Sprache wechseln

Menü

Strukturen des Antiziganismus: Ein Interview mit Valerie Laukat von Amaro Foro

Justice Collective

Flagge der Roma vor einem behördlich aussehenden Gebäude

Seit 12 Jahren dokumentiert der Verein Amaro Foro im Rahmen seiner Dokumentationsstelle Antiziganismus (DOSTA/MIA Berlin) antiziganistische Vorfälle in Berlin. Der jüngste Jahresbericht, der im April 2026 veröffentlicht wurde (und zu dem wir einen Gastbeitrag geliefert haben), meldete zum zweiten Mal in Folge einen neuen Höchststand an Vorfällen. Auch wir als Justice Collective stellen bei unseren Prozessbeobachtungen immer wieder fest, dass antiziganistischer Rassismus nach wie vor tief in deutschen Behörden verwurzelt und in Ausbeutungs- und Ausgrenzungsstrukturen verankert ist. Um diese Strukturen besser zu verstehen, haben wir mit Valerie Laukat von DOSTA/MIA Berlin, Amaro Foro e.V. gesprochen.

Justice Collective (JC): Im April 2026 habt ihr euren neuen Jahresbericht veröffentlicht, in dem ihr antiziganistische Vorfälle aus dem Jahr 2025 in Berlin dokumentiert. Im Vorwort von Violeta Balog heißt es: „Trotz der zahlreichen Erfolge in der Antidiskriminierungsarbeit führen wir nun wieder die gleichen Kämpfe wie vor zehn Jahren.“ Um was für Kämpfe geht es dabei konkret?

Valerie Laukat, DOSTA/MIA Berlin, Amaro Foro (AF): Mit diesen Kämpfen ist gemeint, dass wir aktuell eine besorgniserregende Normalisierung und zunehmende Salonfähigkeit von Antiziganismus erleben. Das zeigt sich unter anderem daran, dass selbst offen diskriminierende Begriffe wie die rassistische Fremdbezeichnung wieder häufiger öffentlich verwendet werden. Gleichzeitig fehlt es oft an gesellschaftlicher Solidarität und klarer öffentlicher Gegenrede. Besonders sichtbar wird das in öffentlichen Aussagen von Politiker*innen aus dem Berliner Abgeordnetenhaus sowie in hetzerischen Wahlkampagnen, die antiziganistische Ressentiments bedienen, ohne dass es nennenswerte gesellschaftliche oder politische Konsequenzen gibt. Auch Teile der Medienberichterstattung tragen weiterhin zur Reproduktion antiziganistischer Bilder und Narrative bei. Das ist deshalb so alarmierend, weil viele dieser Entwicklungen an Debatten und Zustände erinnern, gegen die wir bereits vor zehn oder fünfzehn Jahren kämpfen mussten. Trotz wichtiger Fortschritte in der Antidiskriminierungsarbeit sehen wir also, dass grundlegende Auseinandersetzungen um Anerkennung, Schutz und gesellschaftliche Solidarität erneut geführt werden müssen.

JC: Die Zahl der von euch registrierten antiziganistischen Vorfälle hat zum zweiten Jahr in Folge einen neuen Höchststand erreicht. Im Jahr 2025 ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr erneut deutlich angestiegen. Wie erklärt ihr euch diese Entwicklung?

AF: Der erneute Anstieg der registrierten Vorfälle lässt sich zum einen durch die aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklung erklären. Wir beobachten seit Jahren einen deutlichen Rechtsruck, in dessen Folge rassistische und antiziganistische Positionen zunehmend offen geäußert und normalisiert werden. Das wirkt sich unmittelbar auf den Alltag von Rom*nja und Sinti*zze aus.

Zum anderen hängt der Anstieg aber auch damit zusammen, dass wir unsere Vernetzung mit Meldequellen weiter ausbauen konnten. Dadurch erreichen uns mehr Vorfälle und Betroffene wissen häufiger, an wen sie sich wenden können.

Weiterhin gehen wir von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. Für viele Betroffene ist die Hemmschwelle, antiziganistische Vorfälle zu melden, nach wie vor groß – etwa aus Angst vor Stigmatisierung, fehlendem Vertrauen in Institutionen oder der Erfahrung, dass Diskriminierung oft nicht ernst genommen wird. Die tatsächliche Zahl antiziganistischer Vorfälle dürfte deshalb deutlich höher seinals die dokumentierten Fälle.

