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Zusammenfassung

Dank eines starken Verteidigers wird das Verfahren gegen einen Mann wegen Besitzes einer sehr geringen Menge Cannabis eingestellt. Trotz der in Berlin zu der Zeit geltenden Richtlinie, wonach Fälle von Cannabisbesitz bis zu 10 Gramm von der Staatsanwaltschaft einzustellen sind, sowie der bevorstehenden Legalisierung des Besitzes viel größerer Mengen, wird nicht erörtert, weshalb die Anklage verfolgt wurde. Ebenso bleibt unklar, ob womöglich Racial Profiling zur Anzeige führte.

Kommentar

In diesem Fall kam es zur Einstellung des Verfahrens, was wir nur selten beobachten. Trotz des positiven Ausgangs für die Person wirft der Fall für uns Fragen auf. Wir fragen uns zum Beispiel, ob Racial Profiling und Diskriminierung womöglich eine Rolle dabei gespielt haben, dass diese Person von der Polizei überhaupt kontrolliert und anschließend strafrechtlich verfolgt wurde. Wir wissen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine rassifizierte Person wegen des Besitzes von Cannabis bestraft wird, größer ist als die Wahrscheinlichkeit für weiße Deutsche, obwohl bei der Verbreitung des Cannabiskonsums kein Zusammenhang etwa mit dem Migrationshintergrund besteht.1 Dafür verantwortlich sind unter anderem Racial Profiling und die polizeiliche Fixierung auf sogenannte „kriminalitätsbelastete Orte“. Diese werden von der Polizei selbst definiert und befinden sich oft in migrantisierten oder rassifizierten Stadtteilen. Durch Einstellungen von Verfahren und dadurch, dass Gerichte selten die Polizeipraktiken hinterfragen, die Menschen vor Gericht bringen, bleiben diese vorangegangenen Ungerechtigkeiten häufig verborgen.

Bericht

Unsere Prozessbeobachterin erfährt von diesem Fall von einem uns bekannten Anwalt. Wegen der langen Wartezeit am Einlass verpassen sowohl die Beobachterin als auch der angeklagte Mann das sehr kurze Verfahren, in dem der Verteidiger das Gericht davon überzeugt, die Anklage fallen zu lassen.

Der Mann war wegen des Besitzes von weniger als einem Gramm Cannabis, also einer sehr geringen Menge, angeklagt worden. Nach geltendem Recht (das zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft war) ist der Besitz von bis zu 25 Gramm legal. Laut der Richtlinie, die zum Zeitpunkt des Verfahrens in Berlin gilt, sind Ermittlungsverfahren wegen solch geringer Mengen Cannabis von der Staatsanwaltschaft einzustellen (nach §31a BtmG), es sei denn, eine besondere Gefährdung liegt vor, etwa wenn der Besitz an bestimmten Orten, wie in der Nähe einer Schule, aufgedeckt wird. In diesem Fall berichtet der Anwalt, dass er sich auf diese Richtlinie berufen und das Gericht darauf hinweisen konnte, dass das Cannabis nicht an einem solchen Ort gefunden wurde.

Quellenangaben

  • 1

    Orth, B. & Merkel, C. (2022). “Der Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland. Ergebnisse des Alkoholsurveys 2021 zu Alkohol, Rauchen, Cannabis und Trends.” BZgA-Forschungsbericht. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, https://doi.org/10.17623/BZGA:Q3-ALKSY21-DE-1.0.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 34

Ein Mann steht wegen des Diebstahls einer geringen Menge an Lebensmitteln und Alkohol vor Gericht. Obwohl er alle Faktoren erfüllt, die Gerichte bei Menschen mit Problemerfahrungen in Zusammenhang mit Substanzgebrauch (darunter Alkohol und andere Drogen) gewöhnlich als Zeichen von „Rehabilitation“ ansehen, verurteilt ihn die Richterin zu einer hohen Geldstrafe. Sie erkennt zwar an, dass weitere Sanktionen kontraproduktiv sein könnten, ergänzt jedoch beim Verlassen des Saals: „Das ist die Konsequenz einer Straftat – das hätten Sie damals bedenken sollen.“

