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Rassimus vor Gericht dokumentieren: Interview mit Justizwatch

Justizwatch

Bild des Kriminalgerichts Berlin

Was war der ursprüngliche Gedanke hinter der Gründung von Justizwatch?

Justizwatch entstand 2014 aus der Arbeit der Kampagne für die Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) in Berlin. KOP dokumentiert und bekämpft rassistische Polizeigewalt. Dazu gehört auch die Begleitung von Betroffenen vor Gericht. Die Aktivist*innen von KOP, insbesondere Biplab Basu, betrachteten das Gericht als eine wesentliche Institution, die dazu beiträgt, rassistische Polizeigewalt zu ermöglichen und aufrechtzuerhalten. Sie hatten jedoch keine Ressourcen, um selbst die Prozesse zu dokumentieren. Viele unserer Mitglieder waren zunächst Studierende der Sozialen Arbeit an der Alice-Salomon-Hochschule, wo Biplab einen Workshop über antirassistische Prozessbeobachtung gegeben hatte. Aufgrund dieser Verbindung konzentrierte sich unsere Arbeit zu Beginn auf Prozesse im Zusammenhang mit Polizeigewalt. Wir verstanden Prozessbeobachtung als eine Form der Solidarität mit Betroffenen, als Teil von Empowerment und als Dokumentation, die dazu dient, rassistische Polizeigewalt anzufechten.

Wie habt ihr weitergemacht?

Es hat etwas gedauert, bis wir uns als Gruppe konstituiert hatten, aber bald hatten wir eine Arbeitsweise entwickelt: KOP, die Beratungsstelle ReachOut und die mit ihnen zusammenarbeitenden Anwält*innen informierten uns über anstehende Fälle. Wir erstellten detaillierte Protokolle der Verhandlungen, vorzugsweise unter Beteiligung mehrerer Beobachter*innen, und teilten diese dann mit diesen Akteuren und den betroffenen Personen — die in Fällen von Polizeigewalt meist die Position eines Angeklagten einnahmen. Meistens veröffentlichten wir die vollständigen Protokolle auf unserem Blog. Zusätzlich veröffentlichten wir oft einen kürzeren Bericht: eine Zusammenfassung des Prozesses mit einigen „Highlights“, die zeigten, wie sich Rassismus in dem Fall manifestierte. Diese verschickten wir auch über einen Newsletter. Später begannen wir auch, zur Teilnahme an Prozessbeobachtung aufzurufen, in einigen Fällen Angeklagte zu begleiten, ihre Aussagen zu veröffentlichen und Spenden zu sammeln, um die Anwalts- und Gerichtskosten zu decken — in Zusammenarbeit mit anderen Gruppen und Organisationen. Wir haben auch Interviews zur internen Nutzung durchgeführt, sowie Texte mit Fallanalysen veröffentlicht.

Wie hat sich euer Verständnis von Rassismus im Justizsystem seit der Gründung von Justizwatch entwickelt? Gab es bestimmte Prozesse oder Beobachtungen, die euch besonders geprägt haben?

Von Anfang an war das Wissen von Betroffenen über Rassismus zentral für uns: Wir wollten die Praxen dokumentieren, die dieses Wissen üblicherweise in Gerichtsprozessen verdrängen. Zu Beginn konzentrierte sich unser Verständnis von Rassismus vor Gericht stark auf das, was in der Verhandlung selbst geschah — bestimmte Dinge, die gesagt wurden, Gesten, der Tonfall und andere Mikroaggressionen. Eventuell verstanden einige von uns dies als Diskriminierung, aber auch als eine Art des Gerichts, den rassifizierten, oft aus der Arbeiterklasse stammenden Angeklagten ihren Platz in der Gesellschaft zu zeigen. Biplab Basu, der in den ersten Jahren Mitglied von Justizwatch war, machte uns jedoch darauf aufmerksam, dass institutioneller Rassismus viel komplexer ist und dass er als Zusammenspiel verschiedener Institutionen funktioniert. Dazu gehören etwa die Polizei, die Staatsanwaltschaft, Richter*innen, das Gefängnis und Sozialarbeiter*innen. Er sprach vom criminal justice system. Heute würden wir aufgrund des Mangels an Gerechtigkeit, den wir beobachteten, eher den Begriff Strafrechtssystem (criminal legal system) verwenden. Die Analyse der Zusammenarbeit der genannten Akteure und implizite Annahmen über „gefährliche Gruppen“ ermöglichen es zu verstehen, warum rassifizierte Menschen häufig Opfer von Polizeigewalt werden und anschließend wegen Widerstands, Beleidigung oder Körperverletzung angeklagt und verurteilt werden.