„Wir beobachten seit Jahren einen deutlichen Rechtsruck, in dessen Folge rassistische und antiziganistische Positionen zunehmend offen geäußert und normalisiert werden. Das wirkt sich unmittelbar auf den Alltag von Rom*nja und Sinti*zze aus.“

JC: Ihr schreibt in eurem Bericht, dass sich im Hinblick auf Antiziganismus zunehmend auch eine „gesamtgesellschaftliche Diskursverschiebung“ beobachten lässt. Kannst du das an einem Beispiel näher erörtern?

AF: Eine gesamtgesellschaftliche Diskursverschiebung zeigt sich daran, dass antiziganistische Aussagen und Zuschreibungen zunehmend offener ausgesprochen und gesellschaftlich normalisiert werden – nicht mehr nur am Rand, sondern auch im Alltag, in Behörden oder durch politische Akteur*innen.

Besonders deutlich wird diese Entwicklung zum Beispiel am Fall des Berliner CDU-Abgeordneten Timur Husein. Dieser verwendete in sozialen Medien die rassistische Fremdbezeichnung und stellte zugleich einen Zusammenhang zwischen Sinti*zze und Rom*nja und angeblich „illegaler“ Migration her. Wir bewerten dies als hochproblematisch, weil dadurch jahrhundertealte antiziganistische Stereotype reproduziert und rassistische Narrative politisch legitimiert werden. Besonders schwer wiegt dabei, dass solche Aussagen von einem gewählten Abgeordneten kommen und somit zur gesellschaftlichen Normalisierung beitragen können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass die verwendete Bezeichnung historisch eng mit der Verfolgung und Ermordung von Sinti*zze und Rom*nja im Nationalsozialismus verbunden ist und deshalb für viele Betroffene retraumatisierend wirkt – eine Tatsache, die dem Antisemitismusbeauftragten der Partei bewusst sein sollte.

JC: Der Schwerpunkt eures aktuellen Jahresberichts ist das Thema Arbeitsausbeutung. Warum habt ihr euch speziell für dieses Thema entschieden?

AF: Wir haben uns in diesem Jahresbericht bewusst dem Thema Arbeitsausbeutung gewidmet, weil wir in den vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg entsprechender Fälle dokumentiert haben. Gleichzeitig haben wir unsere Fälle der letzten Jahre analysiert, die zeigten, dass prekäre Arbeitsverhältnisse und Ausbeutung sehr häufig in Fallmeldungen auftreten, und diese mit der Expertise der Anlaufstelle für EU-Bürger*innen von Amaro Foro sowie mit Fachliteratur abgeglichen und sind zu dem Schluss gekommen, dass insbesondere Rom*nja überproportional häufig von prekären Arbeitsverhältnissen und Ausbeutung betroffen sind.

Ein weiterer Anlass war der aktuelle politische Diskurs rund um den angeblichen „Sozialleistungsmissbrauch“ durch Menschen aus Bulgarien und Rumänien sowie die Debatten über mögliche Verschärfungen im Sozialrecht. Diese Diskussionen lenken aus unserer Sicht von den tatsächlichen Problemen ab. Denn viele migrantische Menschen arbeiten unter extrem prekären Bedingungen in Niedriglohnbranchen, von denen große Teile der deutschen Wirtschaft seit der EU-Osterweiterung erheblich profitieren.

Uns war deshalb wichtig, deutlich zu machen, dass Arbeitsausbeutung kein individuelles Versagen einzelner Betroffener ist, sondern ein strukturelles Problem, das eng mit Rassismus und sozialer Ungleichheit verbunden ist.

