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Zusammenfassung

Eine Frau mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus und fehlender Arbeitserlaubnis wird in einem beschleunigten Verfahren wegen dreimaligen Fahrens ohne Fahrschein verurteilt. Trotz ihrer finanziellen Nöte und der Tatsache, dass sie keinen Rechtsbeistand hat, verhängt das Gericht eine hohe Geldstrafe. Die Frau wird wiederholt dazu befragt, warum sie nach Deutschland gekommen sei und sich in Deutschland aufhalte, was für die Urteilsfindung rechtlich nicht relevant ist.

Kommentar

Mobilität sollte ein Grundrecht sein und kein Privileg. Dementsprechend sollte diese Frau nicht dafür bestraft werden, dass sie öffentliche Verkehrsmittel ohne Fahrschein nutzt. Durch die Verhängung einer Geldstrafe, die die Mittel der Frau deutlich übersteigt, kriminalisiert das Gericht faktisch Armut und verschlimmert damit höchstwahrscheinlich genau die Bedingungen, aus denen die „Tat“ hervorgeht. Dass die Frau nicht genügend Geld hat, um Fahrscheine zu bezahlen, macht das Gericht zu einer Frage der Moral. Es wirft ihr sogar vor, eine schlechte Mutter zu sein – ein Vorurteil, mit dem insbesondere rassifizierte Frauen regelmäßig vor Gericht konfrontiert werden, wie wir beobachten. Die Schwere der Strafe könnte (je nach Aufenthaltsstatus) dazu führen, dass die Frau Deutschland verlassen muss. Die Strafe dient also der Durchsetzung der deutschen Grenzpolitik und in diesem Fall scheint die Richterin eine bereitwillige Vollstreckerin zu sein.

Bericht

Die beschuldigte Frau hat eine Dolmetscherin, aber keinen Rechtsbeistand. Im Laufe der Verhandlung befragt die Richterin sie wiederholt nach den Gründen für ihre Einreise nach Deutschland und ihren Aufenthalt. Rechtlich hat dies keine Relevanz für die Verhandlung. Die Frau sagt, sie erhalte Sozialleistungen für sich und ihre Kinder und habe Schulden, wegen denen sie sich Beratung von einer Sozialeinrichtung einhole. Die Schulden kämen zum Teil aus früheren Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrschein.

Die Richterin zeigt sich skeptisch gegenüber den Aussagen der Frau. Sie fragt, wie diese ohne Deutschkenntnisse zurechtkomme und kritisiert sie für ihre mangelnde Sprachkenntnis. Die Frau erklärt, dass es in der Sozialeinrichtung jemanden gebe, der ihr helfe und auch beim Kauf einer Monatskarte behilflich sein werde. Sie erklärt sich bereit, die Geldstrafe in Raten zu zahlen, zeigt sich – in Gerichtssprache – also „kooperativ“. Die Richterin scheint das jedoch nicht zu interessieren. Sie tadelt die Frau wegen ihrer angeblichen moralischen „Verfehlungen“ und erklärt, sie solle keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, wenn sie Schulden habe. In seiner Anklage weist der Staatsanwalt darauf hin, dass dies das letzte Mal sein werde, dass er eine Geldstrafe beantragt. Er droht der Frau mit Gefängnis und fügt hinzu, dass es für ihre Kinder schlecht wäre, wenn sie inhaftiert würde.

Der Staatsanwalt beantragt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von 10 €. Die Richterin verhängt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, erhöht aber den Tagessatz auf 15 €, wodurch sich die Gesamtstrafe auf 1.350 € beläuft.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 34

Ein Mann steht wegen des Diebstahls einer geringen Menge an Lebensmitteln und Alkohol vor Gericht. Obwohl er alle Faktoren erfüllt, die Gerichte bei Menschen mit Problemerfahrungen in Zusammenhang mit Substanzgebrauch (darunter Alkohol und andere Drogen) gewöhnlich als Zeichen von „Rehabilitation“ ansehen, verurteilt ihn die Richterin zu einer hohen Geldstrafe. Sie erkennt zwar an, dass weitere Sanktionen kontraproduktiv sein könnten, ergänzt jedoch beim Verlassen des Saals: „Das ist die Konsequenz einer Straftat – das hätten Sie damals bedenken sollen.“

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 33

Ein Mann mit prekärem Aufenthaltsstatus und Problemen im Zusammenhang mit Drogengebrauch wird wegen Ladendiebstahls von Waren im Wert von unter 40 € verurteilt. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von fast 2.000 € wegen Diebstahls mit Waffen. Obwohl die Richterin selbst Zweifel daran äußert, ob dieser Vorwurf überhaupt erfüllt ist, übernimmt sie den Antrag der Staatsanwaltschaft – mit erheblichen finanziellen Folgen und möglichen Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht des Angeklagten.