Die Beobachtung von Verfahren, die mit den ständigen Polizeikontrollen im Görlitzer Park im Zusammenhang standen, hat unser Verständnis von Rassismus im Strafrechtssystem weiter verändert. In diesen Fällen wurden Menschen — in der Regel Männer westafrikanischer Herkunft in einer rechtlich prekären Situation — wegen geringfügigen Drogenhandels im Park angeklagt. Der Park ist unter Berliner Hipster*innen und Partytourist*innen als Zwischenstopp für den Drogenkauf bekannt. Die Berliner Polizei hat ihn als sogenannten „kriminalitätbelasteten Ort“ definiert, an dem sie Personen ohne begründeten Verdacht anhalten und durchsuchen darf. Eine Kampagne ab 2017, Ban Racial Profiling!, an der wir uns beteiligt haben, stellte diese Konstruktion in Frage. Durch die Auseinandersetzung mit diesen „Görli-Verfahren“ lernten wir, dass das Migrationsregime bei der polizeilichen Verfolgung und Kriminalisierung Schwarzer Menschen in Berlin-Kreuzberg eine wichtige Rolle spielt. Ein Interview, das wir 2019 mit dem Anwalt Benjamin Düsberg führten, und die Arbeit Schwarzer Aktivist*innen wie Moro Yapha und Mohammed Lamin zur Situation der im Park Beschäftigten halfen uns zu verstehen, wie Gerichte, Polizieren, das Aufenthaltsgesetz, das euro-afrikanische Grenzregime und die Gentrifizierung zusammenhängen, um anti-Schwarzen Rassismus zu reproduzieren.

Etwa zur gleichen Zeit, 2018, begannen wir, Fälle in Süddeutschland zu beobachten, wo eine Person von uns zu dieser Zeit forschte und aktiv war. Es handelte sich um Fälle von Polizeigewalt und Gewalt durch Wachpersonal gegen Schwarze Personen im Asylsystem. Sie wurden wegen Widerstandes, tätlichen Angriffs oder Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung angeklagt, oft nachdem die Polizei kollektive Proteste oder Streiks unterdrückt hatte. Auch hier konnten wir die Überschneidung des Abschieberegimes und des Asylsystems mit dem Strafrechtssystem beobachten. Wir sahen auch, wie Polizei, Gerichte und Medien die öffentliche Meinung beeinflussten und wie Politik diese Moralpanik vor „Schwarzen Mobs“ oder gewalttätigen Schwarzen Angreifern verstärkte, um eine härtere Abschiebepolitik voranzutreiben.

Die Erfahrung in Bayern hat uns auch gelehrt, wie wichtig es ist, Angeklagte bei ihren Verfahren enger zu begleiten, um staatliche Gewalt aus ihrer Perspektive zu verstehen. Zuvor hatten wir uns darauf verlassen, dass KOP und die Anwält*innen uns diese Informationen zur Verfügung stellen. Durch diese Begleitung begannen wir, mehr darüber nachzudenken, was zum Prozess führte: die Zusammenstellung der Akte und die Art und Weise, wie die Polizei die Erzählung des Gerichts gestaltet, und wie wir diese Erzählung effizienter dekonstruieren können.

Außerdem haben wir in den Jahren, in denen wir als Gruppe aktiv waren, auch Fälle rassistischer Gewalt durch weiße Personen und Fälle im Zusammenhang mit der Kriminalisierung kurdischer Aktivist*innen beobachtet.

Welche Verbindungen seht ihr zwischen antirassistischen Kämpfen und Prozessbeobachtung? Welchen Beitrag kann die Dokumentation und Veröffentlichung von Gerichtsverhandlungen leisten?

Unsere Arbeit begann mit Solidarität mit Opfern rassistischer Polizeigewalt, die oft auf der Anklagebank saßen. Wir verstanden uns als Teil einer breiteren Bewegung, die die strukturelle Gewalt des Strafrechtssystems und durch andere Akteure gegen rassifizierte Personen und Gruppen in Frage stellt. Seit 2014 arbeiteten wir in einem Kontext, in dem viele neue Initiativen zu diesen Themen entstanden. Zu den langjährigen Gruppen, die Prozessbeobachtung benutzten, gehörten KOP, die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh und The VOICE Refugee Forum. Zu den neueren Initiativen gehörten seit 2013 NSU Watch und später das Aktionsbündnis NSU-Komplex auflösen, die Schweizer Allianz gegen Racial Profiling, die Gruppe Prozessreport aus Wien, zahlreiche Initiativen für die Opfer rassistischer Polizeigewalt in Deutschland, seit 2023 Justice Collective und zuletzt Gruppen, die die Kriminalisierung von Palästina-Solidarität und Antikriegsprotesten beobachten.