„Viele Migrant*innen aus südosteuropäischen Ländern bewegen sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt in Bereichen, die stark von prekären und informellen Beschäftigungsstrukturen geprägt sind. Arbeitgeber nutzen dabei häufig gezielt Unsicherheiten und Abhängigkeiten aus.“

JC: Vor Gericht beobachten wir immer wieder, dass Personen, die als Rom*nja gelesen werden, ihre prekären Beschäftigungsverhältnisse selbst zum Vorwurf gemacht werden. Besonders bei Staatsangehörigen aus Südosteuropa äußern Richter*innen oft Zweifel an deren Arbeitserlaubnis, ohne dass dafür Anhaltspunkte vorliegen. Was sind einige der strukturellen Hürden auf dem Arbeitsmarkt und spezifische Dynamiken der Ausbeutung, mit denen sich insbesondere Migrant*innen aus südosteuropäischen Ländern in Deutschland konfrontiert sehen?

AF: Viele Migrant*innen aus südosteuropäischen Ländern bewegen sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt in Bereichen, die stark von prekären und informellen Beschäftigungsstrukturen geprägt sind. Arbeitgeber nutzen dabei häufig gezielt Unsicherheiten und Abhängigkeiten aus. Wir dokumentieren immer wieder Fälle von dubiosen Jobangeboten und Anwerbungen mit falschen Versprechungen – etwa in Bezug auf Lohn, Arbeitsbedingungen oder Unterbringung.

Hinzu kommt, dass viele Betroffene ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche in Deutschland nicht kennen oder aufgrund von Sprachbarrieren und fehlendem Zugang zu Beratung Schwierigkeiten haben, ihre Rechte durchzusetzen. Das erleichtert ausbeuterische Praktiken erheblich. Wir beobachten gezieltes Recruiting von Rom*nja für besonders prekäre und schlecht bezahlte Tätigkeiten. Antiziganistische Zuschreibungen legitimieren dabei häufig die schlechte Behandlung von Betroffenen.

In den dokumentierten Fällen sehen wir häufig massive Verstöße gegen Arbeitsrechte: ausbleibende oder gekürzte Lohnzahlungen, fehlenden Arbeitsschutz, überlange Arbeitszeiten oder die Kopplung von Arbeit und Unterkunft. Gerade Letzteres schafft starke Abhängigkeitsverhältnisse, weil Betroffene im Falle eines Jobverlustes oft gleichzeitig ihre Unterkunft verlieren würden.

Besonders alarmierend ist, dass Ausbeutung in manchen Fällen mit Einschüchterung, Bedrohung oder sogar Gewalt durch Arbeitgeber einhergeht. Viele Betroffene haben Angst, sich zu wehren oder Vorfälle anzuzeigen – auch weil sie befürchten, selbst kriminalisiert oder nicht ernst genommen zu werden.

„Statt die Verantwortung von Arbeitgebern und ausbeuterischen Strukturen in den Blick zu nehmen, geraten häufig die Betroffenen selbst unter Generalverdacht.“

Hinzu kommt dann die Tatsache, dass vor Gericht oder durch Behörden pauschal Zweifel an der Legitimität ihrer Beschäftigung geäußert werden. DOSTA hat über die Jahre unzählige Fälle von unverhältnismäßigen Nachfragen, Maßnahmen oder Abweisungen verzeichnet, die diese strukturelle Benachteiligung noch weiter verstärken. Statt die Verantwortung von Arbeitgebern und ausbeuterischen Strukturen in den Blick zu nehmen, geraten häufig die Betroffenen selbst unter Generalverdacht.

JC: Im Januar 2026 beschloss die Bundesregierung eine Neuregelung zur Einstufung sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“. Diese sollen in Zukunft nicht mehr per Gesetz, sondern per Rechtsverordnung der Bundesregierung bestimmt werden. Warum ist aus eurer Sicht diese Änderung so problematisch und was für Benachteiligungen ergeben sich aus der Einstufung?

AF: Die geplante Änderung ist aus unserer Sicht sehr problematisch, weil die Einstufung sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“ künftig deutlich einfacher und schneller durch die Bundesregierung vorgenommen werden könnte – nämlich per Rechtsverordnung statt durch ein Gesetz mit Zustimmung des Bundestags und Bundesrats. Dadurch würde die parlamentarische Kontrolle geschwächt und eine so weitreichende Entscheidung könnte leichter politisch instrumentalisiert werden. Kritiker*innen wie PRO ASYL sehen darin deshalb sogar verfassungsrechtliche Probleme. Auch der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat in einer juristischen Stellungnahme deutliche Kritik an der geplanten Neuregelung geäußert.

