Fall 12
| Fallnummer | 12 |
| Anklage | Fahren ohne Fahrschein |
| Verteidigung anwesend | Nein |
| Übersetzung anwesend | Nein |
| Rassifizierte Person | Nein |
| Ausgang | Geldstrafe |
Ein Mann wird zu einer Geldstrafe von 1.800 € wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrschein verurteilt. Er hat keinen Anwalt und scheint zu befürchten, dass er nach der Verhandlung ins Gefängnis muss.
Jedes Jahr werden in Deutschland zwischen 8.000 und 9.000 Menschen wegen Fahrens ohne Fahrschein ins Gefängnis gesperrt. Dazu kommt es, weil viele nicht genug Geld haben, um sich einen Fahrschein zu kaufen, die Verkehrsgesellschaften daraufhin ein ziviles Bußgeld verlangen, das Betroffene auch nicht zahlen können und diese anschließend durch ein strafrechtliches Verfahren zu einer hohen Geldstrafe verurteilt werden, wie in diesem Fall. Personen, die eine Geldstrafe für eine Straftat nicht bezahlen können, werden mit einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) ins Gefängnis gesperrt.
In diesem Fall war nicht klar, ob der Betroffene wusste, dass er trotz der Verurteilung zu einer Geldstrafe möglicherweise dennoch wegen einer EFS ins Gefängnis kommen könnte. Die Geldstrafe ist nämlich dreimal höher als der Bürgergeldregelsatz und seine früheren Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrschein deuten darauf hin, dass er in der Vergangenheit Schwierigkeiten hatte, sich ein Monatsticket zu leisten (obwohl er zum Zeitpunkt der Verurteilung eins hatte). Selbst das 9 €-Sozialticket für Leistungsempfangende ist nicht für alle bezahlbar, obwohl die Richterin anscheinend davon ausgeht. Die sehr hohe Geldstrafe, zu der der Mann verurteilt wurde, bestraft faktisch Armut und wird seine wirtschaftliche Prekarität weiter verschärfen.
In Jeans und einer leichten Jacke betritt ein Mann den Gerichtssaal. Er wirkt verunsichert und unsere Beobachter*innen sind während des Prozesses manchmal nicht sicher, ob er dem gesamten Ablauf folgen kann. Der Mann erklärt, er habe aufgrund einer Beeinträchtigung Frührente beantragt, erhält derzeit jedoch Bürgergeld. Er hat keinen Anwalt und sitzt isoliert, mit vorgebeugtem Kopf, im Gerichtssaal.
Ihm wird vorgeworfen, in einem Zeitraum von etwas über einem Jahr insgesamt sechs Mal ohne Fahrschein öffentliche Verkehrsmittel genutzt zu haben. Bei der Beweisaufnahme erklärt er, dass er nichts zu sagen habe – er habe einfach sein Ticket vergessen. Die Richterin fragt, ob er nun eine Monatskarte habe, was der Mann bestätigt und daraufhin seine Karte zeigt. Nachdem kurz einige persönliche Angaben geklärt werden, geht es um Vorstrafen: Es seien seit 2003 „eine ganze Menge“, die sich „durchziehen“, bemerkt die Richterin, und liest nur die jüngsten vor: eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrkarte vor acht Jahren, und eine weitere vor vier Jahren.
Der Staatsanwalt erklärt in seinem Plädoyer, dass die Aussage des Mannes und die Tatsache, dass er nun ein Monatsticket habe, für den Angeklagten sprechen, während die vielen Vorstrafen ihm zur Last zu legen sind. Er fordert insgesamt 120 Tagessätze zu je 15 €. Da der Angeklagte keine anwaltliche Vertretung hat, fragt die Richterin ihn lediglich nach seinen letzten Worten. Er hat nichts zu sagen und es folgt eine kurze Pause. Nach einer Weile fragt der Angeklagte ängstlich: „Aber danach kann ich nach Hause fahren?“ Die Richterin antwortet lächelnd: „Ja, Sie fahren nach Hause mit ihrer Monatskarte.“
Sie verhängt eine Strafe in Höhe von insgesamt 1.800 €, in Einstimmung mit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Zur Urteilsbegründung erklärt die Richterin: „Es ist großartig, dass Sie jetzt eine Monatskarte haben. Das bleibt bitte auch so. Die 9 € kriegen Sie hin, auch von Ihrer Frührente.“ Sie schließt die Verhandlung mit den Worten: „Danke schön, das war’s”. Der Mann steht auf, dreht sich um und verlässt den Raum. Er lächelt und ist scheinbar erleichtert.
