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Zusammenfassung

Ein Mann wird monatelang in U-Haft gehalten und für den Verkauf von Cannabis zu einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro verurteilt. Obwohl zum Zeitpunkt der Verhandlung Cannabiskonsum und zum Teil auch -besitz und -handel kurz vor der Legalisierung bzw. Entkriminalisierung stehen, verurteilt das Gericht das Vorgehen des Angeklagten scharf. Der Staatsanwalt bezeichnet dieses als „extrem verwerflich“.

Kommentar

Von Untersuchungshaft sind nicht-deutsche Staatsangehörige nachweislich besonders betroffen. Das liegt daran, dass Gerichte bei Menschen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands routinemäßig von einer „Fluchtgefahr“ ausgehen – obwohl dies laut Gesetz keinen ausreichenden Grund darstellt.

Auch in diesem Fall ist die Erfahrung der beschuldigten Person mit dem Strafsystem stark durch seine Herkunft geprägt. Zum einen ist er von der unverhältnismäßigen Anordnung von U-Haft gegen nicht-deutsche Staatsangehörige betroffen. Zum anderen führt auch der Staatsanwalt die Herkunft des Beschuldigten als Grund an, weswegen dessen Verhalten besonders zu verurteilen sei.

In dieser moralisierenden Sichtweise geraten strukturelle Hintergründe aus dem Blick. Der Verteidiger weist an einer Stelle zwar darauf hin, dass es „wahrscheinlich nicht der Lebenstraum des Angeklagten“ gewesen ist, „nach Deutschland zu kommen, um mit Drogen zu handeln“. Damit deutet er auf die ungleiche Verteilung von Wohlstand hin, die Menschen aus anderen Ländern teilweise dazu bewegen, wirtschaftliche Möglichkeiten in Deutschland zu suchen – auch wenn diese innerhalb des Landes ebenfalls ungleich verteilt sind. Auf die sozioökonomischen Umstände, auf die er damit flüchtig hinweist, wird im Folgenden jedoch nicht weiter eingegangen.

Bericht

Wir erfahren zunächst, dass der Angeklagte im EU-Ausland lebt. Er spricht kein deutsch und hat einen Dolmetscher sowie einen Verteidiger. Der Mann gibt an, als Taxifahrer einige hundert Euro im Monat zu verdienen. Zu Beginn des Prozesses gesteht der Mann die Vorwürfe gegen ihn (Handel mit Betäubungsmitteln) durch eine von seinem Anwalt verlesene Erklärung. Im Taxi des Mannes fand die Polizei einige Gramm Cannabis mit geringem THC-Gehalt, sodass die Schwelle eines geringfügigen Vergehens nicht überschritten ist. Im Verlauf der Verhandlung äußern sich sowohl der Richter als auch der Staatsanwalt herablassend und moralisierend über den Angeklagten, der zu Verhandlungsbeginn auch schon mehrere Monate in Untersuchungshaft verbringen musste.

Der Anwalt des Mannes weist die Bemerkung des Staatsanwalts zwar zurück, gibt sich ansonsten aber keine große Mühe bei der Verteidigung. In seinem Plädoyer macht er keine Anstalten, sich für einen Freispruch oder eine niedrige Strafe auszusprechen, sondern fordert lediglich eine Geldstrafe in einer Höhe, die das Gericht für angemessen hält. Der Richter verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 €. Auf 30 Tage hochgerechnet entspricht dieser Tagessatz dem gesamten monatlichen Einkommen des Mannes. In seiner Begründung unterstreicht der Richter noch einmal seine moralische Verurteilung des Vorgehens des Angeklagten.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 39

Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.

Der Krieg gegen Drogen
Rassistisches Polizieren
Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 38

Bei einer inhaftierten Person wird Cannabis in einer Menge gefunden, die normalerweise in Berlin nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Person wird aus der Haft zum Gericht für eine Verhandlung gebracht und schließlich zu einer Geldstrafe von 30 € verurteilt.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 37

Eine weiße Frau mit Wahlverteidigerin wird für den Besitz von 15 kleinen Tüten Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Gesamtmenge liegt knapp über dem gesetzlichen Schwellenwert für eine „nicht geringe Menge“. Das Gericht akzeptiert die Erklärung der Frau, dass das Cannabis für den persönlichen Gebrauch bestimmt war und begründet die relativ milde Strafe mit einer positiven Beurteilung der Lebenssituation der Angeklagten und ihrem „normalen bürgerlichen Leben“.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 36

Kurz vor der Gesetzesänderung von 2024, mit der bestimmte Formen des Anbaus, des Besitzes und des Erwerbs von Cannabis in Deutschland legalisiert wurden, wird ein junger Mann beschuldigt, Cannabis per Autolieferung verkauft zu haben. Trotz der relativ geringen Menge an gefundenem Cannabis und der Tatsache, dass der Mann Fürsorgepflichten hat und in finanziellen Schwierigkeiten steckt, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Letztendlich verhängt der Richter trotz der bevorstehenden Öffnung des Cannabismarktes eine lange Bewährungsstrafe.

Der Krieg gegen Drogen
Bewährungsstrafe
Verstoß gegen BtMG

Perspektiven

Graphic illustrating the War on Drugs: Showing handcuffs, cannabis leaves, and nondescript substances

Neue Analyse veröffentlicht: Gerichte verstärken durch ihren Umgang mit Drogen strukturelle Benachteiligung

Justice Collective

Wie unsere jüngsten Beobachtungen zeigen, behandeln Gerichte Drogendelikte vor allem als Ausdruck moralischen Versagens und Kriminalität, anstatt als Fragen von Gesundheit oder sozialer Ungleichheit.

Der Krieg gegen Drogen
Four politicians from Germany’s leading parties

Kriminalisiert: Die Anti-Migrationsdebatte legitimiert und verschleiert rassistische Politik und Praxis

Anthony Obst, Justice Collective

Mit der durch vereinzelte Gewalttaten der vergangenen Monate aufgeheizten Anti-Migrationsdebatte konnte sich ein rassistisch-autoritärer Konsens formieren, in dem Law-and-Order-Politik als alternativlos dargestellt wird. Es brauche immer härtere Maßnahmen der sozialen Kontrolle, um der Unsicherheit entgegenzuwirken, die angeblich auf Zuwanderung zurückzuführen sei. Das verzerrt die gewaltvolle Realität rassistischer Kriminalisierung.

Strafe als Grenzmechanismus
Migrationsdelikt
Sign that says "Fleeing war is not terrorism, dehumanising people is!"

Geflüchtet in Deutschland: Das allgegenwärtige Grenzregime

Britta Rabe, Grundrechtekomitee

Erreichen Menschen nach der Flucht durch Wüste, über Meer und Land lebendig Europäischen Boden, und haben Pushbacks, Schläge und vielleicht gar Folter überstanden, sind sie auch innerhalb der Festung Europa mit einem ausgrenzenden System konfrontiert, das ihr Ankommen auf vielfältige Weise erschwert bis unmöglich macht. Sie müssen feststellen, dass das EU-Grenzregime bis nach Deutschland hineinreicht. Grenzen durchziehen unsere Gesellschaften unsichtbar, aber spürbar für diejenigen, die sie ausschließen.

Strafe als Grenzmechanismus
Migrationsdelikt