nicht vollständig geklärt ist.
Da die angeklagte Person nicht anwesend ist, folgt die Verhandlung keinem regulären Ablauf. Als die Prozessbeobachtung den Gerichtssaal betritt, fragt die Richterin sofort nach, ob es sich um die angeklagte Person handelt und diese durch die falsche Tür gekommen ist. Die beobachtende Person gibt sich als Zuhörer*in zu erkennen, was die Richterin dazu veranlasst, gegenüber der Staatsanwaltschaft zu spotten: „Jetzt haben wir sogar bei solchen Fällen Publikum“.
Die Anklage lautet Diebstahl mit Waffen. Die Richterin zieht aber eine mildere Anklage in Erwägung, da es sich bei dem vermeintlichen Diebstahl nur um eine geringe Menge an Lebensmitteln aus einem Supermarkt handelt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall jedoch zuvor mit einer vorgesetzten Person besprochen, die eine Haftstrafe anstelle einer Geldstrafe gefordert hatte. Die angebliche Waffe in diesem Fall ist eine Schere, aber die Staatsanwaltschaft merkt an, dass ihre Akte kein Foto enthält, weshalb unklar ist, ob es sich um eine kleine Nagelschere oder einen gefährlicheren Gegenstand handelt.
Die Richterin äußert Zweifel an der Schwere der Anklage und erklärt, dass eine Haftstrafe übertrieben erscheine. Sie bittet die Staatsanwaltschaft, den Fall schnell mit der vorgesetzten Person neu zu besprechen. Die Staatsanwaltschaft verlässt den Raum um zu telefonieren und kehrt mit einem angepassten Vorschlag zurück: eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Die Richterin schlägt vor, diese auf 90 zu reduzieren. Die Staatsanwaltschaft stimmt zu, solange die Anklage weiterhin ausdrücklich die Waffe erwähnt.
Während die Richterin den Strafbefehl für das Protokoll diktiert, merkt sie an, dass die angeklagte Person während der Festnahme angegeben habe, kein Geld für Lebensmittel zu haben. Sie sieht dies als Bestätigung dafür, den Fall als weniger schwerwiegend einzustufen, wirft aber zu keinem Zeitpunkt die Frage auf, ob die angeklagte Person in der Lage wäre, die Geldstrafe zu zahlen.