In diesem dynamischen Kontext begannen wir, Gerichtsbeobachtung als integralen Bestandteil antirassistischer Arbeit zu betrachten: Als gegenseitige Unterstützung und Empowerment sowie als Dokumentation und Analyse von Rassismus und Repression unserer Bewegungen. Prozessbeobachtung kann dabei helfen, aktivistische Communities sowohl über spezifische Fälle als auch über die Funktionsweise des (rassistischen) Strafrechtssystems zu informieren. Die Dokumentation von Verhandlungen ist auch wichtig, um Wissensarchive für die Zukunft zu erstellen. Und sie ist von entscheidender Bedeutung, um Gegenerzählungen über staatliche Gewalt zu entwickeln, die die staatliche „Recht und Ordnung“-Erzählung dekonstruieren und das Wissen der Betroffenen ins Zentrum stellen.

Wenn Gruppen nicht mehr aktiv sind, geht oft wichtiges Bewegungswissen verloren. Zwischen JC und JW gab es auch persönliche Überschneidungen, wodurch wir viele Erfahrungswerte von euch einbeziehen konnten. Welche Ressourcen sind aus eurer Arbeit entstanden, die Courtwatch Gruppen kennen sollten?

Die wichtigste Ressource ist unser Blog. Neben KOP und ReachOut arbeiteten wir auch eng mit der Dokumentationsgruppe Culture of Deportation zusammen und veröffentlichten Texte oft gemeinsam auf dem Blog. Im Jahr 2020/2021 fanden wegen der Pandemie nur wenige Prozesse statt; gleichzeitig hatten viele Mitglieder von Justizwatch nun Jobs, die sie daran hinderten, während der Arbeitszeit Prozesse zu beobachten. Wir hörten auf, als Gruppe Fälle zu dokumentieren. Danach schlossen sich unsere ehemaligen Mitglieder anderen Gruppen an und gaben das Wissen weiter, das wir während der Existenz von Justizwatch erworben hatten. Einige schlossen sich der Kampagne Death in Custody an. Die Kampagne recherchiert und dokumentiert Todesfälle von rassifizierten Personen durch die Polizei und in staatlichen Einrichtungen. Anfang 2023 schloss sich Aino dem Justice Collective an und startete mit Mitali das Projekt zur Beobachtung von Gerichtsverfahren in Berlin und Rassismus vor Gericht. Sie brachte dabei die Ressourcen aus der Arbeit von Justizwatch in dieses Projekt mit. Seit 2024 sind einige von uns aktiv in einer Gruppe, die Gerichtsverfahren gegen Palästina-solidarische Personen und Antikriegsproteste beobachtet und dokumentiert.

Eine Liste zu weiteren Referenzen von Justizwatch findet sich hier.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 39

Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.

Der Krieg gegen Drogen
Rassistisches Polizieren
Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 24

Das Gericht verhandelt einen Fall, in dem ein junger Mann wegen mehrerer Delikte angeklagt ist, darunter Drogendelikte, Körperverletzung und Raub, wobei mehrfach ein Messer verwendet wurde. Nach sechs Anhörungen, die hauptsächlich aus der Vernehmung von Polizeizeugen bestehen, wird der Mann zu einer Gefängnisstrafe und einer Drogentherapie im Maßregelvollzug mit einer Gesamtdauer von fast sieben Jahren verurteilt. Das Gericht geht während der Verhandlung nicht auf die Bedürfnisse der Opfer ein: Stattdessen werden ihnen Suggestivfragen gestellt, die der Rechtfertigung einer harten Strafe dienen, und das Gericht macht sich stellenweise über sie lustig. Der strukturelle Kontext der Taten des Angeklagten wird in dem Verfahren weitgehend ausgeblendet.

Messer-Panik
Rassistisches Polizieren
Der Krieg gegen Drogen
Haftstrafe
Körperverletzung
Verstoß gegen BtMG
Sonstige

Fall 21

Das Gericht übt Druck auf einen Mann aus, seine Berufung gegen eine Verurteilung wegen Widerstands und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zurückzuziehen. Obwohl das Verfahren den Mann sichtlich belastet, scheint der Richter nicht an seinen Schilderungen des Vorfalls interessiert zu sein. Dass es in dem Verfahren keine Entlastung für den Mann geben wird, wirkt sowohl seitens des Gerichts als auch seiner Verteidigung bereits vorherbestimmt.

Rassistisches Polizieren
Sonstige
Körperverletzung
Sonstige

Fall 16

Ein junger Mann wird aufgrund seiner Äußerungen bei einer Polizeikontrolle wegen Beleidigung verurteilt. Das Gericht berücksichtigt weder die Entschuldigung des Mannes noch die Tatsache, dass dieser die Kontrolle als diskriminierend empfand. Als ihm eine härtere Strafe angedroht wird, akzeptiert er die hohe Geldstrafe, gegen die er Einspruch eingelegt hatte.

Rassistisches Polizieren
Geldstrafe
Sonstige

Perspektiven