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Zusammenfassung

Eine Frau mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus und fehlender Arbeitserlaubnis wird in einem beschleunigten Verfahren wegen dreimaligen Fahrens ohne Fahrschein verurteilt. Trotz ihrer finanziellen Nöte und der Tatsache, dass sie keinen Rechtsbeistand hat, verhängt das Gericht eine hohe Geldstrafe. Die Frau wird wiederholt dazu befragt, warum sie nach Deutschland gekommen sei und sich in Deutschland aufhalte, was für die Urteilsfindung rechtlich nicht relevant ist.

Kommentar

Mobilität sollte ein Grundrecht sein und kein Privileg. Dementsprechend sollte diese Frau nicht dafür bestraft werden, dass sie öffentliche Verkehrsmittel ohne Fahrschein nutzt. Durch die Verhängung einer Geldstrafe, die die Mittel der Frau deutlich übersteigt, kriminalisiert das Gericht faktisch Armut und verschlimmert damit höchstwahrscheinlich genau die Bedingungen, aus denen die „Tat“ hervorgeht. Dass die Frau nicht genügend Geld hat, um Fahrscheine zu bezahlen, macht das Gericht zu einer Frage der Moral. Es wirft ihr sogar vor, eine schlechte Mutter zu sein – ein Vorurteil, mit dem insbesondere rassifizierte Frauen regelmäßig vor Gericht konfrontiert werden, wie wir beobachten. Die Schwere der Strafe könnte (je nach Aufenthaltsstatus) dazu führen, dass die Frau Deutschland verlassen muss. Die Strafe dient also der Durchsetzung der deutschen Grenzpolitik und in diesem Fall scheint die Richterin eine bereitwillige Vollstreckerin zu sein.

Bericht

Die beschuldigte Frau hat eine Dolmetscherin, aber keinen Rechtsbeistand. Im Laufe der Verhandlung befragt die Richterin sie wiederholt nach den Gründen für ihre Einreise nach Deutschland und ihren Aufenthalt. Rechtlich hat dies keine Relevanz für die Verhandlung. Die Frau sagt, sie erhalte Sozialleistungen für sich und ihre Kinder und habe Schulden, wegen denen sie sich Beratung von einer Sozialeinrichtung einhole. Die Schulden kämen zum Teil aus früheren Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrschein.

Die Richterin zeigt sich skeptisch gegenüber den Aussagen der Frau. Sie fragt, wie diese ohne Deutschkenntnisse zurechtkomme und kritisiert sie für ihre mangelnde Sprachkenntnis. Die Frau erklärt, dass es in der Sozialeinrichtung jemanden gebe, der ihr helfe und auch beim Kauf einer Monatskarte behilflich sein werde. Sie erklärt sich bereit, die Geldstrafe in Raten zu zahlen, zeigt sich – in Gerichtssprache – also „kooperativ“. Die Richterin scheint das jedoch nicht zu interessieren. Sie tadelt die Frau wegen ihrer angeblichen moralischen „Verfehlungen“ und erklärt, sie solle keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, wenn sie Schulden habe. In seiner Anklage weist der Staatsanwalt darauf hin, dass dies das letzte Mal sein werde, dass er eine Geldstrafe beantragt. Er droht der Frau mit Gefängnis und fügt hinzu, dass es für ihre Kinder schlecht wäre, wenn sie inhaftiert würde.

Der Staatsanwalt beantragt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von 10 €. Die Richterin verhängt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, erhöht aber den Tagessatz auf 15 €, wodurch sich die Gesamtstrafe auf 1.350 € beläuft.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 39

Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.

Der Krieg gegen Drogen
Rassistisches Polizieren
Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 38

Bei einer inhaftierten Person wird Cannabis in einer Menge gefunden, die normalerweise in Berlin nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Person wird aus der Haft zum Gericht für eine Verhandlung gebracht und schließlich zu einer Geldstrafe von 30 € verurteilt.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 37

Eine weiße Frau mit Wahlverteidigerin wird für den Besitz von 15 kleinen Tüten Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Gesamtmenge liegt knapp über dem gesetzlichen Schwellenwert für eine „nicht geringe Menge“. Das Gericht akzeptiert die Erklärung der Frau, dass das Cannabis für den persönlichen Gebrauch bestimmt war und begründet die relativ milde Strafe mit einer positiven Beurteilung der Lebenssituation der Angeklagten und ihrem „normalen bürgerlichen Leben“.

Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 36

Kurz vor der Gesetzesänderung von 2024, mit der bestimmte Formen des Anbaus, des Besitzes und des Erwerbs von Cannabis in Deutschland legalisiert wurden, wird ein junger Mann beschuldigt, Cannabis per Autolieferung verkauft zu haben. Trotz der relativ geringen Menge an gefundenem Cannabis und der Tatsache, dass der Mann Fürsorgepflichten hat und in finanziellen Schwierigkeiten steckt, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Letztendlich verhängt der Richter trotz der bevorstehenden Öffnung des Cannabismarktes eine lange Bewährungsstrafe.

Der Krieg gegen Drogen
Bewährungsstrafe
Verstoß gegen BtMG

Perspektiven

Four politicians from Germany’s leading parties

Kriminalisiert: Die Anti-Migrationsdebatte legitimiert und verschleiert rassistische Politik und Praxis

Anthony Obst, Justice Collective

Mit der durch vereinzelte Gewalttaten der vergangenen Monate aufgeheizten Anti-Migrationsdebatte konnte sich ein rassistisch-autoritärer Konsens formieren, in dem Law-and-Order-Politik als alternativlos dargestellt wird. Es brauche immer härtere Maßnahmen der sozialen Kontrolle, um der Unsicherheit entgegenzuwirken, die angeblich auf Zuwanderung zurückzuführen sei. Das verzerrt die gewaltvolle Realität rassistischer Kriminalisierung.

Strafe als Grenzmechanismus
Migrationsdelikt
Coalition protesting outside of Bundestag with signs for abolishing Ersatzfreiheitsstrafe and Justice Collective

Ersatzfreiheitsstrafe ist mehr als die Bestrafung von Armut

Carmen Grimm, Bündnis zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe

In Deutschland kommen täglich Menschen hinter Gitter, weil sie eine Geldstrafe nicht zahlen können. Kritiker*innen der Ersatzfreiheitsstrafe sind sich einig: Der ökonomische Status einer Person darf nicht über das Strafübel entscheiden. Dieser Ansicht stimmen wir als Bündnis zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe zu – und laden immer wieder dazu ein, den Blick zu weiten für die Verschränkungen von Armut und Rassismus.

Kriminalisierung von Armut
Sign that says "Fleeing war is not terrorism, dehumanising people is!"

Geflüchtet in Deutschland: Das allgegenwärtige Grenzregime

Britta Rabe, Grundrechtekomitee

Erreichen Menschen nach der Flucht durch Wüste, über Meer und Land lebendig Europäischen Boden, und haben Pushbacks, Schläge und vielleicht gar Folter überstanden, sind sie auch innerhalb der Festung Europa mit einem ausgrenzenden System konfrontiert, das ihr Ankommen auf vielfältige Weise erschwert bis unmöglich macht. Sie müssen feststellen, dass das EU-Grenzregime bis nach Deutschland hineinreicht. Grenzen durchziehen unsere Gesellschaften unsichtbar, aber spürbar für diejenigen, die sie ausschließen.

Strafe als Grenzmechanismus
Migrationsdelikt