Menschen aus als „sicher“ eingestuften Herkunftsstaaten haben deutlich schlechtere Bedingungen im Asylverfahren. Die Fristen für Rechtsmittel werden verkürzt, Klagen gegen Ablehnungen haben meist keine aufschiebende Wirkung und Abschiebungen können schneller erfolgen. Hinzu kommen strengere Wohnsitzauflagen sowie Arbeitsverbote während des laufenden Verfahrens. Dadurch wird es für Betroffene wesentlich schwieriger, ihre Rechte wahrzunehmen und sich gegen mögliche Fehlentscheidungen zu wehren.

Besonders problematisch ist das im Zusammenhang mit Antiziganismus. Viele der betroffenen Staaten – darunter Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Serbien oder auch die Republik Moldau – gelten zwar formal als „sicher“, gleichzeitig erleben insbesondere Rom*nja dort häufig massive Diskriminierung, soziale Ausgrenzung und strukturellen Antiziganismus. Diese Realität wird durch die pauschale Einstufung oft unsichtbar gemacht. Menschen, die tatsächlich Schutz benötigen, haben dadurch geringere Chancen, dass ihre individuelle Verfolgung anerkannt wird.

Der deutsche Staat und seine Institutionen inklusive der Sicherheitsbehörden haben eine besondere Verantwortung der Minderheit gegenüber. Nicht nur sollte die Bundesregierung ein von Amaro Foro e. V. schon seit Jahren gefordertes Bleiberecht für Rom*nja in Deutschland realisieren, sondern auch dafür sorgen, dass die gewaltausführenden Organe sich dieser Verantwortung bewusst werden und rassismussensibel arbeiten. Dies setzt eine historische Aufarbeitung antiziganistischer Polizeiarbeit sowie verpflichtende Fortbildungen aller Beamt*innen voraus.

JC: Wie du bereits erwähnt hast, steht in enger Verbindung zu Arbeitsausbeutung auch die strukturelle Diskriminierung von als Rom*nja gelesenen Personen beim Bezug von Sozialleistungen. Der hartnäckige Mythos eines angeblich weitverbreiteten „Sozialleistungsmissbrauchs“ ist längst zur antiziganistischen Chiffre geworden. Gleichzeitig gibt es innerhalb der Behörden auch Praktiken und Arbeitsweisen, die diesen Mythos befeuern und als Rom*nja gelesene Personen kriminalisieren. Kannst du für uns einige dieser Praktiken und Arbeitsweisen beleuchten?

AF: Der Mythos des angeblichen „Sozialleistungsmissbrauchs“ durch Rom*nja ist ein zentrales antiziganistisches Narrativ, das seit Jahren medial und politisch reproduziert wird. Besonders problematisch ist, dass sich diese Vorurteile auch in behördlichen Praktiken widerspiegeln und dort zu struktureller Diskriminierung führen.

Kritik gibt es insbesondere an der internen Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit, die sich gezielt auf Menschen aus bestimmten osteuropäischen Herkunftsländern beziehen. Die von der Dokumentationsstelle Antiziganismus von Amaro Foro e.V. bereits lang kritisierten Arbeitsweisen führen dazu, dass als Rom*nja gelesene Personen häufig unter Generalverdacht gestellt werden.

Dazu gehören unter anderem pauschale Ablehnungen von Leistungsanträgen oder die systematische Anforderung irrelevanter und übermäßiger Unterlagen, die über das eigentlich notwendige Maß hinausgehen. Betroffene müssen oftmals wiederholt Nachweise einreichen, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen bereits erfüllt sind. Dadurch werden Verfahren unnötig erschwert und verzögert.

„Der Mythos des angeblichen ,Sozialleistungsmissbrauchs‘ durch Rom*nja ist ein zentrales antiziganistisches Narrativ, das seit Jahren medial und politisch reproduziert wird. Besonders problematisch ist, dass sich diese Vorurteile auch in behördlichen Praktiken widerspiegeln und dort zu struktureller Diskriminierung führen.“

Hinzu kommen Praktiken wie besonders intensive Kontrollen, unangekündigte Hausbesuche oder die pauschale Unterstellung von Scheinarbeitsverhältnissen und Betrug. Menschen werden dabei nicht als individuelle Antragsteller*innen behandelt, sondern aufgrund ihrer zugeschriebenen Herkunft oder Sprache kriminalisiert. Gerade bei EU-Bürger*innen aus Südosteuropa zeigt sich häufig, dass Behörden nicht neutral prüfen, sondern mit einem grundsätzlichen Misstrauen arbeiten.

