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Zusammenfassung

Ein Mann wird zu einer Geldstrafe von 1.800 € wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrschein verurteilt. Er hat keinen Anwalt und scheint zu befürchten, dass er nach der Verhandlung ins Gefängnis muss.

Kommentar

Jedes Jahr werden in Deutschland zwischen 8.000 und 9.000 Menschen wegen Fahrens ohne Fahrschein ins Gefängnis gesperrt. Dazu kommt es, weil viele nicht genug Geld haben, um sich einen Fahrschein zu kaufen, die Verkehrsgesellschaften daraufhin ein ziviles Bußgeld verlangen, das Betroffene auch nicht zahlen können und diese anschließend durch ein strafrechtliches Verfahren zu einer hohen Geldstrafe verurteilt werden, wie in diesem Fall. Personen, die eine Geldstrafe für eine Straftat nicht bezahlen können, werden mit einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) ins Gefängnis gesperrt.

In diesem Fall war nicht klar, ob der Betroffene wusste, dass er trotz der Verurteilung zu einer Geldstrafe möglicherweise dennoch wegen einer EFS ins Gefängnis kommen könnte. Die Geldstrafe ist nämlich dreimal höher als der Bürgergeldregelsatz und seine früheren Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrschein deuten darauf hin, dass er in der Vergangenheit Schwierigkeiten hatte, sich ein Monatsticket zu leisten (obwohl er zum Zeitpunkt der Verurteilung eins hatte). Selbst das 9 €-Sozialticket für Leistungsempfangende ist nicht für alle bezahlbar, obwohl die Richterin anscheinend davon ausgeht. Die sehr hohe Geldstrafe, zu der der Mann verurteilt wurde, bestraft faktisch Armut und wird seine wirtschaftliche Prekarität weiter verschärfen.

Bericht

In Jeans und einer leichten Jacke betritt ein Mann den Gerichtssaal. Er wirkt verunsichert und unsere Beobachter*innen sind während des Prozesses manchmal nicht sicher, ob er dem gesamten Ablauf folgen kann. Der Mann erklärt, er habe aufgrund einer Beeinträchtigung Frührente beantragt, erhält derzeit jedoch Bürgergeld. Er hat keinen Anwalt und sitzt isoliert, mit vorgebeugtem Kopf, im Gerichtssaal.

Ihm wird vorgeworfen, in einem Zeitraum von etwas über einem Jahr insgesamt sechs Mal ohne Fahrschein öffentliche Verkehrsmittel genutzt zu haben. Bei der Beweisaufnahme erklärt er, dass er nichts zu sagen habe – er habe einfach sein Ticket vergessen. Die Richterin fragt, ob er nun eine Monatskarte habe, was der Mann bestätigt und daraufhin seine Karte zeigt. Nachdem kurz einige persönliche Angaben geklärt werden, geht es um Vorstrafen: Es seien seit 2003 „eine ganze Menge“, die sich „durchziehen“, bemerkt die Richterin, und liest nur die jüngsten vor: eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrkarte vor acht Jahren, und eine weitere vor vier Jahren.

Der Staatsanwalt erklärt in seinem Plädoyer, dass die Aussage des Mannes und die Tatsache, dass er nun ein Monatsticket habe, für den Angeklagten sprechen, während die vielen Vorstrafen ihm zur Last zu legen sind. Er fordert insgesamt 120 Tagessätze zu je 15 €. Da der Angeklagte keine anwaltliche Vertretung hat, fragt die Richterin ihn lediglich nach seinen letzten Worten. Er hat nichts zu sagen und es folgt eine kurze Pause. Nach einer Weile fragt der Angeklagte ängstlich: „Aber danach kann ich nach Hause fahren?“ Die Richterin antwortet lächelnd: „Ja, Sie fahren nach Hause mit ihrer Monatskarte.“

Sie verhängt eine Strafe in Höhe von insgesamt 1.800 €, in Einstimmung mit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Zur Urteilsbegründung erklärt die Richterin: „Es ist großartig, dass Sie jetzt eine Monatskarte haben. Das bleibt bitte auch so. Die 9 € kriegen Sie hin, auch von Ihrer Frührente.“ Sie schließt die Verhandlung mit den Worten: „Danke schön, das war’s”. Der Mann steht auf, dreht sich um und verlässt den Raum. Er lächelt und ist scheinbar erleichtert.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 39

Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.

Der Krieg gegen Drogen
Rassistisches Polizieren
Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 38

Bei einer inhaftierten Person wird Cannabis in einer Menge gefunden, die normalerweise in Berlin nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Person wird aus der Haft zum Gericht für eine Verhandlung gebracht und schließlich zu einer Geldstrafe von 30 € verurteilt.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 37

Eine weiße Frau mit Wahlverteidigerin wird für den Besitz von 15 kleinen Tüten Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Gesamtmenge liegt knapp über dem gesetzlichen Schwellenwert für eine „nicht geringe Menge“. Das Gericht akzeptiert die Erklärung der Frau, dass das Cannabis für den persönlichen Gebrauch bestimmt war und begründet die relativ milde Strafe mit einer positiven Beurteilung der Lebenssituation der Angeklagten und ihrem „normalen bürgerlichen Leben“.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 36

Kurz vor der Gesetzesänderung von 2024, mit der bestimmte Formen des Anbaus, des Besitzes und des Erwerbs von Cannabis in Deutschland legalisiert wurden, wird ein junger Mann beschuldigt, Cannabis per Autolieferung verkauft zu haben. Trotz der relativ geringen Menge an gefundenem Cannabis und der Tatsache, dass der Mann Fürsorgepflichten hat und in finanziellen Schwierigkeiten steckt, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Letztendlich verhängt der Richter trotz der bevorstehenden Öffnung des Cannabismarktes eine lange Bewährungsstrafe.

Der Krieg gegen Drogen
Bewährungsstrafe
Verstoß gegen BtMG

Perspektiven