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 33

Ein Mann mit prekärem Aufenthaltsstatus und Problemen im Zusammenhang mit Drogengebrauch wird wegen Ladendiebstahls von Waren im Wert von unter 40 € verurteilt. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von fast 2.000 € wegen Diebstahls mit Waffen. Obwohl die Richterin selbst Zweifel daran äußert, ob dieser Vorwurf überhaupt erfüllt ist, übernimmt sie den Antrag der Staatsanwaltschaft – mit erheblichen finanziellen Folgen und möglichen Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht des Angeklagten.

Strafe als Grenzmechanismus
Messer-Panik
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 32

Nachdem er drei Nächte in U-Haft verbracht hat, steht ein Mann wegen Diebstahls von Waren im Wert von etwa 50 € in einem beschleunigten Verfahren vor Gericht. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, da Staatsanwaltschaft und Gericht seine wiederholten Diebstahlsdelikte nicht als Ausdruck seiner Lebensumstände werten, sondern als Beleg für die Notwendigkeit einer harten und abschreckenden Strafe. In Übereinstimmung mit dem Verteidiger teilen sie die Auffassung, dass für Suchttherapie angeblich der beste Orte das Gefängnis sei.

Kriminalisierung von Armut
Haftstrafe
Diebstahl

Fall 31

Ein junger Mann wird wegen des Diebstahls von Lebensmitteln, Hygieneartikeln und anderen geringwertigen Gegenständen zu einer Geldstrafe von 750 € verurteilt. Zum Tatzeitpunkt war er wohnungslos und wird zur Verhandlung aus der U-Haft vorgeführt. Obwohl das Gericht seine Probleme in Zusammenhang mit Armut und Drogengebrauch anerkennt, vertritt der Richter die Auffassung, der Angeklagte hätte zu Drogen schlicht „Nein sagen“ müssen. Das Urteil ist mit der Warnung verbunden, dass jede weitere Straftat zu einer Inhaftierung führen werde.

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Perspektiven

Collage of: politicians holding report, police, and an arrow/graph.

Die polizeiliche Kriminalstatistik ist als Instrument zur Bewertung der Sicherheitslage ungeeignet

Justice Collective, Grundrechtekomitee und 40 weitere

Wissenschaftler*innen und Mitglieder der Zivilgesellschaft warnen vor der politisierten Nutzung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik, die jedes Jahr dafür genutzt wird, falsche Narrative über steigende Kriminalität und vermeintlich „kriminelle Migrant*innen“ zu verbreiten. Die Unterzeichnenden stellen das durch das BKA und die Medien gezeichnete statistische Bild entschieden in Frage und betonen, dass die PKS zur Polarisierung der Gesellschaft und Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen beiträgt.

Rassistisches Polizieren
Picture of Berlin criminal court.

Rassimus vor Gericht dokumentieren: Interview mit Justizwatch

Justizwatch

Ein Interview mit Justizwatch über ihre Arbeit zur Dokumentation von Rassismus vor Gericht in Berlin.

Rassistisches Polizieren
image Solidarity is a Weapon, KOP

Solidarische Interventionen in rassistische Gewaltsysteme: Polizieren, Strafjustiz und (Massen-) Kriminalisierung

Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP)

Die Verschärfung staatlicher Repression, Marginalisierung und Militarisierung führt gegenwärtig zu einer Zunahme der Polizeigewalt, zu einer steigenden Zahl von Verhaftungen wegen Armutsdelikten und zur brutalen (strafrechtlichen) Disziplinierung „innerer Feinde“. In dieser Situation erscheint es dringend notwendig, darüber nachzudenken, wie wir den Kampf gegen rassistische Polizeigewalt und staatlichen Rassismus enger mit anderen Kämpfen verknüpfen können, um Entmenschlichung, Ausbeutung und weit verbreitete staatliche Gewalt endlich abzuschaffen.

Rassistisches Polizieren