Die Kritik von zivilgesellschaftlichen Organisationen macht deshalb deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um strukturelle Formen von Antiziganismus innerhalb staatlicher Institutionen.

JC: Ihr betreibt seit mittlerweile 12 Jahren Dokumentationsarbeit. Wo seht ihr besondere Herausforderungen oder auch Grenzen in dieser Arbeit? Welche Strategien gegen Antiziganismus seht ihr darüber hinaus als besonders wichtig oder vielversprechend für einen transformativen Wandel an?

AF: Eine zentrale Herausforderung liegt darin, dass Antiziganismus strukturell wirkt und gesellschaftlich stark verankert ist. Unsere Berichte zeigen seit Jahren, dass Diskriminierung besonders häufig im Kontakt mit Behörden, im Bildungsbereich sowie im Alltag und öffentlichen Raum stattfindet. Das bedeutet: Es geht oft nicht nur um einzelne beleidigende Vorfälle, sondern um institutionelle Ausschlüsse, pauschale Verdächtigungen und routinierte Benachteiligungen. Dennoch zieht sich eine hohe Dunkelziffer durch alle DOSTA-Berichte. Zudem sehen wir Grenzen darin, dass Dokumentation allein noch keine Veränderung garantiert. Sichtbarkeit ist zwar eine wichtige Voraussetzung, aber sie führt nicht automatisch zu politischer Verantwortungsübernahme oder institutionellen Konsequenzen. Gerade in den vergangenen Jahren beobachten wir vielmehr eine zunehmende Normalisierung antiziganistischer Narrative.

Deshalb braucht es aus unserer Sicht neben der Dokumentation vor allem strukturelle und transformative Strategien gegen Antiziganismus. Besonders wichtig sind langfristige Sensibilisierung und strukturelle Veränderungen in Behörden, Schulen, Medien und sozialen Einrichtungen. Ebenso zentral sind Empowerment und die Stärkung von Selbstorganisationen. Veränderung gelingt nicht nur durch Maßnahmen „für“ Betroffene, sondern vor allem durch die aktive Beteiligung von Rom*nja und Sinti*zze an politischen, medialen und institutionellen Entscheidungsprozessen.

Ein transformativer Wandel bedeutet letztlich, Antiziganismus nicht als Randproblem einzelner Vorurteile zu behandeln, sondern als strukturelle Form von Rassismus anzuerkennen. Dafür braucht es politische Verantwortung, eine dauerhafte Finanzierung von Monitoring- und Beratungsstrukturen sowie eine konsequente Verankerung von Antiziganismus-Kritik in Bildung, Verwaltung und Erinnerungskultur. Genau dazu leistet die Arbeit von DOSTA seit über einem Jahrzehnt einen Beitrag: Sie macht sichtbar, was häufig unsichtbar bleibt, und schafft eine Grundlage dafür, gesellschaftliche und institutionelle Veränderungen einzufordern.

Fälle aus unserem Archiv

Fall 39

Eine junge wohnungslose Frau wird zu 90 Tagessätzen Geldstrafe wegen Drogenhandels verurteilt. Die Verurteilung taucht nicht in ihrem Führungszeugnis auf, was ihr wichtig war – trotzdem bestraft das Gericht sie mit einer hohen Geldstrafe, obwohl es anerkennt, dass sie aus Not gehandelt hat.

