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Zusammenfassung

Dank eines starken Verteidigers wird das Verfahren gegen einen Mann wegen Besitzes einer sehr geringen Menge Cannabis eingestellt. Trotz der in Berlin zu der Zeit geltenden Richtlinie, wonach Fälle von Cannabisbesitz bis zu 10 Gramm von der Staatsanwaltschaft einzustellen sind, sowie der bevorstehenden Legalisierung des Besitzes viel größerer Mengen, wird nicht erörtert, weshalb die Anklage verfolgt wurde. Ebenso bleibt unklar, ob womöglich Racial Profiling zur Anzeige führte.

Kommentar

In diesem Fall kam es zur Einstellung des Verfahrens, was wir nur selten beobachten. Trotz des positiven Ausgangs für die Person wirft der Fall für uns Fragen auf. Wir fragen uns zum Beispiel, ob Racial Profiling und Diskriminierung womöglich eine Rolle dabei gespielt haben, dass diese Person von der Polizei überhaupt kontrolliert und anschließend strafrechtlich verfolgt wurde. Wir wissen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine rassifizierte Person wegen des Besitzes von Cannabis bestraft wird, größer ist als die Wahrscheinlichkeit für weiße Deutsche, obwohl bei der Verbreitung des Cannabiskonsums kein Zusammenhang etwa mit dem Migrationshintergrund besteht.1 Dafür verantwortlich sind unter anderem Racial Profiling und die polizeiliche Fixierung auf sogenannte „kriminalitätsbelastete Orte“. Diese werden von der Polizei selbst definiert und befinden sich oft in migrantisierten oder rassifizierten Stadtteilen. Durch Einstellungen von Verfahren und dadurch, dass Gerichte selten die Polizeipraktiken hinterfragen, die Menschen vor Gericht bringen, bleiben diese vorangegangenen Ungerechtigkeiten häufig verborgen.

Bericht

Unsere Prozessbeobachterin erfährt von diesem Fall von einem uns bekannten Anwalt. Wegen der langen Wartezeit am Einlass verpassen sowohl die Beobachterin als auch der angeklagte Mann das sehr kurze Verfahren, in dem der Verteidiger das Gericht davon überzeugt, die Anklage fallen zu lassen.

Der Mann war wegen des Besitzes von weniger als einem Gramm Cannabis, also einer sehr geringen Menge, angeklagt worden. Nach geltendem Recht (das zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft war) ist der Besitz von bis zu 25 Gramm legal. Laut der Richtlinie, die zum Zeitpunkt des Verfahrens in Berlin gilt, sind Ermittlungsverfahren wegen solch geringer Mengen Cannabis von der Staatsanwaltschaft einzustellen (nach §31a BtmG), es sei denn, eine besondere Gefährdung liegt vor, etwa wenn der Besitz an bestimmten Orten, wie in der Nähe einer Schule, aufgedeckt wird. In diesem Fall berichtet der Anwalt, dass er sich auf diese Richtlinie berufen und das Gericht darauf hinweisen konnte, dass das Cannabis nicht an einem solchen Ort gefunden wurde.

Quellenangaben

  • 1

    Orth, B. & Merkel, C. (2022). “Der Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland. Ergebnisse des Alkoholsurveys 2021 zu Alkohol, Rauchen, Cannabis und Trends.” BZgA-Forschungsbericht. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, https://doi.org/10.17623/BZGA:Q3-ALKSY21-DE-1.0.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 39

Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.

Der Krieg gegen Drogen
Rassistisches Polizieren
Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 38

Bei einer inhaftierten Person wird Cannabis in einer Menge gefunden, die normalerweise in Berlin nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Person wird aus der Haft zum Gericht für eine Verhandlung gebracht und schließlich zu einer Geldstrafe von 30 € verurteilt.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 37

Eine weiße Frau mit Wahlverteidigerin wird für den Besitz von 15 kleinen Tüten Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Gesamtmenge liegt knapp über dem gesetzlichen Schwellenwert für eine „nicht geringe Menge“. Das Gericht akzeptiert die Erklärung der Frau, dass das Cannabis für den persönlichen Gebrauch bestimmt war und begründet die relativ milde Strafe mit einer positiven Beurteilung der Lebenssituation der Angeklagten und ihrem „normalen bürgerlichen Leben“.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 36

Kurz vor der Gesetzesänderung von 2024, mit der bestimmte Formen des Anbaus, des Besitzes und des Erwerbs von Cannabis in Deutschland legalisiert wurden, wird ein junger Mann beschuldigt, Cannabis per Autolieferung verkauft zu haben. Trotz der relativ geringen Menge an gefundenem Cannabis und der Tatsache, dass der Mann Fürsorgepflichten hat und in finanziellen Schwierigkeiten steckt, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Letztendlich verhängt der Richter trotz der bevorstehenden Öffnung des Cannabismarktes eine lange Bewährungsstrafe.

Der Krieg gegen Drogen
Bewährungsstrafe
Verstoß gegen BtMG

Perspektiven

Collage of: politicians holding report, police, and an arrow/graph.

Die polizeiliche Kriminalstatistik ist als Instrument zur Bewertung der Sicherheitslage ungeeignet

Justice Collective, Grundrechtekomitee und 40 weitere

Wissenschaftler*innen und Mitglieder der Zivilgesellschaft warnen vor der politisierten Nutzung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik, die jedes Jahr dafür genutzt wird, falsche Narrative über steigende Kriminalität und vermeintlich „kriminelle Migrant*innen“ zu verbreiten. Die Unterzeichnenden stellen das durch das BKA und die Medien gezeichnete statistische Bild entschieden in Frage und betonen, dass die PKS zur Polarisierung der Gesellschaft und Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen beiträgt.

Rassistisches Polizieren
Picture of Berlin criminal court.

Rassimus vor Gericht dokumentieren: Interview mit Justizwatch

Justizwatch

Ein Interview mit Justizwatch über ihre Arbeit zur Dokumentation von Rassismus vor Gericht in Berlin.

Rassistisches Polizieren
image Solidarity is a Weapon, KOP

Solidarische Interventionen in rassistische Gewaltsysteme: Polizieren, Strafjustiz und (Massen-) Kriminalisierung

Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP)

Die Verschärfung staatlicher Repression, Marginalisierung und Militarisierung führt gegenwärtig zu einer Zunahme der Polizeigewalt, zu einer steigenden Zahl von Verhaftungen wegen Armutsdelikten und zur brutalen (strafrechtlichen) Disziplinierung „innerer Feinde“. In dieser Situation erscheint es dringend notwendig, darüber nachzudenken, wie wir den Kampf gegen rassistische Polizeigewalt und staatlichen Rassismus enger mit anderen Kämpfen verknüpfen können, um Entmenschlichung, Ausbeutung und weit verbreitete staatliche Gewalt endlich abzuschaffen.

Rassistisches Polizieren