Strafe als Grenzmechanismus
Messer-Panik
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 32

Nachdem er drei Nächte in U-Haft verbracht hat, steht ein Mann wegen Diebstahls von Waren im Wert von etwa 50 € in einem beschleunigten Verfahren vor Gericht. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, da Staatsanwaltschaft und Gericht seine wiederholten Diebstahlsdelikte nicht als Ausdruck seiner Lebensumstände werten, sondern als Beleg für die Notwendigkeit einer harten und abschreckenden Strafe. In Übereinstimmung mit dem Verteidiger teilen sie die Auffassung, dass für Suchttherapie angeblich der beste Orte das Gefängnis sei.

Kriminalisierung von Armut
Haftstrafe
Diebstahl

Fall 31

Ein junger Mann wird wegen des Diebstahls von Lebensmitteln, Hygieneartikeln und anderen geringwertigen Gegenständen zu einer Geldstrafe von 750 € verurteilt. Zum Tatzeitpunkt war er wohnungslos und wird zur Verhandlung aus der U-Haft vorgeführt. Obwohl das Gericht seine Probleme in Zusammenhang mit Armut und Drogengebrauch anerkennt, vertritt der Richter die Auffassung, der Angeklagte hätte zu Drogen schlicht „Nein sagen“ müssen. Das Urteil ist mit der Warnung verbunden, dass jede weitere Straftat zu einer Inhaftierung führen werde.

Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Diebstahl

Perspektiven

Four politicians from Germany’s leading parties

Kriminalisiert: Die Anti-Migrationsdebatte legitimiert und verschleiert rassistische Politik und Praxis

Anthony Obst, Justice Collective

Mit der durch vereinzelte Gewalttaten der vergangenen Monate aufgeheizten Anti-Migrationsdebatte konnte sich ein rassistisch-autoritärer Konsens formieren, in dem Law-and-Order-Politik als alternativlos dargestellt wird. Es brauche immer härtere Maßnahmen der sozialen Kontrolle, um der Unsicherheit entgegenzuwirken, die angeblich auf Zuwanderung zurückzuführen sei. Das verzerrt die gewaltvolle Realität rassistischer Kriminalisierung.

Strafe als Grenzmechanismus
Migrationsdelikt
Coalition protesting outside of Bundestag with signs for abolishing Ersatzfreiheitsstrafe and Justice Collective

Ersatzfreiheitsstrafe ist mehr als die Bestrafung von Armut

Carmen Grimm, Bündnis zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe

In Deutschland kommen täglich Menschen hinter Gitter, weil sie eine Geldstrafe nicht zahlen können. Kritiker*innen der Ersatzfreiheitsstrafe sind sich einig: Der ökonomische Status einer Person darf nicht über das Strafübel entscheiden. Dieser Ansicht stimmen wir als Bündnis zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe zu – und laden immer wieder dazu ein, den Blick zu weiten für die Verschränkungen von Armut und Rassismus.

Kriminalisierung von Armut
Sign that says "Fleeing war is not terrorism, dehumanising people is!"

Geflüchtet in Deutschland: Das allgegenwärtige Grenzregime

Britta Rabe, Grundrechtekomitee

Erreichen Menschen nach der Flucht durch Wüste, über Meer und Land lebendig Europäischen Boden, und haben Pushbacks, Schläge und vielleicht gar Folter überstanden, sind sie auch innerhalb der Festung Europa mit einem ausgrenzenden System konfrontiert, das ihr Ankommen auf vielfältige Weise erschwert bis unmöglich macht. Sie müssen feststellen, dass das EU-Grenzregime bis nach Deutschland hineinreicht. Grenzen durchziehen unsere Gesellschaften unsichtbar, aber spürbar für diejenigen, die sie ausschließen.

Strafe als Grenzmechanismus
Migrationsdelikt