Der Krieg gegen Drogen
Rassistisches Polizieren
Kriminalisierung von Armut
Geldstrafe
Verstoß gegen BtMG

Fall 34

Ein Mann steht wegen des Diebstahls einer geringen Menge an Lebensmitteln und Alkohol vor Gericht. Obwohl er alle Faktoren erfüllt, die Gerichte bei Menschen mit Problemerfahrungen in Zusammenhang mit Substanzgebrauch (darunter Alkohol und andere Drogen) gewöhnlich als Zeichen von „Rehabilitation“ ansehen, verurteilt ihn die Richterin zu einer hohen Geldstrafe. Sie erkennt zwar an, dass weitere Sanktionen kontraproduktiv sein könnten, ergänzt jedoch beim Verlassen des Saals: „Das ist die Konsequenz einer Straftat – das hätten Sie damals bedenken sollen.“

Kriminalisierung von Armut
Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 33

Ein Mann mit prekärem Aufenthaltsstatus und Problemen im Zusammenhang mit Drogengebrauch wird wegen Ladendiebstahls von Waren im Wert von unter 40 € verurteilt. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von fast 2.000 € wegen Diebstahls mit Waffen. Obwohl die Richterin selbst Zweifel daran äußert, ob dieser Vorwurf überhaupt erfüllt ist, übernimmt sie den Antrag der Staatsanwaltschaft – mit erheblichen finanziellen Folgen und möglichen Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht des Angeklagten.

Strafe als Grenzmechanismus
Messer-Panik
Der Krieg gegen Drogen
Geldstrafe
Diebstahl

Fall 32

Nachdem er drei Nächte in U-Haft verbracht hat, steht ein Mann wegen Diebstahls von Waren im Wert von etwa 50 € in einem beschleunigten Verfahren vor Gericht. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, da Staatsanwaltschaft und Gericht seine wiederholten Diebstahlsdelikte nicht als Ausdruck seiner Lebensumstände werten, sondern als Beleg für die Notwendigkeit einer harten und abschreckenden Strafe. In Übereinstimmung mit dem Verteidiger teilen sie die Auffassung, dass für Suchttherapie angeblich der beste Orte das Gefängnis sei.

Kriminalisierung von Armut
Der Krieg gegen Drogen
Haftstrafe
Diebstahl

Perspektiven

Graphic with various illustrated elements, including a subway sign that reads "Kottbusser Tor"

Simsim Abdo von Kotti Cares über die Kriminalisierung migrantischer Jugendlicher in Berlin

Justice Collective

Ein Interview, das Einblicke gibt in die täglichen Kriminalisierungserfahrungen migrantischer Jugendlicher am Kottbusser Tor.

Der Krieg gegen Drogen
Rassistisches Polizieren
Four politicians from Germany’s leading parties

Kriminalisiert: Die Anti-Migrationsdebatte legitimiert und verschleiert rassistische Politik und Praxis

Anthony Obst, Justice Collective

Mit der durch vereinzelte Gewalttaten der vergangenen Monate aufgeheizten Anti-Migrationsdebatte konnte sich ein rassistisch-autoritärer Konsens formieren, in dem Law-and-Order-Politik als alternativlos dargestellt wird. Es brauche immer härtere Maßnahmen der sozialen Kontrolle, um der Unsicherheit entgegenzuwirken, die angeblich auf Zuwanderung zurückzuführen sei. Das verzerrt die gewaltvolle Realität rassistischer Kriminalisierung.

Strafe als Grenzmechanismus
Picture of Berlin criminal court.

Rassimus vor Gericht dokumentieren: Interview mit Justizwatch

Justizwatch

Ein Interview mit Justizwatch über ihre Arbeit zur Dokumentation von Rassismus vor Gericht in Berlin.

Rassistisches Polizieren
image Solidarity is a Weapon, KOP

Solidarische Interventionen in rassistische Gewaltsysteme: Polizieren, Strafjustiz und (Massen-) Kriminalisierung

Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP)

Die Verschärfung staatlicher Repression, Marginalisierung und Militarisierung führt gegenwärtig zu einer Zunahme der Polizeigewalt, zu einer steigenden Zahl von Verhaftungen wegen Armutsdelikten und zur brutalen (strafrechtlichen) Disziplinierung „innerer Feinde“. In dieser Situation erscheint es dringend notwendig, darüber nachzudenken, wie wir den Kampf gegen rassistische Polizeigewalt und staatlichen Rassismus enger mit anderen Kämpfen verknüpfen können, um Entmenschlichung, Ausbeutung und weit verbreitete staatliche Gewalt endlich abzuschaffen.

Rassistisches Polizieren